Die Finanzdelegation hat an ihrer letzten Tagung beschlossen, im Zusammenhang mit den Bundesbürgschaften für Hochseeschiffe vertiefte Abklärungen zum Prozess zum Verkauf der Schiffe der inzwischen in Liquidation befindlichen SCL- und SCT-Schiffsgesellschaften zu treffen. Näher betrachtet werden ebenfalls das Zusammenspiel zwischen dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und dem Seeschifffahrtsamt des EDA (SSA) im Bereich der Hochseeschiffe sowie die Rolle der Darlehensgeber.

​Im Rahmen der Ausübung ihrer begleitenden Finanzoberaufsicht befasst sich die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) seit Mitte 2015 mit Bürgschaftsverpflichtungen des Bundes für die Hochseeschifffahrt. Sie wird durch den Vorsteher und den Generalsekretär des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) regelmässig über die Situation und die Entwicklung der finanziellen Risiken orientiert (vgl. Tätigkeitsbericht 2017, S. 71ff.). Ziel dieser engen Begleitung ist, den Schaden für den Bund zu begrenzen.

Aufgrund der nicht mehr abzuwendenden Krise der Schifffahrtsgesellschaften SCL und SCT beantragte der Bundesrat am 16. Mai 2017 dem Parlament einen Nachtragskredit in der Höhe von 215 Millionen Franken zur Honorierung von Bürgschaften, die der Bund diesen Reedereien gewährte (vgl. Botschaft vom 16. Mai 2017 zum Nachtrag Ia zum Voranschlag 2017, 17.007 sn). National- und Ständerat stimmten dem Nachtragskredit in der Sommersession 2017 zu. Die einzelnen Schiffe der SCL- und SCT-Gruppe wurden zwischen Juni und September 2017 den Käufern übergeben. Die verschiedenen Gesellschaften werden zurzeit liquidiert.

In Ergänzung zu ihrer laufenden, begleitenden Finanzoberaufsicht hörte die FinDel ab September 2017 diverse Mitglieder des Bundesrates und weitere Personen an. Gestützt auf ihre Erkenntnisse beschloss die FinDel am 12. April 2018, zu den Bundesbürgschaften für Hochseeschiffe vertiefte Abklärungen zu treffen.
Die FinDel wird dabei insbesondere den Prozess zum Verkauf der SCL- und SCT-Schiffe prüfen. Ziel ist abzuklären, ob allenfalls Verbesserungen vorgenommen werden können, um die Risiken bei allfälligen weiteren Verkäufen zu minimieren. Näher betrachtet werden auch die Zusammenarbeit beider im Bereich der Schweizer Hochseeschiffe tätigen Bundesstellen (BWL und SSA) sowie die Kommunikation zwischen den involvierten Banken als Darlehensgeberinnen der SCL- und SCT-Schiffgesellschaften und der Bundesverwaltung. Bei der Informationsbeschaffung und der Prüfung spezifischer Sachverhalte wird die FinDel von der Eidgenössischen Finanzkontrolle gemäss Artikel 1 Finanzkontrollgesetz (SR 614.0) unterstützt.

Am 25. September 2017 haben die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) entschieden, eine Inspektion zu den Hochseeschifffahrts-Bürgschaften einzuleiten, welche insbesondere Fragen zur departementalen Aufsicht und zum Risikomanagement klären soll (vgl. Medienmitteilung der GPK vom 25.09.2017). Da sich die FinDel bereits mit dem Prozess zum Verkauf der Schiffe und dem Zusammenspiel zwischen BWL und SSA befasst, haben die GPK diese Themen von der eigenen Inspektion ausgenommen. Somit ergänzen sich die Abklärungen der FinDel und der GPK.

Die FinDel wird zur gegebenen Zeit über ihre Erkenntnisse informieren. Auskünfte erteilt ausschliesslich deren Präsident.