Im Nachgang zu den Anhörungen an der Januarsitzung hat sich die Kommission mit mehreren Motionen und Petitionen sowie mit einer Standesinitiative zur humanitären Hilfe im Nahen Osten befasst, die seit Herbst 2024 hängig sind. Sie hat sich vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Ignazio Cassis, über die jüngsten Entwicklungen in dieser Angelegenheit informieren lassen und anschliessend die folgenden Beschlüsse gefasst:
- Mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten: Annahme der Motion Zuberbühler 24.3194 («Sofortige Einstellung der Beiträge an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten [UNRWA]»). Die Kommissionsmehrheit ist zum einen der Ansicht, dass die Schweiz keine möglicherweise mit Terrorismus in Verbindung stehende Organisation finanziell unterstützen sollte, und zum anderen der Auffassung, dass auch andere Organisationen die Aufgaben des UNRWA wahrnehmen könnten. Die Kommissionsminderheit ist hingegen der Meinung, dass die Tätigkeiten des Hilfswerks in der Region derzeit unentbehrlich sind und die sofortige Einstellung der Beiträge an das UNRWA dramatische Folgen für die Zivilbevölkerung hätte.
- Einstimmige Ablehnung der Motion APK-N 24.3469 («Umleitung des UNRWA-Sockelbeitrags 2024 in die humanitäre Nothilfe für die Bevölkerung in Gaza»), da diese ausschliesslich das Jahr 2024 betrifft und somit hinfällig ist.
- Mit 9 zu 4 Stimmen: Anpassung der Motion APK-N 24.3815 («Für eine Reform der Flüchtlingshilfe für Palästinenser»). Die Kommission beantragt, den Motionstext dahingehend anzupassen, dass allfällige Beiträge der Schweiz an die UNRWA einer Konsultation der APK bedürfen und die Beiträge ausschliesslich der notleidenden Zivilbevölkerung im Nahen Osten zugutekommen dürfen.
Die Kommission hat im Weiteren mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der Genfer Standesinitiative 24.309 («Die Schweiz soll ihren Beitrag an die UNRWA umgehend überweisen») keine Folge zu geben. Ausserdem hat sie ohne Gegenstimme beschlossen, den folgenden Petitionen ebenfalls keine Folge zu geben:
- Petition Amnesty International 24.2013 («Für einen Waffenstillstand und die UNO-Hilfe in Gaza»)
- Petition CENAC 24.2023 («10 Forderungen für Gaza!»)
- Petition Verein Campax 24.2035 («UNRWA-Beiträge sofort freigeben!»)
Beschluss zur Neutralitätsinitiative verschoben
Die APK-S hat ihre Arbeiten zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (24.092) fortgeführt und insbesondere eine vertiefte Diskussion zu Fragen im Zusammenhang mit einem eventuellen Gegenentwurf geführt. Im Anschluss an diese Diskussion hat die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden, vor ihrem Entscheid zur Volksinitiative zusätzliche Informationen der Verwaltung – namentlich in Bezug auf die Überlegungen zur Neutralitätsdefinition im Rahmen der letzten Totalrevision der Bundesverfassung – einzufordern. Die Fortsetzung der Beratung ist im zweiten Quartal 2025 vorgesehen.
Aussenwirtschaftspolitik
Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Aussenwirtschaftsbericht 2024 (25.008). Dieser gibt – unter Bezugnahme auf die Aussenwirtschaftsstrategie des Bundes – Auskunft über die wichtigsten aussenwirtschaftspolitischen Themen der Schweiz im Berichtsjahr. Die Kommission hat überdies Kenntnis genommen vom Bericht über die zolltarifarischen Massnahmen im Jahr 2024 und hat den einschlägigen Bundesbeschluss einstimmig angenommen.
Im Weiteren hat sich die APK-S mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundesrat Guy Parmelin, über die künftige Zollpolitik der USA ausgetauscht. Im Mittelpunkt standen dabei die Situation im Stahl- und Aluminiumsektor und die Notwendigkeit, die Auswirkungen der beschlossenen Massnahmen mit den Schweizer Unternehmen zu prüfen.
Die Kommission hat darüber hinaus mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen einem Ordnungsantrag zugestimmt, gemäss dem die Konsultation nach Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes zum Mandat für Verhandlungen mit der Ukraine betreffend den Abschluss eines Vertrags über die Beteiligung des Schweizer Privatsektors am Wiederaufbau der Ukraine sistiert werden soll, bis ihre im Ständerat hängige Motion 24.3824, die eine Rechtsgrundlage für die Ukrainehilfe verlangt, behandelt ist. Die Kommission erachtet es als wichtig, die Ukraine beim Wiederaufbau des Landes zu unterstützen, ist aber der Auffassung, dass ein Vertragsabschluss mit einmaliger Konsultation ein Vorgehen ist, das auf Kosten des demokratischen Gesetzgebungsverfahrens geht. Sie wird ihre Arbeiten im zweiten Quartal fortsetzen.
Ferner hat die APK-S mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag auf ein Kommissionspostulat abgelehnt, mit dem der Bundesrat beauftragt werden sollte, in einem Bericht darzulegen, wie die Abhängigkeit von Gütern und digitalen Dienstleistungen aus autoritären Staaten und somit die Angreifbarkeit der Schweiz verringert werden kann.
Weitere Themen und Beschlüsse
Die Kommission befürwortet die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI), welches dazu dient, den Abbruch und den Neubau des Sitzgebäudes der Internationalen Organisation für Migration zu finanzieren (24.084). Sie beantragt ihrem Rat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und dem vom Bundesrat beantragten Darlehen in der Höhe von 44,7 Millionen Franken zuzustimmen.
Zudem hat sich die APK-S vom EDA und vom WBF über die Umsetzung der jüngsten Parlamentsbeschlüsse zur Reduzierung der Ausgaben im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit informieren lassen. Mehrere Kommissionsmitglieder bedauern die geplanten Kürzungen in den Bereichen Kultur und Grundbildung, insbesondere, da unter anderem die Grundbildung vom Parlament als Schwerpunkt der Entwicklungszusammenarbeit definiert worden war. Die Kommission hat mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, dem Bundesrat per Schreiben ihre verschiedenen Erwägungen zur Umsetzung der Parlamentsbeschlüsse mitzuteilen.
In Sachen Europapolitik hat sich die APK-S über den aktuellen Stand der Arbeiten zum formellen Abschluss der Verhandlungen über das Abkommenspaket zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie über die nächsten internen und externen Schritte informieren lassen.