Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) liess sich von der Bundespräsidentin über die aktuellen und geplanten Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie informieren. Mit dem Einreichen zweier Kommissionsmotionen fordert sie eine Unterstützung der Medien, die durch den Einbruch der Werbeeinnahmen vor existenziellen Problemen stehen. Mit einer weiteren Motion will die Kommission die Ertragsausfälle des öffentlichen Verkehrs mildern.


An ihrer Sitzung zur Vorbereitung der ausserordentlichen Session führte die Kommission mit Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga einen Austausch über die Auswirkungen der Coronakrise und die dringlichen Massnahmen aus Sicht des UVEK. Ausserdem diskutierte die KVF-N mit den zuständigen Amtsvertretern die Herausforderungen in den Bereichen öffentlicher Verkehr, Flugverkehr, Medien und Telekommunikation.

Die KVF-N hat die Einreichung von zwei Kommissionsmotionen zur Unterstützung der Medien beschlossen, gleichlautend wie diejenigen ihrer Schwesterkommission. Der Einbruch der Werbeeinnahmen zwischen 60% und 95% infolge der Corona-Pandemie hat die schwierige wirtschaftliche Situation der Medien innert kürzester Zeit dramatisch verschärft. Die aktuelle Lage hält die Kommission für besonders paradox, da die hohe Nachfrage nach medialen Angeboten zugleich neue Höchstwerte erreicht. Mit der ersten Motion (20.3154), die sie mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen annahm, fordert die KVF-N vom Bundesrat das Ergreifen von Sofortmassnahmen im Sinne einer Übergangslösung, bis dass das Parlament das vom Bundesrat angekündigte Massnahmenpaket zugunsten der Medien ordentlich verabschieden konnte. Konkret soll erstens die Schweizerische Depeschenagentur mit zusätzlichen finanziellen Mitteln unterstützt werden, damit diese ihren Text-Basisdienst ihren Abonnenten in drei Sprachen unentgeltlich zur Verfügung stellen kann. Zweitens verlangt die Motion das Bereitstellen der notwendigen Mittel zur kostenlosen Zustellung von Regional- und Lokalzeitungen durch die Schweizerische Post (ca. 25 Mio. Franken) und drittens eine Verbilligung der Zustellung der übrigen Tageszeitungen (ca. 10 Mio. Franken). Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion. In einem Schreiben fordert die Kommission den Bundesrat zudem dazu auf, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Post Stiftungs- und Mitgliedschaftszeitungen bis zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlage ebenfalls zu einem stärker vergünstigten Tarif zustellt.

Mit der zweiten Motion (20.3155), welche die Kommission einstimmig angenommen hat, sollen die regionalen Radio- und Fernsehveranstalter gegenüber 2019 mit zusätzlichen 30 Mio. Franken unterstützt werden. Diese Nothilfe kann aus der schon vorhandenen Schwankungsreserve der Radio- und TV-Abgabe ausgeschüttet werden.

Die Corona-Pandemie trifft auch den öffentlichen Verkehr hart. Obwohl die Nachfrage um bis zu 80 Prozent eingebrochen ist, verkehren 70 bis 80 Prozent der öffentlichen Verkehrsmittel weiterhin. In Anbetracht dieses Ungleichgewichts stellt die KVF-N mit Befriedigung fest, dass das BAV bereits Sofortmassnahmen bei der Finanzierung ergriffen hat. Da aber auch mit der vorgesehenen Lockerung der Massnahmen die Nachfrage langsamer zulegen wird als der Angebotsausbau, werden die finanziellen Verluste der Branche weiter zunehmen. Aus diesem Grund beantragt die Kommission ihrem Rat mit 16 zu 8 Stimmen, den Bundesrat mit einer Kommissionsmotion (20.3151) zu verpflichten, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Transportunternehmen eine Vorlage zur Abschwächung der Ertragsausfälle zu erarbeiten. Diese Vorlage soll eine Gesamtsicht der Corona-bedingten Auswirkungen (u.a. Liquidität, Kurzarbeit, Ertragsausfälle) und entsprechende (Finanzierungs-)Massnahmen über alle Bereiche (Personenverkehr mit allen Sparten, Güterverkehr, Infrastruktur) hinweg enthalten. Anzustreben ist eine ausgewogene «faire» Lösung, an der nebst dem Bund auch die Transportunternehmen (teilweise durch Auflösung von Reserven) und die Kantone einen Anteil des Ausfalls tragen sollen. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.