Mit der Bereitstellung eines dringlichen Nachtragkredits von 25 Millionen Franken kann die Schweiz einen unmittelbaren Beitrag zur Linderung der existenzbedrohenden Hungerkrise und zum Schutz der leidenden Zivilbevölkerung in der Region Sudan leisten. Über die Freigabe weiterer 25 Millionen Franken soll das Parlament auf dem ordentlichen Nachtragsweg in der Wintersession beschliessen.

Am 19. November 2025 hat der Bundesrat den Finanzkommissionen (FK) eine Nachmeldung zum Nachtrag II zum Voranschlag 2025 (25.042sn) im Umfang von 50 Millionen Franken übermittelt. Davon werden 5 Millionen Franken verwaltungsintern kompensiert. Mit den Mitteln soll ein Nothilfepaket für humanitäre Hilfe an die Zivilbevölkerung im Sudan und dessen Nachbarländer finanziert werden. Gleichzeitig hat der Bundesrat der Finanzdelegation (FinDel) beantragt, diese Mittel frühzeitig im dringlichen Verfahren freizugeben (siehe Medienmitteilung des Bundesrats).

Am 25. November 2025 hörte die FinDel den Vorsteher des EDA und die Direktorin der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) an. Sie liess sich über die schwere länderübergreifende humanitäre Krise informieren. Nachdem paramilitärische Kräfte Ende Oktober die Hauptstadt des sudanesischen Bundesstaates Nord-Darfur eingenommen haben, hat sich die Lage drastisch verschärft. Millionen von Menschen sind auf der Flucht und leiden unter Hunger und Übergriffen. Nach dem Willen des Bundesrats soll die Schweiz rasch zusätzliche Mittel bereitstellen, um einen Beitrag zu leisten zur Linderung der existenzbedrohenden Hungerkrise und zum Schutz der leidenden Zivilbevölkerung. Die Mittel sollen hälftig für die Unterstützung der Bevölkerung im Sudan und hälftig in den Nachbarländern (Südsudan, Tschad und Ägypten) eingesetzt werden. Ein Nachtragskredit sei nötig, da die vom Parlament mit dem Voranschlag 2025 bewilligten Kredite für die humanitäre Hilfe gegen Ende Jahr ausgeschöpft sind.

Die FinDel nahm eine Güterabwägung vor zwischen der notwendigen raschen Zurverfügungstellung der Mittel auf der einen Seite und der Wahrung der parlamentarischen Budgethoheit auf der anderen Seite. Mit der dringlichen Bewilligung der Hälfte der vom Bundesrat beantragten Mittel will die FinDel angesichts der dramatischen Lage eine rasche Linderung des Leids der betroffenen Zivilbevölkerung ermöglichen. Die Verwaltung kann ab dem Zeitpunkt des Entscheids der FinDel entsprechende Verpflichtungen eingehen und Ausgaben tätigen. Diese Mittel werden dem Parlament zur nachträglichen Genehmigung unterbreitet. Über die Freigabe von zusätzlichen 25 Millionen Franken soll das Parlament auf dem ordentlichen Nachtragsweg, mit Vorberatung in den Finanzkommissionen und Beratung in den Räten in der Wintersession befinden.

Mit ihrem Entscheid berücksichtigt die FinDel, so weit wie angesichts der dramatischen Lage vertretbar, die Budgethoheit des Parlaments. Die Zeitspanne zwischen dem Entscheid der FinDel (dringliches Verfahren) und der Verabschiedung des Nachtrags II 2025 in den Räten (ordentliches Verfahren) ist mit zwei bis dreieinhalb Wochen vergleichsweise kurz, so dass ein Abwarten des Entscheids der Räte zu den nicht dringlich gesprochenen Mitteln vertretbar ist. Zudem beabsichtigt das EDA, die dringlich bewilligten 25 Millionen Franken vor der Beratung der Nachtragsbotschaft in den Räten zu beanspruchen. Im Falle einer nachträglichen Ablehnung des dringlichen Kredits durch das Parlament werden daher weder noch nicht eingegangene Verpflichtungen noch nicht ausgegebene Mittel vorhanden sein, die gestoppt werden könnten. Schliesslich haben die Räte in der Wintersession 2024 bei der Beratung des Voranschlags 2025 Kürzungen bei Krediten im Bereich des EDA beschlossen, weshalb eine ordentliche Beratung eines Teils des dringlich beantragten Nachtragskredits in den Räten angezeigt ist.

