Mitberichte zu den wiederkehrenden Finanzbeschlüssen von erheblicher Tragweite
Im ersten Jahr einer Legislatur behandelt die Bundesversammlung jeweils die wiederkehrenden Finanzbeschlüsse von erheblicher Tragweite (vgl. Art. 5 Absatz 5 der Finanzhaushaltverordnung; FHV, [SR 611.01]). Mit diesen Finanzbeschlüssen werden die Mittel für wichtige Aufgabengebiete des Bundes für die anstehende Legislatur beschlossen. Dazu beantragt der Bundesrat dem Parlament entsprechende Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen. Bewilligen die Räte die Verpflichtungskredite, dürfen Bundesrat und Verwaltung die entsprechenden finanziellen Verpflichtungen eingehen und zum Beispiel Beschaffungsverträge abschliessen. Mit einem Zahlungsrahmen legt die Bundesversammlung für mehrere Jahre den Höchstbetrag für bestimmte Ausgaben fest (vgl. Art. 20 des Finanzhaushaltgesetzes; FHG, [SR 611.0]). Für die Steuerung des Bundeshaushalts sind diese Vorlagen von entscheidender Bedeutung, da sie die Höchstausgaben festlegen, welche für die Legislatur gelten sollen. Es handelt sich aber nicht um Ausgabenbewilligungen. Ausgaben müssen stets mit dem Budget bewilligt werden. Je nach finanzpolitischer Lage können Bundesrat und Parlament diese Höchstbeträge im Rahmen von Sparprogrammen oder bei der jährlichen Budgetbewilligung kürzen.
Die ständerätliche Finanzkommission befasste sich an der Sitzung mit drei solcher Vorlagen.
Mit der Armeebotschaft 2020 (20.031 s) beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten für den Zeitraum von 2021–2024 einen Zahlungsrahmen für die Armee in Höhe von 21,1 Milliarden Franken. Im Rahmen des Rüstungsprogramms, der Beschaffung von Armeematerial und des Immobilienprogramms des VBS beantragt er Verpflichtungskredite in Höhe von 2,7 Milliarden Franken.
Mit der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (20.022 s) möchte der Bundesrat die agrarpolitischen Rahmenbedingungen in den Bereichen Markt, Betrieb und Umwelt verbessern. Hierfür stellt der Bund der Land- und Ernährungswirtschaft für den Zeitraum 2022–2025 rund 13,8 Milliarden Franken zur Verfügung.
Mit der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2024 (20.028 s) beantragt der Bundesrat 27,9 Milliarden Franken für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) im Zeitraum 2021–2024. Dies soll die führende Stellung der Schweiz in diesem Bereich sichern, der für den Wohlstand des Landes von grundlegender Bedeutung ist.
Diese drei bundesrätlichen Vorlagen wurden vor der Coronakrise geschnürt und verabschiedet. Sämtliche Diskussionen in der Kommission standen unter dem Eindruck der Auswirkungen der Krise auf die Wirtschaft und die Bundesfinanzen. Die Kommission hat aus Prinzip beschlossen, keine Senkung der ihr unterbreiteten Zahlungsrahmen zu beantragen, obwohl der Bundesrat im Vergleich zur Vorperiode real deutlich höhere Mittel beantragt. Dies trifft insbesondere auf die Vorlagen zur Armee und zum BFI-Bereich zu. Mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission einen Antrag zur BFI-Vorlage abgelehnt, wonach für den Zeitraum 2021–2024 auf jegliche reale Erhöhung der Mittel zu verzichten sei. Die für den Zeitraum 2017–2020 zugewiesenen Mittel wären dann einfach an die effektive Teuerung angepasst worden. Die Kommission wird ihre Erwägungen den für die Vorberatung dieser Geschäfte zuständigen Sachbereichskommissionen übermitteln.
Die Finanzkommission wartet zunächst die Schlussfolgerungen des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Auswirkungen der Covid-19-Krise ab, bevor sie allgemeine strategische Beschlüsse für die gesamten Bundesfinanzen fasst, sei es in Bezug auf die ungebundenen wie auch auf die gebundenen Ausgaben. Diese Beschlüsse könnten sich insbesondere auf die Mittel auswirken, die für die drei genannten Bereiche zur Verfügung stehen. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die in diesen drei Vorlagen beantragten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite maximale Beträge darstellen, die das Parlament für jeden der drei betroffenen Bereiche zu gewähren bereit ist, dass die formelle Bewilligung der Ausgaben jedoch über die vom Parlament genehmigten Voranschlagskredite erfolgt und daher den Auswirkungen allfälliger künftiger Sparprogramme unterliegen könnten.
