Revision des FHG (Abbau der coronabedingten Verschuldung, 22.020 n): Mehrheit folgt Bundesrat
Zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie hat der Bund hohe ausserordentliche Ausgaben getätigt. Diese müssen innerhalb von sechs Jahren wieder kompensiert werden, damit sie nicht zu einer dauerhaften Erhöhung der Staatsschulden führen (vgl.
Art. 17b FHG). Da der Abbau der zusätzlichen Verschuldung innerhalb von sechs Jahren nur mit Steuererhöhungen oder Sparprogrammen umgesetzt werden könnte, beantragt der Bundesrat dem Parlament eine Verlängerung dieser Frist bis ins Jahr 2035. Zudem beantragt er, die strukturellen Überschüsse des ordentlichen Bundeshaushalts (ca. 1 Milliarde Franken) und die Zusatzausschüttung der Nationalbank für den Schuldenabbau einzusetzen. Der Bundesrat legt diese Vorschläge in einer Vorlage zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes vor.
Der Nationalrat beschloss als Erstrat in der Sommersession 2022, den Fehlbetrag des Amortisationskontos zulasten des Ausgleichskontos um die Hälfte zu reduzieren, sofern dieses einen ausreichend hohen Stand aufweist (Art. 66d Abs. 1). Im Gegenzug soll der Ausgleich bis zum Abschluss des Rechnungsjahres 2031 und, nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen, bis zum Abschluss des Rechnungsjahres 2035 erfolgen (Art. 17e Abs. 2).
Die Finanzkommission des Ständerates diskutierte die Vorlage intensiv. Es lagen 6 Anträge vor, einer wurde im Verlaufe der Diskussion zurückgezogen. Ein erster Antrag wollte den Fehlbetrag des Amortisationskontos um den positiven Stand des Ausgleichskontos reduzieren. Folge wäre, dass der Fehlbetrag des Amortisationskontos stark sinken würde. Begründet wurde der Antrag u. a. damit, dass so mehr Spielraum für die grossen künftigen Herausforderungen bestehe. Ein zweiter Antrag wollte als Mittelweg den Beschluss des Nationalrates übernehmen, aber in Artikel 66d Absatz 1 den zweiten Teilsatz streichen. Die Kommission stimmte diesem Antrag einstimmig zu und veränderte damit den Beschluss des Nationalrats leicht. Zwei Anträge wollten dem Bundesrat folgen. In der Beschlussfassung obsiegte zuerst das leicht abgeänderte Konzept des Nationalrates gegenüber dem Antrag auf Reduktion des Fehlbetrags auf dem Amortisationskonto mit dem positiven Stand des Ausgleichskontos mit 9 zu 4 Stimmen. Anschliessend obsiegte der Antrag des Bundesrates gegenüber diesem Konzept mit 7 zu 6 Stimmen. Hingewiesen wurde von der Mehrheit darauf, dass der Vorschlag des Bundesrates zu keinen Sparprogrammen in den künftigen Voranschlägen führe und gut verkraftbar sei. Ein weiterer Antrag wollte in Artikel 17b FHG einen neuen Absatz 5 einbauen, der vorsehen soll, dass wenn das Ausgleichskonto einen Überschuss von mehr als 6 Prozent der Gesamtausgaben ausweist, der darüber hinaus gehende Betrag zur Verminderung des Fehlbetrages des Amortisationskontos verwendet wird. Der Antrag wurde mit 8 zu 4 Stimmen (1 Enthaltung) abgelehnt. Die Kommission stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 3 Stimmen zu. Das Geschäft kommt in die Herbstsession.
Immobilienbotschaft EFD 2022 (22.037 s).
Die Kommission beantragt dem Ständerat einstimmig Zustimmung zur Immobilienbotschaft 2022 des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD). Der Bundesrat beantragt Verpflichtungskredite in der Höhe von rund 296 Millionen Franken. Die für das EFD zuständige
Subkommission 1 prüfte die Kredite anlässlich einer eintägigen Sitzung vor und beantragte der Kommission einstimmig, diese zu genehmigen. Zu Fragen Anlass gab ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 55 Millionen Franken für die Sanierung und den Umbau eines Verwaltungsgebäudes an der Mühlestrasse 2 in Ittigen, bei dem verschiedene bauliche Schwachstellen zutage getreten sind, z. B. Undichtigkeiten im Untergeschoss und an den Fassaden. Das Gebäude wird saniert und die Gebäudestruktur so angepasst, dass künftig flexible Arbeitsformen und Desksharing realisiert werden können. Die Kommission erwartet, dass die Gründe für die Baumängel analysiert und die richtigen Schlüsse für künftige Projekte gezogen werden. Beantragt wird vom Bundesrat auch ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 50 Millionen Franken für die Umsetzung eines Klimapakets sowie der Motionen 19.3750 Français und 19.3784 Jauslin (Art. 1 Bst. d Bundesbeschluss). Abgelehnt mit 10 zu 2 Stimmen wurde ein Antrag auf eine Kürzung dieses Kredits um 10 Millionen auf neu 40 Millionen. Begründet wurde der Antrag damit, dass es nicht sinnvoll sei, in der derzeitigen Situation bis im Jahr 2030 beschleunigt Ölheizungen zu ersetzen.
