Nach zwei ausserordentlichen Kommissionssitzungen und rund 6 Stunden Beratung legt die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) ihr Konzept zur Armeefinanzierung vor. In Bezug auf die Höhe der Mittel, die der Armee in den kommenden vier Jahren zur Verfügung stehen sollen, stimmt sie dem Beschluss des Ständerates auf Erhöhung des entsprechenden Zahlungsrahmens gegenüber dem Bundesratsentwurf um 4 Milliarden Franken mehrheitlich zu. Dass der Ständerat zur Gegenfinanzierung dieser Aufstockung kürzlich einschneidende Kompensationen in anderen Aufgabengebieten des Bundes in einem Finanzierungsbeschluss zur Armee festgeschrieben hat, ohne dass diese durch die Finanzkommission vorberaten werden konnten, hält sie für finanzpolitisch bedenklich. Auch inhaltlich lehnt die FK-N das Kompensationskonzept des Ständerates einstimmig ab. In einem Mitbericht an die Sicherheitspolitische Kommission ihres Rates beantragt sie, die für Rüstungsinvestitionen benötigten Mittel durch eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer, im Eigenbereich des Bundes und bei der Internationalen Zusammenarbeit zu kompensieren. Ihre Anträge legt die FK-N auch dem Nationalrat vor, der sich mit der Vorlage voraussichtlich in der Herbstsession 2024 befassen wird.

Im Folgenden werden die wesentlichen Anträge zu einzelnen Entwürfen der Armeebotschaft 2024 (24.025 s) zusammengefasst. Weitere Anträge der FK-N erscheinen auf der Ratsfahne, welche zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird.

Entwurf 2: Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial 2024

Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt die FK-N Zustimmung zum Entwurf. Eine Minderheit beantragt die Reduktion der Verpflichtungskredite für Armeematerial um 10 Prozent.

Entwurf 3: Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2024

Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt die FK-N dem Ständerat zu folgen und spricht sich für einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 660 Millionen Franken für die bodengestützte Luftverteidigung mittlerer Reichweite aus. Eine Minderheit beantragt die Streichung dieses Verpflichtungskredits und möchte damit dem Bundesrat folgen.

Entwurf 5: Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen der Armee 2025 – 2028

Dieser Bundesbeschluss gab am längsten zu reden. Die Kommission verlangte an ihrer ersten Sitzung zur Armeebotschaft 2024 von der Verwaltung und den Parlamentsdiensten Zusatzinformationen, um die Beschlüsse des Ständerates seriös vorzuberaten. Die Dokumentation lag ihr an der zweiten Sitzung vor.

Die Mehrheit der FK-N beantragt, den Zahlungsrahmen der Armee gegenüber dem Bundesratsentwurf um 4 Milliarden Franken und damit gemäss Beschluss des Ständerates aufzustocken. Dies, so die Mehrheit, um den Planungsüberhang bei den Investitionen schneller abbauen zu können. Diese Erhöhung entspricht einer Steigerung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP bis 2030 (und nicht wie vom Bundesrat bisher vorgesehen bis 2035).

Weiter beantragt die Mehrheit, dass die Betriebsausgaben der Armee durch Effizienzsteigerung zugunsten der Rüstungsinvestitionen gesenkt werden (Art. 1a). Diese Verschiebung soll gestaffelt umgesetzt werden und ab dem Jahr 2028 jährlich 500 Millionen Franken betragen. Eine Minderheit fordert aufgrund dieser internen Verschiebung, dass der Zahlungsrahmen lediglich um 2,8 Milliarden Franken aufgestockt wird. Damit soll die von der Mehrheit gewünschte Erhöhung um 4 Milliarden finanztechnisch korrekt abgebildet werden (Antrag mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt). Eine Minderheit, welche den Antrag des Bundesrates unterstützt, wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. Eine weitere Minderheit fordert eine Beteiligung der Armee an den Querschnittkürzungen in den schwach gebundenen Bereichen des Bundes und will den Zahlungsrahmen entsprechend um 1,4 Prozent kürzen (Antrag mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt).

Weiter beantragt die Mehrheit der FK-N im Sinne eines Grundsatz- und Planungsbeschlusses gemäss Artikel 28 Parlamentsgesetz, dass die für Rüstungsinvestitionen benötigten Mittel durch die Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer und durch Kompensationen bei der Internationalen Zusammenarbeit und beim Personalaufwand über alle Departemente finanziert werden (Art. 1b). Über die genaue Aufteilung wurden keine Angaben gemacht. Eine Minderheit der Kommission ist der Auffassung, dass im Bundesbeschluss zum Zahlungsrahmen der Armee nicht genau präzisiert werden soll, in welchen Bereichen die Kompensationen zu erfolgen haben. Vielmehr seien die notwendigen Entscheide im Rahmen anderer Bundesbeschlüsse zu fällen (Antrag mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt). Eine weitere Minderheit möchte die Mehrausgaben ausschliesslich durch Mehreinnahmen finanzieren (Antrag mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt).

Während die Kommissionsmehrheit die vom Ständerat beschlossene Erhöhung um 4 Milliarden Franken aus unterschiedlichen Gründen grundsätzlich stützt und dem Bundesrat einen Rahmen für die Umsetzung der Zusatzausgaben mitgeben möchte, kritisiert die Minderheit den Beschluss der Finanzkommission vehement. Sie erachtet diesen als teilweise widersprüchlich und nicht umsetzbar.

Mit der vorliegenden Medienmitteilung veröffentlicht die FK-N den Wortlaut ihrer Mehrheitsbeschlüsse zum Zahlungsrahmen der Armee sowie zwei Zusatzberichte, welche sie bei der Bundesverwaltung und den Parlamentsdiensten im Hinblick auf ihre Beratungen zur Armeebotschaft 2024 in Auftrag gegeben hatte.

Die Kommission hat am 6. und 13. Juni 2024 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Sarah Wyss (SP, BS), in Bern und in Anwesenheit von Vertreterinnen und Vertretern des VBS, EFD, EDA und WBF getagt.