Weitere Mitberichte der Finanzkommission
Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat die FK-S die Vorlage zur Änderung des AHV-Gesetzes (19.080 s) geprüft. Sie ersucht die zuständige Sachbereichskommission, zu prüfen, ob die Empfehlungen der EFK in der Vorlage ausreichend berücksichtigt sind und ob die beantragten zusätzlichen Stellen nicht innerhalb des EDI kompensiert werden können.
Die Kommission hat ferner die finanziellen Aspekte der Vorlage zur Änderung des Zolltarifgesetzes (19.076 n) analysiert, worüber sie sich uneins zeigte. In einer Konsultativabstimmung haben sich 7 Kommissionsmitglieder für und 5 gegen die Vorlage ausgesprochen. Die Befürworterinnen und Befürworter sind der Ansicht, dass mit der geplanten Änderung der administrative Aufwand, v. a. für KMU, verringert werden kann. Zudem käme ein erheblicher Anteil der Einsparungen den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute. Die Gegnerinnen und Gegner sind der Auffassung, dass die Vorteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher überschätzt werden und rein zufällig sind, wohingegen die Steuerausfälle von 500 Millionen Franken für den Bund sehr real und angesichts der sich abzeichnenden äusserst schwierigen Bundesfinanzlage nicht vertretbar seien.
Die FK-S hat sich ausserdem mit der Vorlage für die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank (20.024 s) befasst. Die Kommission befürwortet die beantragte Kapitalerhöhung. Mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie einen Antrag abgelehnt, wonach die dafür nötigen Mittel über den Zahlungsrahmen für die Entwicklungszusammenarbeit 2021–2024 zu kompensieren seien.
Des Weiteren hat sie das Massnahmenpaket zugunsten der Medien (20.038 s) geprüft, welches rasch umsetzbare Hilfsmassnahmen für die Medien vorsieht. Unter anderem soll mit einer Änderung des Postgesetzes die indirekte Presseförderung für die Regional- und Lokalpresse weiterentwickelt werden. Die Auflagenobergrenze und das Kopfblattkriterium sollen aufgehoben werden, die Zustellermässigung pro Exemplar soll hingegen erhöht werden. Der jährliche Bundesbeitrag würde von 30 auf 50 Millionen Franken steigen. Vorgesehen ist zudem eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes, welche keine finanziellen Auswirkungen für den Bund hätte. Schliesslich soll ein neues Gesetz geschaffen werden, das Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien. Dieses sieht Unterstützung von bis zu 30 Millionen Franken pro Jahr aus den allgemeinen Bundesmitteln vor.
Die erste Massnahme (Erhöhung der jährlichen Mittel von 30 auf 50 Millionen Franken) ist von der Kommission einstimmig befürwortet worden, die beiden anderen Massnahmen waren umstrittener, sind aber letztlich mit Zweidrittelmehrheit ebenfalls angenommen worden. Die Kommission weist allerdings darauf hin, dass sie es nicht für angemessen erachtet, neue gebundene Ausgaben für den Bund zu schaffen. In ihren Augen ist es wichtig, dass das Gesetz nur die Grundsätze enthält, aber entgegen dem rechtlichen Konzept der Vorlage keine konkreten Unterstützungsbeträge nennt.
Jahresbericht 2019 der Finanzdelegation
Die FK-S hat Kenntnis genommen vom Tätigkeitsbericht 2019 der Finanzdelegation, der ihr von dessen Präsidenten vorgestellt wurde. Die Veröffentlichung dieses Berichts erfolgt am 14. Mai 2020.
Die FK-S hat am 12. Mai 2020 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Peter Hegglin (CVP, ZG) und teilweise im Beisein des Vorstehers des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, des Direktors der EFK sowie von Mitarbeitenden des EDI, des VBS, des EFD, der EFK, des WBF und des UVEK in Bern getagt.