Die Bundespersonalverbände, die mehr als 13 000 Bundesangestellte vertreten, haben sich offen gezeigt für Gespräche, um angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes konstruktive Lösungen zu finden. Sie treten für eine gleichberechtigte Sozialpartnerschaft ein und halten fest, dass diese nur gegeben ist, wenn die andere Verhandlungsseite in der Lage ist, verbindliche Zusagen zu machen. Dies war dem Bundesrat jüngst aufgrund der Kürzungen und Streichungen, die das Parlament seit 2021 in den Krediten zur Umsetzung der künftigen Lohnmassnahmen vorgenommen hat, allerdings nicht möglich. Die Vorsteherin des EFD hat die Unzufriedenheit der Personalverbände darüber bestätigt, dass die aufgenommenen Verhandlungen mehrfach nicht zu Ende geführt werden konnten. Sie selbst hat sich kritisch gegenüber diesen wiederholten und unumstösslichen Eingriffen des Parlaments in die Lohnverhandlungen gezeigt. Die FK-N begrüsst den offenen und transparenten Meinungsaustausch mit den Sozialpartnern. Sie nimmt Kenntnis von den jeweiligen Erwartungen, verweist aber darauf, dass die Budgethoheit ausschliesslich beim Parlament liegt.
Im Weiteren hat die FK-N die Massnahmen geprüft, die der Bundesrat nach den Verhandlungen mit den Personalverbänden über das Lohnsystem des Bundes ergriff. Sie hat in diesem Zusammenhang Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate Bauer (23.3087) und Nantermod (23.3070), der Bezug nimmt auf die Ergebnisse der Studie von PwC aus dem Jahr 2024, in der die Anstellungsbedingungen des Bundespersonals mit denjenigen von anderen Arbeitnehmergruppen verglichen werden. Diese Studie war der FK-N bereits im Februar 2025 von ihrer Verfasserschaft präsentiert worden (siehe Medienmitteilung vom 28.02.2025).
Voranschlag 2026. Nachtrag I (26.007 ns)
Die FK-N hat im Rahmen einer allgemeinen Aussprache mit der Vorsteherin des EFD die Nachtragskredite diskutiert, die der Bundesrat dem Parlament als Nachtrag I zum Voranschlag 2026 beantragt (siehe Botschaft vom 13.03.2026). Die gewünschten zusätzlichen Mittel für die jährlichen Beiträge der Schweiz an die EU-Forschungsprogramme (67,3 Mio.) und an die Europäische Weltraumorganisation (7,6 Mio.), den Einzelwagenladungsverkehr (19,9 Mio.) und den Autoverlad (3,2 Mio.) belaufen sich insgesamt auf 98 Millionen Franken. Die Subkommissionen der FK-N werden die Anträge des Bundesrates bis Ende April im Rahmen der Detailberatung eingehend prüfen.
Transparenz der Politfinanzierung
Seit dem 23. Oktober 2022 ist die Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen deklarationspflichtig. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) wurde vom Bundesrat per Verordnung als zuständige Behörde für die Entgegennahme, Kontrolle und Veröffentlichung der Deklarationen bezeichnet. Die EFK erachtet die langfristige Ansiedlung dieser Vollzugsaufgabe bei ihr als falsch, da dies «den Kernauftrag eines unabhängigen, obersten Finanzaufsichtsorgans gefährden» könne (siehe Jahresbericht EFK 2024, S. 56). Diese Einschätzung wird von einer im Auftrag der EFK erstellten Studie der Universität Bern gestützt. Als Kommission, die für das Finanzkontrollgesetz (SR 614.0), das unter anderem den Tätigkeitsbereich der EFK eingrenzt, zuständig ist, hat die FK-N die EFK, das Bundesamt für Justiz und die Bundeskanzlei zur Frage angehört, ob es zweckmässig ist, die EFK mit der Kontrolle der Deklarationen der Politfinanzierung zu betrauen. Die FK-N ist der Ansicht, dass sich die Staatspolitische Kommission ihres Rates, die für das Bundesgesetz über die politischen Rechte (SR 161.1) zuständig ist, mit diesem Thema befassen und vor den nächsten Wahlen auf Bundesebene mögliche Alternativen prüfen sollte.
