Der Bundesrat wird die Botschaft zu den Abkommen mit der EU und der damit verbundenen Umsetzungsgesetzgebung voraussichtlich im Frühjahr 2026 an die Bundesversammlung verabschieden. Die parlamentarischen Beratungen werden frühstens zu diesem Zeitpunkt beginnen.
Im Hinblick auf diese Arbeiten haben die Büros von National- und Ständerat die Organisation der parlamentarischen Beratungen diskutiert und erste vorläufige Entscheide gefällt. Arbeitsgrundlage dafür waren die Dokumente des Bundesrats für die Vernehmlassung vom 13. Juni 2025.
Folgende Vorentscheide haben die Büros gefällt:
In beiden Räten übernimmt die Aussenpolitische Kommission (APK) die Federführung für den Stabilisierungsteil, die Sachbereichskommissionen werden einbezogen.
Die Bundesbeschlüsse des Weiterentwicklungsteils werden den thematisch zuständigen Sachbereichskommissionen UREK, SGK und WBK zugewiesen.
Die Kommissionspräsidien werden zum Zuteilungsvorschlag im Einzelnen während der Wintersession konsultiert. Bezüglich Zeitplan und Organisation haben beide Büros eine erste Diskussionen geführt. Über diese Fragen wird später entschieden. Welcher Rat als Erstrat beginnt, bestimmen die Präsidenten von National- und Ständerat des Jahres 2025/26.