Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiativen 21.503 und 22.483
Die Erfahrungen zur Budgetberatung aus der siebenjährigen Praxis seit der Einführung des Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB) haben gezeigt, dass unterschiedliche Verfahrensregeln des Parlamentsgesetzes (ParlG, SR 171.10) beim Voranschlag potentiell zu inkohärenten bzw. unbeabsichtigten Beschlüssen der eidgenössischen Räte führen können. Das ist insbesondere der Fall beim Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag. Als Umsetzung der Pa. Iv. 21.503 beantragt die FK-N, dass der Einigungsantrag zum Bundesbeschluss Ib neu gemäss Artikel 94a ParlG und somit analog zum Einigungsantrag zur Legislaturplanung und zum Finanzplan beraten wird. Die Räte sollen über jede Bestimmung des Einigungsantrags einzeln abstimmen. Bei einer Ablehnung würde nur die betroffene Bestimmung gestrichen und nicht, wie im geltenden Recht, der gesamte Bundesbeschluss Ib hinfällig werden.
Auslöser der Pa. Iv. 22.483 waren diverse Ratsbeschlüsse aus dem Jahr 2022 (u.a. Aufstockung der Armeeausgaben, indirekte Gegenvorschläge zur Gletscher- und zur Prämienentlastungsinitiative), welche den Finanzplan ab dem Jahr 2024 aus dem Gleichgewicht gebracht haben. Im Ergebnis resultiert ein mit der Schuldenbremse nicht zu vereinbarendes strukturelles Defizit, das Bundesrat und Parlament im Budget 2024 und im Finanzplan 2025-2027 zu Bereinigungsmassnahmen im Bundeshaushalt zwingt. Die Räte haben diese Beschlüsse gefasst, ohne dass sich die Finanzkommissionen (FK) dazu im parlamentarischen Mitberichtsverfahren geäussert haben. Im Gegensatz zum Verfahren bei Vorlagen des Bundesrats werden die FK bei Erlassentwürfen von Sachbereichskommissionen nicht zu Mitberichten eingeladen. Ausserdem beschränken sich heute die Antrags- und Rederechte der FK in den Räten auf Vorlagen, mit welchen Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen beantragt werden. Rund zwei Drittel des Bundeshaushaltes betreffen jedoch Ausgaben, die gesetzlich gebunden sind. Auch die Einnahmen werden auf Gesetzesstufe geregelt.
Vor diesem Hintergrund beantragt die FK-N, dass der parlamentarische Mitberichtsprozess in den FK vereinfacht und vereinheitlicht wird. Die FK sollen künftig in den Räten auch zu Vorlagen des Bundesrats und der Sachbereichskommissionen Stellung nehmen können, welche die Einnahmen des Bundes regeln oder zu bedeutenden gebundenen Ausgaben führen. Wenn Erlassentwürfe mit erheblichen finanziellen Auswirkungen von parlamentarischen Kommissionen ausgearbeitet werden, soll die finanzpolitische Einschätzung der FK zeitgleich wie die Stellungnahme des Bundesrates eingeholt werden. Weiter sollen sich die FK in ihren Mitberichten zuhanden der Sachbereichskommissionen stärker auf die finanzpolitischen Aspekte der Vorlagen fokussieren. Die beantragte Neuregelung des parlamentarischen Mitberichtsverfahrens soll einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der FK im Bereich der Haushaltsführung leisten.
Standortförderung 2024-2027 (23.028 s)
Im Mitberichtsverfahren hat sich die FK-N mit den finanziellen Aspekten der Standortförderung 2024-2027 befasst, für deren Vorberatung die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) zuständig ist. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Die Mehrheit der FK-N beantragt der WAK-N und dem Nationalrat, den Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen im Gesamtumfang von 646,13 Millionen Franken gemäss Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Das am 28. Juni 2023 vom Bundesrat beschlossene Zahlenwerk für den Voranschlag 2024 und den Finanzplan 2025-2027 lässt keinen Handlungsspielraum für Aufstockungen im 2024 zu. Zudem liegt der Bereinigungsbedarf für die Jahre 2025-2027 trotz den eingeleiteten Entlastungsmassnahmen nach wie vor bei 0,3 bis 1,2 Milliarden Franken pro Jahr. Aus diesem Grund lehnt eine breite Mehrheit der FK-N die vom Ständerat am 14. Juni 2023 beschlossenen Aufstockungen bei der Finanzhilfe an Schweiz Tourismus (+ 13 Mio.) und bei den Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung (+ 12,7 Mio.) aus finanzpolitischen Gründen kategorisch ab. Sie appelliert an die WAK-N und den Nationalrat, finanzpolitische Vernunft walten zu lassen. Lediglich die Aufstockung des Ständerates bei den Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung wird von einer kleinen Minderheit der Kommission unterstützt – einen entsprechenden Antrag lehnte die FK-N mit 20 zu 3 Stimmen ab.
Die Kommission hat am 29. Juni 2023 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Roland Fischer (GLP, LU), in Luzern getagt. Teilweise anwesend war eine Vertretung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).