In den Augen der Kommission stellt der Europabericht die erste offizielle Stellungnahme des Bundesrates zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU dar, seit die Schweiz die Verhandlungen mit der EU zum institutionellen Rahmenabkommen abgebrochen hat. Im Weiteren hat die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, Anhörungen durchzuführen zu den Regelungsunterschieden, die zwischen dem Schweizer und dem EU-Recht bestehen, wobei das Personenfreizügigkeitsrecht im Mittelpunkt stehen soll. Sie wird den ehemaligen Staatssekretär Mario Gattiker an ihre Sitzung vom 5. September einladen, damit dieser ihr die Grundzüge seines Berichts in dieser Angelegenheit darlegt. Die Sozialpartner und die Kantone will sie an einer kommenden Sitzung ebenfalls anhören.
Ferner tauschte sich die APK-S im Rahmen ihrer europapolitischen Auslegeordnung mit Herrn Michael Flügger, Botschafter der Bundesrepublik Deutschland, über die Beziehungen Schweiz zu Deutschland sowie zur EU aus.
Die APK-S hat des Weiteren mit 10 zu 1 Stimmen entschieden, die Behandlung der Motion 22.3012 «Dringliche Massnahmen zugunsten des Schweizer Forschungs-, Bildungs- und Innovationsstandorts» auf eine spätere Sitzung zu verschieben.
Ebenfalls vertagt wurde, mit 12 zu 1 Stimmen, der Entscheid zur parlamentarische Initiative 21.480 «Bundesgesetz über die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union».
Sicherheitsrat und Generalversammlung der UNO: Prioritäten der Schweiz
Die Schweiz wurde am 9. Juni 2022 mit 187 Stimmen für die Jahre 2023/24 als nichtständiges Mitglied in den UNO-Sicherheitsrat gewählt. Der Bundesrat hat am 25. Mai 2022 die Prioritäten der Schweiz für ihren Einsitz beraten und heute die Aussenpolitische Kommission des Ständerates zu den vier thematischen Schwerpunkten für die zweijährige Mitgliedschaft der Schweiz konsultiert. Dabei stand die Verstärkung der Rechtsstaatlichkeit im Vordergrund der Beratungen.
Der Bundesrat schlägt folgende vier Schwerpunkte für die zweijährige Mitgliedschaft der Schweiz vor: (i) Nachhaltigen Frieden fördern, (ii) Zivilbevölkerung schützen, (iii) Klimasicherheit angehen und (iiii) Effizienz stärken. Die vorgeschlagenen Prioritäten der Schweiz für den UNO-Sicherheitsrat sind angesichts der aktuellen weltpolitischen Lage relevant, auch vor dem Hintergrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine. Die Kommission unterstützt die vorgeschlagenen Prioritäten grundsätzlich, fordert den Bundesrat aber zu folgenden Ergänzungen auf:
- Sie spricht sich einstimmig für eine institutionelle Stärkung der Ombudsperson für das Sanktionsregime der UNO gegen Terrorismus aus. Dieser Ansatz soll die fortwährenden Bemühungen der Schweiz für mehr Rechtsstaatlichkeit im Bereich der UNO-Sanktionsregime ergänzen.
- Die Kommission ruft den Bundesrat einstimmig dazu auf, die Prioritäten dahingehend zu ergänzen, dass die weltweite Hunger- und Ernährungskrise darin explizit abgebildet wird.
In einem weiteren Schritt präsentierte Bundespräsident Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Ausswärtige Angelegenheiten, der Kommission die Prioritäten der Schweiz für die 77. Tagung der UNO-Generalversammlung, welche am 13. September 2022 eröffnet wird. Die APK-S begrüsste die Prioritäten einstimmig. Um die Wirksamkeit der UNO zu erhöhen, fordert die Kommission den Bundesrat einstimmig dazu auf, eine Reform des Vetorechts im UNO-Sicherheitsrat anzustreben.
Weitere Beschlüsse und Themen
Die Kommission hat die Beratung der letzten verbleibenden Differenz betreffend die
Revision des Embargogesetzes (19.085) in Angriff genommen. Dabei hat sie mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, ihre Beschlussfassung auf die Sitzung vom 5. September zu verschieben, damit ein Mitbericht der SiK-S zur Frage der sicherheitspolitischen Implikationen der umstrittenen Bestimmung abgewartet werden kann. Aufgrund der thematischen Nähe zur Revision des Embargogesetzes wurde auch der Entscheid zur parlamentarischen Initiative 19.501 «Einführung einer Rechtsgrundlage für gezielte Sanktionen bei schweren Menschenrechtsverletzungen und Korruption durch hochrangige Politiker und Politikerinnen» mit 7 zu 6 Stimmen auf die nächste Sitzung verschoben.
Die APK-S hat sich über die jüngsten Entwicklungen im
Ukrainekrieg informieren lassen. Dabei hat sie sich insbesondere mit der humanitären Lage, den militärischen und wirtschaftlichen Prognosen sowie den Folgen einer allfälligen Nuklearkatastrophe im Atomkraftwerk Saporischschja befasst. Zudem hat die Kommission über Partnerschaften mit Regionen und Städten diskutiert und erörtert, wie rasch dezentrale, koordinierte Hilfe geleistet werden kann.
Ferner wurde die Kommission gemäss Artikel 152 Absatz 3 ParlG vom Bundesrat zur
Umwandlung der schweizerischen Botschaft in Port-au-Prince (Haiti) in ein humanitäres Büro konsultiert. Sie hat dieses Vorhaben einstimmig gutgeheissen.
Die Motion 20.4559 «Massnahmen gegen Hass oder Gewalt verherrlichende Reden bei NGO, die von der Schweiz unterstützt werden» wurde von der Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Mit 7 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltungen hat die Kommission entschieden, die Frist zur Erfüllung der Motion 09.3719 «Die UNO untergräbt das Fundament unserer Rechtsordnung» erneut um ein Jahr zu verlängern.