Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) begrüsst es, dass der Bundesrat bereit ist, die Empfehlungen aus ihrem Inspektionsbericht von 2019 über die Öffentlichkeitsarbeit des Bundes umzusetzen, und dass entsprechende Massnahmen getroffen wurden oder vorgesehen sind. Deshalb hat die Kommission beschlossen, ihre Inspektion abzuschliessen. Sie weist jedoch darauf hin, dass verschiedene wichtige Punkte aus ihrer Sicht weiterhin offen sind. Diese betreffen die Zusammenarbeitsformen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, die periodisch erscheinenden Publikationen der Bundesverwaltung und die Kontrolle der Kostenentwicklung.

Im Oktober 2019 verabschiedete die GPK-N einen Bericht über die Öffentlichkeitsarbeit des Bundes, der auf einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle beruht. In diesem Bericht richtete die Kommission sieben Empfehlungen an den Bundesrat, u. a. zum Einsatz von sozialen Medien durch die Bundesbehörden, zur departementsübergreifenden Nutzung vorhandener Kompetenzen und zu den Kosten der Öffentlichkeitsarbeit.

Die GPK-N hält insgesamt mit Genugtuung fest, dass der Bundesrat ihre Beurteilung weitgehend teilt und mehrere Massnahmen ergriffen wurden oder geplant sind, um ihre Empfehlungen umzusetzen. Auf der Grundlage der Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Januar 2020 und den ihr übermittelten Zusatzinformationen hält die Kommission insbesondere fest, dass derzeit geprüft wird, wie die Querschnittskompetenzen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit ausgebaut werden können und dass mittlerweile alle Departemente über ein Kommunikationskonzept verfügen. Auch wurde die Bundeskanzlei beauftragt, die Nutzung und das Potenzial der sozialen Medien durch den Bund zu prüfen und eine Strategie sowie Leitlinien für den Einsatz sozialer Medien durch den Bundesrat und die Bundesverwaltung zu erarbeiten. Überdies wurden verschiedene Massnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass sämtliche Kommunikationsaufgaben in der Staatsrechnung entsprechend ausgewiesen werden und die Kategorisierung der Kosten in den Bereichen Kommunikation und Übersetzung geklärt wird.

Bei drei Empfehlungen sind verschiedene wichtige Punkte aus Sicht der Kommission weiterhin offen:

  • Was die Austauschstrukturen der Bundesverwaltung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit (Empfehlung 1) anbelangt, betont die GPK-N gegenüber dem Bundesrat, wie wichtig es ist, dass eine klare Unterscheidung zwischen Fragen der alltäglichen Kommunikation und weitergehenden strategischen Fragen gewährleistet ist und dass den strategischen Fragen gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wird.
  • Was die periodisch erscheinenden Publikationen der Bundesverwaltung (Empfehlung 4) betrifft, fordert die Kommission den Bundesrat auf, die Förderung der E-Abonnemente in der breiten Bevölkerung weiter zu verstärken und darauf hinzuarbeiten, dass sämtliche Publikationen des Bundes elektronisch zur Verfügung stehen. Sie ist ausserdem der Auffassung, dass zusätzliche Massnahmen – z. B. Befragungen der Zielgruppe – nötig sind, um besser über die Verwendung der Publikationen des Bundes informiert zu sein und so besser beurteilen zu können, ob die Publikationen angemessen sind.
  • Was die Kontrolle der Kostenentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit (Empfehlung 6) anbelangt, hält die Kommission fest, wie wichtig es ist, dass die Ausgaben in diesem Bereich weiterhin genau verfolgt werden – insbesondere angesichts der voraussichtlichen Entwicklung in den nächsten Jahren (Internalisierung der Aufgaben, Ausbau der Digitalisierung, zunehmende Bedeutung der sozialen Netzwerke usw.) und des wahrscheinlichen Anstiegs der Kommunikationsausgaben aufgrund der Coronakrise.

Da der Bundesrat bereit ist, einen Grossteil ihrer Empfehlungen umzusetzen, und weil ausgehend von diesen Empfehlungen verschiedene Massnahmen und Abklärungen in die Wege geleitet wurden, hat die GPK-N beschlossen, ihre Inspektion abzuschliessen. Sie wird den Stand der Umsetzung ihrer Empfehlungen in rund zwei Jahren im Rahmen einer Nachkontrolle analysieren und hat den Bundesrat ersucht, den genannten offenen Punkten bis dahin Rechnung zu tragen.

Die Kommission hat am 6. Oktober 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP, BE) in Bern getagt.