Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidg. Räte (GPK-N/S) haben entschieden, die Thematik zur den Bürgschaften des Bundes betr. die Hochseeschifffahrt zu vertiefen. Zu diesem Zweck haben sie eine Arbeitsgruppe eingesetzt und werden den Administrativuntersuchungsbericht, welchen die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) im Auftrag des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) erstellt hat, behandeln und insbesondere gestützt auf die daraus resultierenden Erkenntnisse entscheiden, ob weiterer Abklärungsbedarf existiert und wie sie weiter vorgehen wollen.

Der Bundesrat führt in seiner Botschaft zum Nachtragskredit betr. Hochseeschifffahrtsbürgschaften aus, dass sich die Hochseeschifffahrt in einer «Jahrhundertkrise» befindet. Kurzfristig sei ein Ende der Krise nicht absehbar. Bei 13 Hochseeschiffen resultierten aus Bürgschaftsverpflichtungen hohe Verlustfolgen für den Bund. In der Folge genehmigte das Parlament am 15. Juni 2017 einen Nachtragskredit in der Höhe von 215 Mio. Franken betr. die Hochseeschifffahrtsbürgschaften.

Angesichts der Tragweite der Vorkommnisse stellen sich aus Sicht der GPK-N/S Fragen zur Geschäftsführung im Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) bzw. im WBF. Gemäss Angaben des Bundesrates wurden im Rahmen des Administrativuntersuchungsberichts verschiedene Mängel in Bezug auf die Bürgschaften für die Hochseeschifffahrt erkannt.

Um einen allfälligen Handlungsbedarf für die Kommissionen zu identifizieren, werden die Arbeitsgruppe Hochseeschifffahrt bzw. die GPK-N/S den Administrativuntersuchungsbericht behandeln und danach entscheiden, wie sie weiter vorgehen wollen.