Staatsrechnung 2016
Bundesrat Ueli Maurer und die Vertreter der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) präsentierten der FK-N die Staatsrechnung 2016 (17.003). Diese weist einen ordentlichen Überschuss von 800 Millionen Franken auf, insbesondere weil die Einnahmen um 300 Millionen Franken höher und die Ausgaben um 1 Milliarde Franken tiefer ausfielen als veranschlagt. Die FK-N wird die Gründe für den seit der letzten Hochrechnung verzeichneten Rückgang der Mehrwert- und Verrechnungssteuereinnahmen, der nur teilweise durch Mehreinnahmen von 1,7 Milliarden Franken bei der direkten Bundessteuer kompensiert wurde, eingehender analysieren. Bei den Ausgaben ist die Budgetunterschreitung auf den Minderbedarf für die Passivzinsen (–0,5 Milliarden Franken), bei den von der Mehrwertsteuerentwicklung abhängigen Zahlungen an die AHV und die IV (–0,2 Milliarden Franken) und bei den Ersatzmassnahmen für die EU-Forschungsprogramme, die weniger stark genutzt wurden als budgetiert (–0,1 Milliarden Franken), zurückzuführen.
Im ausserordentlichen Haushalt wurden Einnahmen von 478 Millionen Franken verbucht. Die Wettbewerbskommission zog 170 Millionen Franken an Bussen ein. Weitere 165 Millionen Franken ergaben sich aus der Swissair-Nachlassliquidation und 144 Millionen Franken resultierten aus der dritten Zahlungstranche für die Vergabe der Mobilfunklizenzen im Jahr 2012. Die Bruttoschulden des Bundes sanken von 103,8 auf 98,8 Milliarden Franken und damit wieder unter die symbolische Marke von 100 Milliarden Franken. Dieser Rückgang rührt in erster Linie daher, dass Ende 2016 weniger flüssige Mittel gehalten werden mussten (nähere Angaben in der Medienmitteilung des Bundesratespdf vom 23. Februar 2017).
Die Subkommissionen der FK beider Räte werden die Staatsrechnung 2016 an ihren Sitzungen im April behandeln.
Weisungen des Bundesrates für den Voranschlag 2018 und den Finanzplan 2019−2021 (IAFP)
Auch nach der Aktualisierung der Zahlen des Finanzplans 2018−2020 bleiben erhebliche strukturelle Defizite. Auf der Einnahmenseite wird für 2018 eine Besserung erwartet: Die Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank dürfte über 600 Millionen Franken betragen und sich damit verdoppeln. Eine Verdoppelung wird auch beim Ertrag aus der Spirituosensteuer erwartet. Auf der Ausgabenseite dürfte die Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III durch das Volk ab 2019 für eine vorübergehende Verbesserung des strukturellen Ergebnisses von rund 1 Milliarde Franken sorgen.
Mo. 16.3705 s Ständerat (Dittli)
Die FK-N hat die Motion 16.3705 – wie bereits der Ständerat in der Wintersession 2016 – mit 18 zu 7 Stimmen angenommen. Diese beauftragt den Bundesrat, sicherzustellen, dass bei allen Rahmen- und Verpflichtungskrediten nur bei effektiver Teuerung ein Teuerungsausgleich vorgenommen werden kann. Ein Minderheitsantrag, wonach die Motion abzulehnen sei, wurde eingereicht.
Mitberichte
Im Mitbericht an die Sicherheitspolitische Kommission (SiK-N) beantragt die Finanzkommission mit 11 zu 10 Stimmen (2 Enthaltungen), die Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes im Kosovo (16.079) zu unterstützen. Für die Mehrheit ist die Verlängerung nicht nur aussen- und sicherheitspolitisch, sondern auch finanzpolitisch sinnvoll. Der Einsatz der Swisscoy hilft unter anderem mit, die Lage im Kosovo zu stabilisieren und die Gefahr möglicher Flüchtlingsströme, wie sie die Schweiz Ende der 1990-er Jahre kannte, zu reduzieren. Das Engagement wird stufenweise reduziert, was aus finanzpolitischer Sicht zu begrüssen ist. Kritisch angemerkt wurde – teilweise auch von befürwortender Seite –, dass die Kosten nicht im gleichen Ausmass sinken wie die Reduktion des Swisscoy-Bestandes. Die Minderheit hält die Weiterführung des Einsatzes aus aussen-, sicherheits- wie finanzpolitischen Gründen für falsch. Für einen Teil der Minderheit sollte die Schweizer Armee nur im Landesinnern eingesetzt werden. Hingewiesen wurde darauf, dass der Einsatz auch im Ausland umstritten sei und verschiedene Länder sich zurückziehen wollen. Die Minderheit beantragt deshalb, gar nicht auf die Vorlage einzutreten.
In einem weiteren Mitbericht an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) beantragt die Finanzkommission mit 13 zu 12 Stimmen, nicht auf die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (16.055) einzutreten. Die Minderheit unterstützt den Antrag des Bundesrates. Für die Mehrheit kann das Parlament nicht über langfristige Stabilisierungs- und Sparprogramme diskutieren und gleichzeitig die Kantone weiterhin in einem Bereich unterstützen, wo primär diese zuständig seien. Des Weiteren habe das Parlament zu Beginn eine Anschubfinanzierung gewollt; diese werde nun aber ständig verlängert, was abzulehnen sei. Die Minderheit wies darauf hin, dass die Finanzhilfen gut für die Familien seien und auch Mehreinnahmen bringen, weil damit die Erwerbstätigkeit erhöht werde, was zu höheren Steuereinnahmen führe. Zudem sind sie ein Bestandteil der Fachkräfteinitiative.
Weitere Geschäfte
Finanzminister Ueli Maurer orientierte die Kommission kurz über das weitere Vorgehen, nachdem das Volk die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) an der Urne abgelehnt hat. Die Kommission beschloss eine Kommissionsmotion zur Änderung von Artikel 18 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes (17.3015). Eingeführt werden soll eine Prioritätenordnung, wenn Sparmassnahmen ergriffen werden müssen. Eine starke Minderheit beantragt die Ablehnung der Kommissionsmotion. Der Präsident der Finanzdelegation (FinDel) und der Vizepräsident der Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) informierten über die wichtigsten Erkenntnisse aus den letzten Sitzungen der FinDel und NAD.
Die Finanzkommission des Nationalrates tagte am 23. Februar 2017 unter der Leitung ihrer Präsidentin, Margret Kiener Nellen (SP/BE), in Bern. Zeitweise anwesend waren Bundesrat Ueli Maurer, der Direktor und weitere Mitarbeitende der Eidg. Finanzverwaltung, der Direktor der Eidg. Steuerverwaltung sowie der Stv. Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen.