Das Büro des Nationalrats hat beschlossen, den Fall «Daniel M.» nicht durch eine PUK untersuchen zu lassen, da die notwendigen Untersuchungen bereits durch die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) eingeleitet wurden. Für das Büro würde eine PUK keine neuen Erkenntnisse liefern.

Das Büro will keine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Klärung des Falls «Daniel M.» einsetzen, wie es die Grüne Fraktion mit einer Pa. Iv. (17.464) verlangt. Mit einer PUK will die Grüne Fraktion das rechtmässige Handeln des Nachrichtendienstes des Bundes sowie die Rolle der Bundeskriminalpolizei und der Bundesanwaltschaft untersuchen lassen. Sie stellt auch Fragen zu den Aktivitäten des Bundesrates und des Parlamentes als Aufsichtsinstanzen über den Nachrichtendienst.  
Das Büro hat sowohl den Vertreter der Grünen Fraktion, Nationalrat Balthasar Glättli, als auch den Präsidenten der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel), Ständerat Alex Kuprecht, welche den Fall im Rahmen einer Inspektion untersucht, angehört. Gemäss dem Präsidenten der GPDel sollen erste Resultate der Inspektion im 1. Quartal 2018 vorliegen.  
Das Büro ist der Ansicht, dass die GPDel über alle notwendigen Instrumente und Kompetenzen, aber auch über das erforderliche Wissen und die Erfahrung verfügt, um die im Frühling 2017 begonnenen Untersuchungen erfolgreich weiterzuführen. Zudem hat der Präsident der GPDel dem Büro bestätigt, dass alle von der Pa. Iv. aufgeworfenen Fragen auch im Fokus der GPDel stehen bzw. der Fragenkomplex der GPDel sogar darüber hinausgeht.  
Für das Büro soll das Instrument der PUK Situationen vorbehalten bleiben, in denen die ordentlichen Aufsichtsorgane an ihre Grenzen stossen, was hier nicht der Fall ist. Das Büro ist der Auffassung, dass eine PUK viel Zeit in Anspruch nehmen würde, ohne neue Elemente zum Vorschein zu bringen. Eine PUK würde im vorliegenden Fall kaum einen Mehrwert bieten, sondern höchstens Doppelspurigkeiten verursachen. Zudem sollten - falls die Inspektion der GPDel Verfehlungen seitens der Bundesbehörden feststellen sollte - umgehend Massnahmen ergriffen werden können, was jedoch mit der Einsetzung einer PUK verzögert würde. 
Gestützt auf diese Begründungen beantragt das Büro dem Rat mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Pa. Iv. der Grünen Fraktion keine Folge zu geben.


Weiter hat das Büro die Stellungnahme auf die Interpellation Frehner. Papierloser Ratsbetrieb (17.3640) verabschiedet. Das Büro unterstützt das Anliegen seit mehreren Jahren. Es hält fest, dass die Umstellung auf ein papierloses Parlament ökologisch Sinn macht und durchaus Einsparungen sowohl finanzieller als auch personeller Natur zur Folge hätte. Ein überwiegender Teil der Ratsmitglieder hält jedoch an der Zustellung der Ratsdokumente fest; bis Ende September 2017 haben nur sechs Parlamentsmitglieder darauf verzichtet. Das Büro stellt fest, dass die Umstellung auf ein digitales Parlament eine Frage des politischen Willens ist, die des nachdrücklichen Engagements und der entschlossenen Unterstützung der verantwortlichen Organe bedarf.

An der Sitzung wurden auch die Kommissionspräsidien und –vizepräsidien für die Jahre 2018/19 bestimmt. Die neuen Präsidien treten ihr Amt am 27. November an. 
Zudem verzichtet das Büro auf eine Sondersession im Mai 2018, da voraussichtlich weder dringliche Geschäfte vorliegen werden noch die Geschäftslast eine solche erfordert. 


Das Büro tagte am 10. November in Bern unter der Leitung des Nationalratspräsidenten Jürg Stahl (SVP/ZH).