Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) befasste sich mit den Sicherheitsprüfungen für die obersten Kader des Bundes. Sie erkannte dabei insbesondere Handlungsbedarf auf Ebene Bundesrat. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, in kritischen Fällen eine eigene Risikoabwägung vorzunehmen. Er darf dabei nicht allein auf die Empfehlung der zuständigen Fachstelle verweisen. Weiter erachtet die Kommission die heutige Aufsicht über die Fachstelle als ungenügend.

Der Bund muss gemäss geltendem Recht regelmässig prüfen, ob von Mitarbeitenden, welche eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, ein Risiko für die Informationssicherheit ausgehen könnte. Diese sogenannten Personensicherheitsprüfungen (PSP) werden für Topkader von einer Fachstelle der Bundeskanzlei durchgeführt. Die Fachstelle gibt eine Empfehlung zu Handen jener Stelle ab, welche die geprüfte Person in ihrer Funktion ernannt hat.

In der Vergangenheit wurde wiederholt bemängelt, dass die Prüfungen zu stark in die Privatsphäre der geprüften Personen eingreifen. Im Sommer 2024 führten zudem die Fälle zweier höherer Stabsoffiziere zu öffentlicher Kritik. Bei ihnen schloss die Fachstelle der Bundeskanzlei ein Sicherheitsrisiko nicht aus. Dies hatte zur Folge, dass ihre Arbeitsverhältnisse mit dem Bund beendet wurden.

Keine Mängel in der Durchführung, aber Bedarf an proaktiverer Kommunikation der Fachstelle

Die GPK-S ging anhand dieser beiden Fälle der Frage nach, ob die PSP in recht- und zweckmässiger Weise erfolgt sind. Sie erkannte bei der Durchführung der PSP keine Mängel. Als unbefriedigend beurteilt sie allerdings den Umstand, dass die Fachstelle einen bei einer geprüften Person festgestellten kritischen Sachverhalt zunächst nicht mitteilt. Sie informiert erst dann darüber, wenn dieser – aufgrund seines anhaltenden Fortbestehens oder in Verbindung mit zusätzlichen kritischen Punkten – bei einer späteren PSP zu einer Risikoerklärung führt. Aus Sicht der Kommission sollte die Fachstelle Betroffene schon beim ersten Feststellen eines aus ihrer Sicht risikobehafteten Sachverhalts über seine mögliche Konsequenz aufklären.

Umgang der vorgesetzten Stelle mit den Empfehlungen der Fachstelle zu verbessern

Weiter hat sich die Kommission anhand der genannten Fälle mit dem Vorgehen der vorgesetzten Stellen und des Bundesrates befasst. Dabei hat sich gezeigt, dass der Handlungsspielraum in der Praxis stark eingeschränkt ist, wenn die Fachstelle ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen hat. Ein Entscheid, die Person unter diesen Umständen (weiterhin) zu beschäftigen, kann politisch riskant sein. Damit ist es wahrscheinlich, dass faktisch die Fachstelle über die (Weiter-) Beschäftigung einer geprüften Person entscheidet. Dies entspricht nicht der gesetzlichen Regelung. Gemäss dieser hat die Fachstelle lediglich eine empfehlende Rolle. Hier muss der Bundesrat seine Verantwortung wahrnehmen, eine eigene Beurteilung vornehmen und dies auch entsprechend kommunizieren. Ein reiner Verweis auf die PSP ist nicht angemessen. Dies gilt auch im Fall, dass der Entscheid bei einem Departement oder einer anderen Stelle liegt.

Regelmässige Evaluation zentral

Schliesslich untersuchte die Kommission die Aufsicht über die Fachstelle der Bundeskanzlei. Dabei hat sie festgestellt, dass die Bundeskanzlei nur sehr zurückhaltend beaufsichtigt. Grund dafür ist die gesetzlich festgelegte Unabhängigkeit der Fachstelle. Diese Unabhängigkeit beschränkt sich allerdings auf die Risikobeurteilung der Fachstelle im Einzelfall. Aus Sicht der GPK-S ist eine wirksame Aufsicht im Bereich der PSP besonders wichtig, da hier naturgemäss regelmässig in die Privatsphäre der geprüften Personen eingegriffen wird. Die Aufgaben der Bundeskanzlei bei der internen Aufsicht gegenüber der Fachstelle sollten in diesem Sinne konkretisiert werden. Zudem empfiehlt die GPK-S, die Praxis der Fachstelle regelmässig von einer externen Stelle evaluieren zu lassen und die Evaluationsberichte zu veröffentlichen.

Die GPK-S ersucht den Bundesrat, zu ihren Feststellung​en und Empfehlungen bis zum 30. Januar 2026 Stellung zu nehmen.

Die GPK-S hat am 10. Oktober 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Charles Juillard (Die Mitte, JU) in Bern getagt.