Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte haben die internen Verfahren bei den eidgenössischen Gerichten, namentlich die Regeln, nach welchen die Gerichte die Spruchkörper zusammensetzen, einer Evaluation unterzogen. Trotz einer grundsätzlich positiven Bilanz zeigte die Evaluation Lücken und Schwachstellen auf, die die Gerichte nach Meinung der GPK nun schliessen sollten. Die GPK haben elf Empfehlungen an die Gerichte gerichtet, die auf eine bessere Transparenz der Verfahren und auf eine weitere Objektivierung der Bildung der Spruchkörper mit Hilfe von Informatiksystemen abzielen.

Die gerichtsinternen Verfahren, wie die Geschäfte den einzelnen Richterinnen und Richtern zugeteilt und nach welchen Regeln die Spruchkörper zusammengesetzt werden, sind wenig bekannt und bilden regelmässig Gegenstand von Fragen und Diskussionen in der Öffentlichkeit und in der Rechtsgemeinschaft. Es fehlte bisher eine umfassende Übersicht über die Praxis der Gerichte. Die GPK haben deshalb die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) im Januar 2019 mit einer Evaluation der Geschäftsverteilung bei den eidgenössischen Gerichten, d. h. beim Bundesgericht, beim Bundesverwaltungsgericht, beim Bundesstrafgericht und beim Bundespatentgericht beauftragt.

Die Evaluation der PVK untersuchte die Verfahren der Geschäftsverteilung, ihre Vereinbarkeit mit dem übergeordneten Recht und ihre Eignung, einen unabhängigen und unparteiischen Spruchkörper zu gewährleisten. Die Evaluation gelangt zu mehrheitlich positiven Ergebnissen, doch hat sie auch gewisse Lücken und Verbesserungspotential aufgezeigt.

Gestützt auf die Ergebnisse der Evaluation haben die GPK elf Empfehlungen an die eidgenössischen Gerichte gerichtet. Diese verlangen von den Gerichten unter anderem mehr Transparenz über die Verfahren, so etwa durch deren präzisere Umschreibung in den Reglementen und durch eine Berichterstattung über die Bildung der Spruchkörper, oder auch eine weitere Objektivierung der Bildung der Spruchkörper mit Hilfe von Informatiksystemen. Die GPK empfehlen zudem dem Bundesgericht, die Parteizugehörigkeit der Bundesrichterinnen und Bundesrichter auf seiner Website zu publizieren.

Die Gerichte haben nun bis Ende Jahr Zeit, den GPK aufzuzeigen, wie sie die Empfehlungen umsetzen werden.

Die GPK haben beschlossen, ihren einstimmig verabschiedeten Bericht zusammen mit der Evaluation der PVK zur Veröffentlichung frei zu geben. Sie haben am 22. Juni 2021 unter dem Vorsitz von Ständerätin Maya Graf (Grüne, BL) und Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP, BE) in Bern getagt.