Am 10. September 2025 wurde bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn Strafanzeige gegen Nationalrat Simon Michel eingereicht. Der Anzeigeerstatter behauptet, dass er in Kommentaren zu seinen Posts und LinkedIn-Beiträgen – insbesondere zu den Bilateralen III – von Nationalrat Michel wiederholt als von einer international renommierten Kapitalanlagegesellschaft bezahlter «Troll» bezeichnet wurde. Er ist der Ansicht, dass die Kommentare von Nationalrat Simon Michel seinem öffentlichen Ansehen sowie seiner persönlichen und beruflichen Ehre schaden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn reichte am 28. Oktober 2025 ein Gesuch um Immunitätsaufhebung ein, um gegen Simon Michel ein Strafverfahren wegen Ehrverletzung einleiten zu können.
Nationalrat Michel hat in seiner Anhörung vor der IK-N ausgesagt, dass er auf LinkedIn im Rahmen eines politischen Dialogs Stellung bezieht, da er dort direkt mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutieren kann. In diesem konkreten Fall habe es sich um die Bilateralen III gehandelt, die zu hitzigen Debatten Anlass geben. Nationalrat Simon Michel räumt ein, sich unglücklich und unangebracht geäussert zu haben. Er bedauert, nicht die erforderlichen Überprüfungen vorgenommen zu haben, um eindeutig zu klären, ob es sich um ein bezahltes Profil handelt, und räumt ein, dass der Ton in einer politischen Debatte online zuweilen etwas schärfer sein kann. In den Augen von Simon Michel sind seine Äusserungen, die in einem für die demokratische Meinungsbildung wichtigen Austausch getätigt wurden, allerdings durch die Meinungsfreiheit geschützt. Da er sich im Rahmen einer politischen Diskussion als Nationalrat geäussert habe, bestehe ein unmittelbarer Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit und Stellung als Nationalrat.
Die Kommission kommt nach Prüfung des Falls ebenfalls zum Schluss, dass zwischen der amtlichen Tätigkeit und Stellung von Simon Michel und seinen Veröffentlichungen auf der Plattform LinkedIn ein unmittelbarer Zusammenhang hergestellt werden kann. In ihren Augen stehen die Aussagen von Simon Michel in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner politischen Arbeit, da sie im Rahmen der Diskussionen über die Bilateralen III gemacht wurden. Auch habe sich Simon Michel auf der genannten Plattform klar als Nationalrat zu erkennen gegeben.
Nachdem der unmittelbare Zusammenhang festgestellt worden war, hatte die Kommission darüber zu befinden, ob die Immunität des Nationalrates aufgehoben werden soll. Sie hat mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Immunität nicht aufzuheben. Die Kommission ist zum einen der Ansicht, die Nationalrat Michel vorgeworfene Handlung sei nicht besonders schwerwiegend, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Ton der Diskussionen in den sozialen Medien im Allgemeinen rauer ist als in anderen Kontexten. Zum anderen ist in den Augen der Kommission das öffentliche Interesse an der ungehinderten Ausübung des parlamentarischen Mandats, insbesondere der Schutz der Meinungsfreiheit der Ratsmitglieder, in diesem Fall höher zu gewichten als das Interesse an der Verfolgung einer allfälligen strafbaren Handlung.
Die zuständige Kommission des Ständerates, dessen Kommission für Rechtsfragen (RK-S), wird das Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn demnächst prüfen.
Die Kommission hat am 24. November 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pierre-André Page (SVP, FR) in Bern getagt.