Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) beantragt einstimmig die Annahme der Staatsrechnung 2016, der drei Sonderrechnungen und sämtlicher im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2017 vom Bundesrat beantragten Nachtrags-kredite. Sie hat sich zudem im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit der Armee-botschaft 2017 befasst.

​Der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements Ueli Maurer hat der FK-S die Staatsrechnung 2016 (17.003) und den Nachtrag I zum Voranschlag 2017 (17.007) präsentiert. Die Staatsrechnung 2016 schliesst bekanntlich mit einem ordentlichen Finanzierungsergebnis von rund 752 Millionen Franken ab, zu dem ausserordentliche Einnahmen von 478 Millionen Franken hinzukommen, was schliesslich einen ordentlichen Überschuss von rund 1,230 Milliarden Franken ergibt. Budgetiert waren ein Defizit von 496 Millionen Franken und ausserordentliche Einnahmen von 145 Millionen Franken, woraus sich ein voraussichtliches Defizit von 351 Millionen Franken ergab. Der Vorsteher des Finanzdepartements hielt nüchtern fest, dass dem Bund in Sachen Finanzen viel düsterere Jahre bevorstehen.

Die vier ständigen Subkommissionen der FK sind dafür verantwortlich, die Rechnungen der ihnen zugewiesenen Departemente im Detail zu prüfen. Dafür hatten sie im April getagt und orientierten nun die Kommission über ihre Erwägungen.

Die Kommission beantragt einstimmig, die Staatsrechnung 2016 sowie die drei Sonderrechnungen (Bahninfrastrukturfonds, Infrastrukturfonds und Eidgenössische Alkoholverwaltung) anzunehmen.

Die Kommission hat sich zudem mit Nachtrag I zum Voranschlag 2017 (17.007) befasst. Dieser sieht neun Nachtragskredite im Umfang von insgesamt 36,9 Millionen Franken vor. Die Hälfte davon ist für das Programm FISCAL-IT der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bestimmt. Die Kommission hat den Nachtragskredit von 18 Millionen Franken für FISCAL-IT zwar genehmigt, damit dieses Programm nicht sistiert werden muss, liess es sich aber nicht nehmen, an der finanziellen Entwicklung des Programms Kritik zu üben.

SIFEM AG: Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 16.3913

Im Rahmen des Voranschlags 2017 beantragte der Bundesrat eine Umwandlung des Bundesdarlehens an die SIFEM AG von rund 374 Millionen Franken in Aktienkapital. Auf Antrag beider Finanzkommissionen sprachen sich die Räte dagegen aus: Das Geschäft bedürfe einer eigenständigen Debatte, weil die SIFEM seit ihrer Gründung immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen gewesen sei. Gleichzeitig reichte die FK-N das Postulat 16.3913 ein, welches vom Nationalrat in der Frühjahrssession 2017 angenommen wurde. Das Postulat verlangt vom Bundesrat einen Bericht, welcher die Gründe der Umwandlung des Bundesdarlehens in Aktienkapital sowie eine Bilanz der von der SIFEM bei der Gründung angestrebten Ziele darlegt.

Die FK-S hat nun den Bericht des Bundesrates in Erfüllung dieses Postulates diskutiert und zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig stützt sie den Bundesrat in dessen Bestreben, im Rahmen des Voranschlags 2018 das Bundesdarlehen an die SIFEM AG in Aktienkapital umzuwandeln. Die Umwandlung beseitige negative Auswirkungen in der Rechnungslegung (kalkulatorische Zinsen für das an sich zinslose Bundesdarlehen), reduziere das Wechselkursrisiko und mache die SIFEM für die Mobilisierung von privaten Investoren attraktiver. Die Umwandlung sei haushaltsneutral und ergebe für den Bund keine wesentlichen Nachteile.

Mitbericht zur Armeebotschaft 2017 (17.027)

Innerhalb des Mitberichtsverfahrens befasste sich die FK-S mit den finanziellen Auswirkungen der Armeebotschaft 2017 (17.027). Mit dieser beantragt der Bundesrat drei Gesamtkredite: 900 Millionen Franken für das Rüstungsprogramm 2017, 750 Millionen Franken für die Rahmenkredite zum Armeematerial 2017 und 461 Millionen Franken für das Immobilienprogramm VBS 2017.

Die Debatte drehte sich vor allem um das Rüstungsprogramm 2017, namentlich den Verpflichtungskredit für einen ausserordentlichen Nachholbedarf für die Munition (225 Mio. Fr.) und jenen für die Verlängerung der Nutzungsdauer der F/A-18 (450 Mio. Fr.). Die Kommission liess sich darüber informieren, ob diese hohen Beträge mit Blick auf sich verschlechternde Bundesfinanzen angebracht und nötig sind. Auch wies ein Mitglied darauf hin, dass die Armeebotschaft 2017 nicht im Einklang mit den Bedrohungsszenarien aus dem Bericht des Bundesrates zur Sicherheitspolitik der Schweiz sei. Die FK-S stellt in ihrem Mitbericht keinen Antrag zur Armeebotschaft 2017. Sie bittet jedoch die federführende sicherheitspolitische Kommission (SiK-S), vertieft zu prüfen, ob diese namhaften beantragten Beträge zweckmässig und angemessen sind.

Weitere Geschäfte

Schliesslich hat die FK-S Kenntnis genommen vom Jahresbericht 2016 der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie vom Bericht der NEAT-Aufsichtsdelegation betreffend die Oberaufsicht über den Bau der NEAT im Jahr 2016.

Die FK-S hat am 8. und 9. Mai 2017 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Anita Fetz (SP, BS) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des Finanzdepartements Ueli Maurer, des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle und mehrerer Mitarbeitenden des EFD, VBS, WBF und UVEK in Bern getagt.