Die GPK-S kommt in ihrem heute veröffentlichten Kurzbericht zum Schluss, dass verschiedene Aspekte in Bezug auf den Einsatz externer Mitarbeitender in der Bundesverwaltung verbessert wurden. Die GPK-S hält fest, dass der Bundesrat den Einsatz externer Mitarbeitender in der Bundesverwaltung klarer geregelt hat. Die Umsetzung dieser Regeln wird jedoch nicht systematisch kontrolliert. Zudem hat die Transparenz des Einsatzes externer Mitarbeitender zwar zugenommen, weist jedoch nach wie vor Schwächen auf.

​Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) beurteilt in ihrem heute veröffentlichten Kurzbericht, der auf einer Kurzevaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) basiert, inwieweit der Bundesrat ihre Empfehlungen von 2014 umgesetzt hat. Damals hatte die GPK-S die fehlende Strategie des Bundesrates in Bezug auf den Einsatz externer Mitarbeitender in der Bundesverwaltung, die unzureichenden Rechtsgrundlagen und die ungenügende Transparenz in dieser Angelegenheit kritisiert.

Zunächst begrüsst die GPK-S, dass der Bundesrat Weisungen zum Abschluss von Personalverleihverträgen in der Bundesverwaltung (BBl 2015 6309) verabschiedet hat, die Anfang 2016 in Kraft getreten sind. Sie erachtet diese Weisungen als nützliche und ausreichend klare Vorgaben für den Einsatz von externen Mitarbeitenden. Ausserdem möchte die Kommission hervorheben, dass die Transparenz im Vergleich zur Situation vor der Inspektion von 2014 durch die Darstellung einiger Zahlen im Budget und in der Staatsrechnung erhöht wurde – eine Entwicklung, mit der sie zufrieden ist.

In gewisser Hinsicht sieht die Kommission allerdings auch Punkte, die zu verbessern sind, um den Einsatz von externen Mitarbeitenden transparenter zu machen. Sie hält fest, dass es schwierig zu überprüfen ist, ob die in den Weisungen des Bundesrates vorgegebenen Ziele erreicht werden. So ist beispielsweise nicht bekannt, wie hoch die tatsächlichen Einsparungen durch die Internalisierung externer Mitarbeitender sind, da die entsprechenden Beträge nur in den Voranschlägen, nicht aber in den Staatsrechnungen ausgewiesen werden. Die vorhandenen Zahlen sind folglich mit Unsicherheit behaftet.

Die GPK-S fordert den Bundesrat in ihrem Kurzbericht auf, einen stärkeren Fokus auf jene Verwaltungseinheiten zu richten, die in erheblichem Ausmass von Personalverleih Gebrauch machen, sowie Reporting-Instrumente und eine Datenerhebung einzuführen, mit denen die Umsetzung der Weisungen kontrolliert werden kann.

Ferner wünscht die Kommission, dass die Möglichkeit der Verwaltung zum Einsatz externer Mitarbeitender ausdrücklich im Bundespersonalgesetz verankert wird. Aus diesem Grund hat sie mit 8 Stimmen zu 0 bei einer Enthaltung beschlossen, die Motion 19.4382 einzureichen.

Die GPK-S hatte am 7. Oktober 2014 ihren Bericht über externe Mitarbeitende der Bundesverwaltung, der auf einer Evaluation der PVK basiert, verabschiedet und am 10. November 2015 ihre Inspektion abgeschlossen. Am 17. Februar 2017 hatte die GPK-S die Eröffnung einer Nachkontrolle angekündigt und die PVK mit einer Kurzevaluation beauftragt, um abzuklären, inwieweit die Verwaltungseinheiten ihre Praktiken beim Einsatz von externen Mitarbeitenden tatsächlich geändert haben. Der nun veröffentlichte Kurzbericht befasst sich mit den vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen. Die Kommission ersucht den Bundesrat, zu ihren Erwägungen bis spätestens 12. Februar 2020 Stellung zu nehmen.

Die GPK-S hat am 12. November 2019 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Bern getagt.