Die Ratspräsidien orientieren heute alle Ratsmitglieder über die Planung der Arbeiten der Bundesversammlung im Rahmen der vom Bundesrat ausgerufenen ausserordentlichen Lage. Auch in dieser ausserordentlichen Lage verfügt das Parlament über parallele und konkurrierende Kompetenzen zum Bundesrat. Es wird alles darangesetzt, dass das Parlament diese Rechte und Pflichten als oberste Gewalt im Bund wahrnehmen kann. Im Vordergrund steht dabei das «Gespräch zwischen den Gewalten» und die Vorbereitung einer ausserordentlichen Session.

​Die Ratsbüros und die Verwaltungsdelegation haben letzten Donnerstag beschlossen, die Arbeiten der Bundesversammlung, der obersten Gewalt im Bund, im Moment ausschliesslich auf die Bewältigung der Situation rund um das Coronavirus zu konzentrieren. In einem Schreiben an alle Ratsmitglieder wird über die weitere Planung orientiert.

Einen ersten wichtigen Schritt hat heute die Finanzdelegation mit der Behandlung verschiedener dringlicher Verpflichtungskredite gemacht.

Ein nächster Schritt wird voraussichtlich die Einberufung einer ausserordentlichen Session sein. Dazu wird am 26. März die Koordinationskonferenz (die Büros beider Räte) tagen, um das Datum der ausserordentlichen Session festzulegen und allfällige Anträge des Bundesrates den vorberatenden Kommissionen zuzuweisen
Die Einzelheiten sind im beigelegten Schreiben an die Ratsmitglieder ersichtlich