Mitbericht der FK-N zu einer Vorlage mit erheblichen finanziellen Auswirkungen
Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat die FK-N die Volksinitiative «Blackout stoppen» und den indirekten Gegenvorschlag dazu (25.068 s) aus finanzpolitischer Sicht geprüft. Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie beschlossen, der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) in einem Mitbericht die möglichen finanziellen Risiken einer Aufhebung des Neubauverbots für Kernkraftwerke in der Schweiz darzulegen. Die FK-N ist der Ansicht, dass der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates von Anfang an unter finanzpolitischen Gesichtspunkten geprüft werden muss und es bei der Behandlung dieser Vorlage nicht um einen blossen Grundsatzentscheid gehen darf. Aufgrund der hohen Investitionskosten und der langen Vorlaufzeiten wären für den Bau neuer Kraftwerke staatliche Finanzhilfen erforderlich. Daher hebt die FK-N hervor, dass es konkrete Finanzierungsmodalitäten braucht und die finanziellen Risiken transparent dargelegt werden müssen. Zudem weist sie auf die schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen hin, die eine Strommangellage in der Schweiz nach sich ziehen könnte. So könnte eine Versorgungslücke von 30 Prozent im Winter zu Verlusten von rund einer Milliarde Franken pro Tag führen (gemäss nationaler Risikoanalyse KNS sind es für zwölf Wochen 84,03 Milliarden Franken).
Finanzausgleich im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel von Moutier
Nachdem die FK-N im Frühjahr 2025 Vertreterinnen und Vertreter der Kantone Jura und Bern zum Mechanismus für die Berechnung des Finanzausgleichs im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel der Gemeinde Moutier angehört hatte, reichte die Kommission die Motion 25.3425 ein (siehe Medienmitteilung vom 04.04.2025). Diese beauftragt den Bundesrat, einen Erlassentwurf vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass der Kanton Jura in den Jahren 2027 bis 2031 jährlich 13 Millionen Franken erhält. Aus Sicht der FK-N hat der Bundesrat das Motionsanliegen erfüllt, als er dem Parlament im September 2025 das Entlastungspaket 27 (EP27; 25.063 s) vorlegte, das eine befristete finanzielle Unterstützung für den Kanton Jura vorsieht. Darüber hinaus haben sich die Geberkantone in einem Schreiben vom Januar 2026 an die FK-N bereit erklärt, das Defizit des Kantons Jura von 65 Millionen Franken auszugleichen, das sich aus dem Kantonswechsel der Gemeinde Moutier ergibt. Da ihr Ziel damit erreicht ist, zieht die Kommission ihre Motion 25.3425 zurück.
Weitere Geschäfte
Die FK-N hat den Tätigkeitsbericht 2025 der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel), der am 2. April 2026 auf der Website des Parlaments veröffentlicht wird, beraten. Die FK-N dankt der FinDel für deren wertvolle Arbeit im Rahmen der Finanzoberaufsicht.
Darüber hinaus haben die Subkommissionen, die für das Eidgenössische Departement des Innern, für das Eidgenössische Finanzdepartement und für das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zuständig sind, der FK-N ihre Schlussfolgerungen zu den in den vergangenen Monaten durchgeführten Dienststellenbesuchen bei MeteoSchweiz, beim Bundesamt für Bauten und Logistik, beim Bundesamt für Zivilluftfahrt und bei Skyguide präsentiert.
Die Kommission hat am 26. März 2026 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Jacques Nicolet (SVP, VD), und teilweise in Anwesenheit der Vorsteherin des EFD, des Vorstehers des UVEK, des Direktors der EFK sowie von Vertreterinnen und Vertretern der Bundeskanzlei, diverser Departemente (EFD, EJPD und UVEK) und der Bundespersonalverbände in Bern getagt.