Skygu​ide

Die Flugsicherung in der Schweiz gehört zur kritischen Infrastruktur und wird von Skyguide wahrgenommen. Das Unternehmen gehört weitestgehend dem Bund und ist zu rund 80 Prozent über Gebühren der Fluggesellschaften finanziert. Seit das Parlament während der Coronapandemie ein rückzahlbares Bundesdarlehen von 250 Millionen Franken gewährt hat, befasst sich die FinDel regelmässig mit Skyguide. Die grössten Herausforderungen liegen im Bereich der Finanzierung der Flugsicherung (mittelfriste finanzielle Stabilität, von Entscheiden der EU-Kommission abhängige Gebühreneinnahmen, Rückzahlung des Bundesdarlehens von 250 Millionen Franken und Erfüllung von Sparauflagen des Bundesrats), der Stabilisierung der Flugsicherungssysteme (Vermeidung von Pannen, Ablösung der Altsysteme im laufenden Betrieb, vorzeitiger Abschluss des Programms Virtual Center) und dem Schutz der kritischen Infrastruktur (Mängel im Business Continuity Management System). Nachdem sie Anfang September mit der Leitung von Skyguide eine Aussprache auf operativen Ebene geführt hat, hörte die FinDel an ihrer Novembersitzung den Vorsteher des UVEK und den Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) als Vertretung des Eigners Bund an.

Die FinDel fordert das UVEK und das EFD als Eignervertretung Bund auf dafür zu sorgen, dass Skyguide die Anstrengungen zur Erhöhung der Kosteneffizienz verstärkt, ohne jedoch die Sicherheit des Luftverkehrs zu gefährden. Von Skyguide erwartet sie zudem, dass das Bundesdarlehen wie vereinbart bis ins Jahr 2031 zurückbezahlt wird. Sollte die EU-Kommission von der Schweiz verlangen, die Höhe der Gebühren für die Jahre 2025-2029 zu reduzieren, müssen allfällige einnahmenseitige Massnahmen so ausgestaltet werden, dass die Flugsicherungsdienste nicht vom Bund, sondern weitgehend von den Nutzenden finanziert werden. Bei der Festlegung der Höhe einer allfälligen Abgabe sollte darauf geachtet werden, dass diese nicht zu einem Ausweichen von Fluggesellschaften auf Flughäfen im Ausland führen. Die FinDel verlangt zudem, dass das UVEK und das EFD längerfristig angedachte Massnahmen zur Sicherung der finanziellen Stabilität von Skyguide weiter präzisieren. Das UVEK soll die Umsetzung der technischen Massnahmen zum Schutz der kritischen Infrastruktur sowie die Weiterentwicklung der strategischen Massnahmen weiter überwachen und Skyguide diese zeitnah umsetzen. Die FinDel begrüsst, dass der Bundesrat die strategischen Ziele für Skyguide 2024-2027 entsprechend ergänzen will. Angesichts der Unwägbarkeiten und der damit verbundenen Risiken für den Bund wird die FinDel das Geschäft eng weiterverfolgen und sich mit den Finanzkommissionen, die sich ebenfalls mit finanziellen Fragen betreffend Skyguide befassen, koordinieren.

Ständerat Benjamin Müh​lemann präsidiert die FinDel im Jahr 2026

Die FinDel hat ihr Präsidium für das Jahr 2026 gewählt. Ständerat Benjamin Mühlemann (FDP.Die Liberalen/GL) wird Präsident und Nationalrat Michael Götte (SVP/SG) Vizepräsident für die Amtsdauer vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026. Der FinDel gehören zudem an Nationalrat Lars Guggisberg (SVP/BE, Präsident 2025), Nationalrätin Irène Kälin (Grüne/AG), Ständerat Peter Hegglin (Die Mitte/ZG) und Ständerat Baptiste Hurni (SP/NE). Das Präsidium wechselt jährlich zwischen einem Mitglied des Ständerates und des Nationalrates.

Gemäss Ziffer 8.2 der Handlungsgrundsätze der Finanzdelegation informiert ausschliesslich der Präsident der FinDel die Öffentlichkeit.