Die GPK-S verabschiedete am 27. August 2019, gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) zu den DNA-Analysen im Strafverfahren, einen Bericht zuhanden des Bundesrates und veröffentlichte diesen am 30. August 2019. Sie erkannte Handlungsbedarf in Bezug auf die Rolle der Koordinationsstelle, welche die DNA-Datenbank im Auftrag des Bundes betreibt, sowie bei der Aufsicht über die DNA-Analyselabors, für welche der Bund verantwortlich ist. Die GPK-S ortete ferner angesichts der kantonalen Unterschiede bei der Anordnung von DNA-Analysen Handlungsbedarf. Die Kommission richtete in ihrem Bericht verschiedene Empfehlungen an den Bundesrat, welcher im Herbst 2019 sowie ergänzend im Laufe des Jahres 2020 dazu Stellung nahm. Gestützt auf die Stellungnahmen des Bundesrates sowie einer Stellungnahme des EJPD veröffentlicht die GPK-S heute ihren
Kurzbericht.
Die GPK-S begrüsst die Pläne des Bundesrates im Bereich der Rolle der Koordinationsstelle. Der Bundesrat plant, zwischen dem EJPD und der Koordinationsstelle einen neuen Vertrag aushandeln zu lassen, und zudem die Koordinationsstelle in ihrer Funktion als Interessenvertreterin der DNA-Analyselabors gegenüber fedpol durch eine neue nationale, unabhängige Organisation zu ersetzen.
Gemäss den rechtlichen Vorgaben nimmt das fedpol die Aufsicht über die DNA-Analyselabors wahr. Das fedpol hatte diese Aufgabe weitgehend an die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) delegiert, welche auch für die Akkreditierung der DNA-Analyselabors zuständig ist. Der Bundesrat hatte, in Umsetzung der Empfehlung der GPK-S, die Delegation der Aufsicht an die SAS überprüft, ebenso die Eignung der SAS als Aufsichtsorgan. Er war zum Schluss gekommen, dass die Delegation an die SAS nicht zu beanstanden sei, und dass sich die SAS als Aufsichtsorgan eigne. Die GPK-S begrüsst, dass diese Überprüfung stattgefunden hat; gewisse Bedenken im Hinblick auf die Doppelfunktion der SAS als Akkreditierungsstelle und als Aufsichtsorgan bleiben jedoch aus Sicht der Kommission bestehen.
Die GPK-S nimmt zudem zustimmend vom gesamtschweizerischen Rückgang der von den Kantonen angeordneten DNA-Analysen Kenntnis. Ob allein daraus schon auf eine Harmonisierung der Praxis der einzelnen Kantone geschlossen werden kann, lässt sich nicht überprüfen. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Kantone aufgrund eines Leitentscheids des Bundesgerichts aus dem Jahre 2014 dem Verhältnismässigkeitsprinzip stärker Rechnung tragen und daher bei der Anordnung von DNA-Analysen zurückhaltender sind. Im Übrigen wird abzuwarten sein, ob die geplante Änderung der Strafprozessordnung, in deren Rahmen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer DNA-Analyse präziser umschrieben werden sollen, zu einer Harmonisierung der kantonalen Praxis beitragen wird.
Die Kommission hat am 9. November 2021 unter dem Vorsitz von Ständerätin Maya Graf (Grüne, BL) in Bern getagt.