Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat den Aussenwirtschaftsbericht 2017 (18.008) beraten und dabei auch Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaft und Wissenschaft zu Wort kommen lassen.

​Im Rahmen der Beratung des Aussenwirtschaftsberichts 2017 (18.008) hat die Kommission eine Auslegeordnung der aussenwirtschaftlichen Aktualitäten und Entwicklungen im Berichtsjahr gemacht. Die Kommission befasste sich insbesondere mit dem Schwerpunktthema des Berichts - den Entwicklungen beim internationalen Investitionsschutz und den Massnahmen der Schweiz zur Weiterentwicklung von Investitionsschutzabkommen. Hierzu führte sie eine Anhörung mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Wirtschaft und der Wissenschaft durch und befasste sich mit der Bedeutung solcher Abkommen in der Praxis und deren Weiterentwicklungspotential.

Ausserdem thematisierte die Kommission den Verhandlungsstand verschiedener Freihandelsabkommen sowie deren Bedeutung für die Schweizer Landwirtschaftspolitik. Weiter befasste sie sich mit den Wirtschaftsbeziehungen zur EU und den Herausforderungen im Zusammenhang mit dem «Brexit». Die Kommission hat vom Bericht Kenntnis genommen und beantragt ihrem Rat den darin enthaltenen Bundesbeschluss für die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen ohne Gegenstimmen zur Annahme (mit 19 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung).

Schliesslich hat die Kommission das Verhandlungsmandat des Bundesrates zur Änderung der Verpflichtungsliste LIX-Schweiz-Liechtenstein bezüglich Würzfleisch, zu welchem sie konsultiert wurde, ohne Gegenstimme gutgeheissen.

Europapolitik

Die APK-N hat sich mit Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, und mit dem neuen Staatssekretär Roberto Balzaretti darüber ausgetauscht, wie sich die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) seit der Aussprache des Bundesrates vom 31. Januar 2018 entwickelt haben. Thematisiert wurden insbesondere die Regelung der institutionellen Fragen, der Zugang zum europäischen Binnenmarkt und die Ausgestaltung der Streitbeilegung.
Anschliessend hat sich die Kommission eingehend mit dem Beschluss der EU vom 21. Dezember 2017 befasst, die Gleichwertigkeit der Schweizer Börse vorerst nur für ein Jahr anzuerkennen. Diskutiert wurden die Gründe für diese Massnahme und die Möglichkeiten des Bundesrates, mit diesem Beschluss umzugehen.

Weitere Beschlüsse

Die APK-N wurde zum Vorhaben des Bundesrates konsultiert, die schweizerischen Generalkonsulate in Karachi (Pakistan) und Los Angeles (USA) zu schliessen. Sie hält wie ihre ständerätliche Schwesterkommission fest, dass derzeit die konsularischen Dienstleistungen für Pakistan von der Schweizer Botschaft in Islamabad und für Kalifornien vom Generalkonsulat in San Francisco erbracht werden und dass die Tätigkeiten der Generalkonsulate in Karachi und Los Angeles relativ eingeschränkt sind. Einige Kommissionsmitglieder haben darauf hingewiesen, dass mit der fortschreitenden Digitalisierung die physische Präsenz dort abgebaut werden kann, wo sie nicht zwingend erforderlich ist. Die APK-N spricht sich nicht gegen die Schliessung der beiden Generalkonsulate aus, legt dem Bundesrat aber nahe, die Errichtung eines Honorarkonsulats in Los Angeles und die erneute Eröffnung eines Generalkonsulats in Chicago, einer für die Schweizer Wirtschaftsinteressen sehr bedeutenden Stadt, zu erwägen.
Die Kommission hat sich zudem mit der Thematik der Bankbeziehungen von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer befasst. Die Kommission spricht sich mit 11 zu 9 Stimmen gegen die Motion «17.3511 s Mo. Ständerat (Lombardi). Systemrelevante Schweizer Banken müssen allen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Eröffnung eines Kontos ermöglichen» aus. Stattdessen hat sie eine neue Kommissionsmotion angenommen (mit 15 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung), die den Bundesrat beauftragt dafür zu sorgen, dass die Banken den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern Informationen für ihren spezifischen Bedarf zur Verfügung stellen (18.3007).

Weitere Themen

Die Kommission befasste sich ausserdem im Rahmen einer Vertiefung mit der Koordination zwischen der militärischen und der zivilen Friedensförderung der Schweiz. Ausserdem nahm sie Kenntnis vom Swisscoy-Jahresbericht 2017. Zu guter Letzt nahm die APK-N Kenntnis von den jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten und namentlich die Kampfhandlungen in der Region Afrin sowie die Angriffe auf zahlreiche medizinische Einrichtungen in der Provinz Idlib, die verstärkte Bombardierung von Ost-Ghouta und die Raketenbeschüsse in der Agglomeration Damaskus. Die Kommission zeigte sich angesichts der Gewalteskalation und der dramatischen humanitären Lage sehr besorgt.