Die Rahmenbedingungen für die ausserordentliche Session stehen fest: Ziel der Gesundheits- und Hygienemassnahmen ist, alle gleich und bestmöglich zu schützen. Dies hat die Verwaltungsdelegation (VD) entschieden. Die budgetierten Gesamtkosten belaufen sich auf 3,125 Millionen Franken – darin enthalten sind unter anderem Mietkosten, Infrastruktur, Sicherheit und Sanität sowie zusätzliche Personalkosten.    

​Die Gesundheit aller an der ausserordentlichen Session anwesenden Personen ist für die Verwaltungsdelegation (VD) vorrangig. Das Parlament orientiert sich an den Hygiene- und Verhaltensvorschriften des Bundesrates und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Die Selbstverantwortung und das individuelle Verhalten der Einzelnen stehen im Zentrum. Die VD kommt zum Schluss, dass mit den getroffenen Vorkehrungen die Empfehlungen des BAG vollumfänglich umgesetzt werden. Im Hinblick auf den Sessionsbeginn vom 4. Mai 2020 hat die VD weitere Entscheide gefällt und von den geschätzten Kosten Kenntnis genommen.

Präventionsmassnahmen

  • Sämtliche Räumlichkeiten, Arbeitsplätze und das Verpflegungsangebot sind so eingerichtet, dass alle Personen jederzeit mindestens 2 Meter Abstand voneinander haben können.
  • Die ausserordentliche Session soll so weit wie möglich papierlos durchgeführt werden. Auf das Verteilen und Zirkulieren von Papier wird verzichtet, die Abläufe werden entsprechend angepasst.
  • Hygienemasken dürfen in den Ratssälen getragen werden. Wer eine Maske trägt, hat dennoch die übrigen Hygienevorschriften und Abstandsregeln einzuhalten.
  • Verzichtet wird auf eine separate Infrastruktur für besonders gefährdete Personen. Eine vollumfängliche Isolation kann nicht gewährleistet werden. Jedes Verlassen der Schutzumgebung würde die zu schützende Person wieder den bekannten Risiken aussetzen. Ferner funktionieren die Abstimmungsanlagen nur innerhalb der beiden Ratssäle.


Kosten ausserordentliche Session

  • Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf insgesamt 3,125 Mio. CHF. Der Voranschlag basiert auf fünf Sessionstagen und setzt sich folgendermassen zusammen: Infrastrukturausgaben: 2,12 Mio. CHF (Miete BernExpo: 2,074 Mio. CHF; Miete Sitzungszimmer zur Sessionsvorbereitung im Hotel Bellevue: 43 200 CHF); Technik: 375 000 CHF. (u.a. Abstimmungsanlagen, Aufzeichnung der Debatten, Amtliches Bulletin, IT, Video-Conferencing); Sicherheit 430 000 CHF. (Fedpol, Securitas, Sanität). Diverses: 200 000 CHF. (u.a. zusätzliche Personalkosten, Verpflegung, Reserven).

Entfallene Entschädigungen

  • Für entfallene Sitzungstage (in der Frühlingssession und von Kommissionen) werden keine Taggelder oder andere Entschädigungen ausgerichtet.
  • Die in der dritten Woche der Frühjahrsession entstandenen effektiven Kosten (z.B. Stornierungsgebühren von Hotels) werden gegen Beleg vergütet.
  • Kommissions-, Delegations- und Fraktionssitzungen in Form von Telefon-/Videokonferenzen werden wie üblich mit dem Taggeld entschädigt, Spesenentschädigungen entfallen.


Nationalratspräsidentin Isabelle Moret und Ständeratspräsident Hans Stöckli haben alle Ratsmitglieder über die Einzelheiten informiert.