Die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung hat heute beschlossen, die Bundesanwaltsstelle erneut auszuschreiben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 21. Juni 2021.

Die Kommissionen für Rechtsfragen hatten unlängst grünes Licht für die Anpassung der Altersschwelle für die Stelle der Bundesanwältin bzw. des Bundesanwalts gegeben. Vorbehältlich des Beschlusses der eidgenössischen Räte wird diese Altersschwelle per 1. Januar 2022 auf 68 Jahre angehoben. Die politischen Entscheide bezüglich einer allfälligen Reorganisation des aktuellen Systems dürften jedoch nicht vor dem Legislaturende getroffen werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung beschlossen, die Bundesanwaltsstelle ab heute erneut auszuschreiben, wobei die Bewerbungsfrist bis zum 21. Juni 2021 laufen soll. Die Kommission möchte so ihrer Subkommission die erforderliche Zeit einräumen, damit diese in einem vertraulichen Rahmen die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Vorauswahl im Sommer an die Hand nehmen kann, dies im Hinblick auf eine Wahl in der Herbst- oder Wintersession 2021.

Die Kommission wird zu gegebener Zeit wieder über dieses Verfahren informieren.

Ausserordentlicher Bundesanwalt

Die Kommission hat Kenntnis vom Beschluss der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts genommen, das Ausstandsgesuch von Gianni Infantino gegen den a.o. Bundesanwalt, resp. a.o. Staatsanwalt des Bundes Stefan Keller gutzuheissen. Der a.o. Bundesanwalt wurde gewählt für das Strafverfahren gegen Michael Lauber sowie allfällige Mittäter und Teilnehmer wegen Verdacht auf Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Begünstigung durch das Abhalten von mehreren nicht protokollierten Treffen mit FIFA-Präsident Gianni Infantino, Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold und weiteren Personen. Die GK hat zum weiteren Vorgehen eine Aussprache mit der AB-BA und mit a.o. BA Keller geführt. Dabei hat die GK Kenntnis davon genommen, dass a.o. BA Keller vor dem Hintergrund des erwähnten Gerichtsbeschlusses sein Mandat niederlegt. Die GK hat mit ihm vereinbart, sein Mandat per 31. Mai 2021 zu beenden.

Die Kommission hat bereits damit begonnen, in Absprache mit der AB-BA die Wahl einer neuen ausserordentlichen Bundesanwältin bzw. eines neuen ausserordentlichen Bundesanwalts vorzubereiten.

Die Kommission wird zu gegebener Zeit wieder über dieses Verfahren informieren.

Interne Verfahren

Die Kommission hat sich mit Fachleuten sowie mit Vertreterinnen und Vertretern kantonaler Gerichtskommissionen über das Auswahlverfahren für Richterinnen und Richter unterhalten. Sie hat beschlossen, die zuständigen Sachbereichskommissionen zu beauftragen, die Schaffung eines Fachbeirates für die Vorauswahl der Bewerberinnen und Bewerber zu prüfen. An einer der nächsten Sitzungen wird sie sich anhand eines Reglementsentwurfs zudem mit weiteren Optimierungen der internen Verfahren befassen.

Die Gerichtskommission hat am 19. Mai 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Andrea Caroni (FDP, AR) in Bern getagt.