Sehr trübe Finanzaussichten
Die Finanzkommission hat Kenntnis genommen von der Juni-Hochrechnung zum voraussichtlichen Jahresergebnis 2022. Gemäss den Schätzungen des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) dürfte sich das Gesamtdefizit Ende 2022 auf rund 5 Milliarden Franken belaufen. Ursprünglich veranschlagt war ein Defizit von 2,3 Milliarden Franken. Diese Verschlechterung ist das Resultat zweier entgegengesetzter Entwicklungen: Während sich das ordentliche Finanzierungsergebnis um 1,3 Milliarden Franken verbessert, fallen die ausserordentlichen Ausgaben aufgrund der Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge und der Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie deutlich höher aus als erwartet (+4,1 Milliarden Franken).
Die Kommission hat im Weiteren ihre Arbeiten zum Voranschlag 2023 und zum Finanzplan 2024–2026 aufgenommen. Während der Voranschlag 2023 die Vorgaben der Ausgabenbremse noch erfüllt, so sieht es bei den Finanzplänen erheblich düsterer aus. Einige Schätzungen, die Ausgaben berücksichtigen, die von einer Kammer bzw. von beiden Kammern bereits beschlossen wurden, zeigen ein Finanzierungsdefizit von 4 Milliarden Franken für 2024, von 7,5 Milliarden Franken für 2025 und von 8 Milliarden Franken für 2026. Angesichts solcher Zahlen stellt sich die Frage, ob bestimmte Beschlüsse, welche hohe Ausgaben zur Folge haben, nicht infrage gestellt werden müssen, da andernfalls drastische Sparmassnahmen oder Steuererhöhungen notwendig werden könnten. Die Kommission hat diese besorgniserregenden Prognosen mit Interesse zur Kenntnis genommen.
Die FK-S hat ausserdem, wie es im Rahmen der Beratung des Voranschlags üblich ist, den Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank (SNB) angehört. Dieser hat sie über seine Einschätzung der nationalen und internationalen Wirtschaftslage, des Wirtschaftswachstums, der Inflationsentwicklung und des Trends bei den Wechselkursen orientiert.
Mitberichte
Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat sich die Kommission ferner mit den finanziellen Aspekten der Botschaft zur Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag zu dieser Initiative (21.063 n) befasst. Die FK-S beantragt der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Volksinitiative, mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen die Ablehnung des Gegenvorschlags des Bundesrates und mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung des durch den Nationalrat angepassten Gegenvorschlags.
Zudem beantragt sie mit 8 zu 4 Stimmen, die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» (22.043 n) abzulehnen.
Die Kommissionsmehrheit begründet ihre Anträge mit budgetären Erwägungen und verweist insbesondere auf die Kosten dieser Vorhaben und die mehr als unsicheren Finanzaussichten.
Mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die FK-S der Wirtschaftskommission ihres Rates (WAK-S) in einem Mitbericht, nicht auf die Vorlage zur Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer (22.053 s) einzutreten. Angesichts der düsteren Budgetprognosen für die kommenden Jahre und der Tatsache, dass sich die steuerliche Entlastung stark auf die oberen Einkommen konzentrieren würde, hält die Kommissionsmehrheit höhere Steuerabzüge aktuell für weder finanzier- noch vermittelbar. Eine Minderheit der Kommission unterstützt eine Anpassung der Abzüge für Versicherungsprämien an die stark gestiegenen Kosten, da so der Mittelstand entlastet werde.
Die Kommission hat am 29. und 30. August 2022 unter dem Vorsitz von Ständerätin Johanna Gapany (RL, FR) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des EFD, von Thomas Jordan, Präsident des SNB-Direktoriums, sowie von Vertreterinnen und Vertretern des EFD, des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und der Bundeskanzlei in Bern getagt.