Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) beurteilt gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) das Vorgehen des Bundesrates im Bereich Freihandelsabkommen (FHA) grundsätzlich als zweckmässig. Allerdings gibt es auch Verbesserungsmöglichkeiten: So fordert die GPK-N u.a. bessere Informationsgrundlagen vor Abschluss eines FHA, mehr Transparenz bei den Gemischten Ausschüssen und eine präzisere Orientierung des Parlaments in den Botschaften des Bundesrates zu den einzelnen FHA.

​Im Januar 2015 haben die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK-N/S) die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) mit einer Evaluation zu den Auswirkungen von FHA beauftragt. Die zuständige Subkommission EFD/WBF der GPK-N beschloss im Juni 2015 eine Fokussierung der Evaluation auf die Informationsgrundlagen des Bundes bezüglich der zu erwartenden und tatsächlichen Auswirkungen von FHA. Diese Evaluation liegt nun vor.

Da die Schweiz stark mit dem Ausland verflochten ist und die Exporte eine bedeutende Stütze für die Konjunktur darstellen, anerkennt die GPK-N, dass FHA für die Schweiz ein wichtiges Instrument ihrer Aussenwirtschaftspolitik sind. Die Kommission ist zudem der Ansicht, dass FHA sich positiv auf die Schweiz auswirken können. Überdies vertritt die GPK-N die Auffassung, dass der Bundesrat bzw. die zuständigen Einheiten der Bundesverwaltung im Rahmen des Entstehungsprozesses von FHA inkl. der Unterbreitung der Vorlage an das Parlament grundsätzlich zweckmässig vorgehen.

Allerdings konnte die GPK-N aufgrund der PVK-Evaluation auch Verbesserungspotenzial identifizieren. So ist die Kommission der Auffassung, dass der Bundesrat für die Beurteilung der Frage, ob ein FHA abgeschlossen werden soll oder nicht, über die bestmöglichen Informationsgrundlagen verfügen muss. Deswegen regt die GPK-N grundsätzlich an, vorgängig auch Nachhaltigkeitsstudien durchzuführen.

Ausserdem sollte der Bundesrat aus Sicht der Kommission Massnahmen zur besseren Verifikation der Nutzung von FHA durch Schweizer Unternehmen erwägen. Prüfenswert ist aus Sicht der GPK-N i.d.Z. v.a. die Möglichkeit des Zugangs zu Zolldaten der anderen Vertragspartei, um diese Daten systematisch auszuwerten und daraus Erkenntnisse für spätere FHA zu gewinnen. Die Kommission ist sich allerdings im Klaren darüber, dass ein reibungsloser Informationsaustausch betr. Zolldaten nicht mit allen aktuellen und potenziellen Partnerstaaten eines FHA realistisch ist.

Im Weiteren fehlt es gemäss der GPK-N an Informationen zur Tätigkeit der Gemischten Ausschüsse, die eine Beurteilung deren Aktivitäten und des Vollzugs der FHA erlauben würden. Die Kommission empfiehlt daher die Erstellung sowie die Publikation konsolidierter Jahres- bzw. Tätigkeitsberichte in Bezug auf die für die jeweiligen FHA existierenden Gemischten Ausschüsse.

Überdies fordert die GPK-N hinsichtlich den Ausführungen in den FHA-Botschaften des Bundesrates an das Parlament, dass bei den Angaben zur beabsichtigten Beseitigung bzw. Reduktion von Diskriminierungen präziser, insbesondere einzelfallbezogener, argumentiert wird. Die Beseitigung von bestehenden oder erwarteten Diskriminierungen von Schweizer Unternehmen auf ausländischen Märkten ist ein zentrales Ziel der FHA. Die häufige Verwendung von Standardformulierungen in den Botschaften ist aus Sicht der GPK-N nicht ausreichend, um den erwarteten Nutzen eines FHA in diesem Bereich beurteilen zu können.

Die Kommission hat heute ihren Inspektionsbericht sowie den dazugehörigen Evaluationsbericht der PVK veröffentlicht. Sie ersucht den Bundesrat, zu ihren Feststellungen und Empfehlungen bis zum 4. Oktober 2017 Stellung zu nehmen.

Die Kommission hat am 4. Juli 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Alfred Heer (SVP, ZH) in Bern getagt.