Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates unterstützt zu weiten Teilen den Entwurf des Bundesrates. Gegenstand von Kontroversen waren insbesondere Fragen rund um die Zusammenarbeit mit Fachorganisationen des Veloverkehrs.

Das Bundesgesetz über Velowege (21.046), welches die Umsetzung auf Gesetzesstufe des Volksentscheides von 2018 darstellt, sieht vor, die Kantone zur Planung von Velowegnetzen zu verpflichten, ohne ihren Umsetzungsspielraum einzuschränken. Die Kommissionsmehrheit unterstützt generell die im Entwurf des Bundesrates festgelegten Grundsätze zur Planung, Anlage und Erhaltung. Ohne Gegenstimme beantragt sie, zu präzisieren, dass die entsprechenden Vorgaben in Artikel 6 im Grundsatz eingehalten werden müssen. Weitergehende Relativierungen, wie sie der Ständerat in der Herbstsession beschlossen hatte, lehnt sie hingegen ab. Insbesondere erachtet die Kommission eine direkte Streckenführung und einen homogenen Ausbaustandard als zentrale Faktoren für ein alltagstaugliches Velowegnetz. Eine ungenügende Ausbauqualität der Wege oder ein über viele Umwege führendes Streckennetz würden demnach den steigenden Ansprüchen an den Verkehrsträger Velo im Alltagsgebrauch nicht gerecht werden. Zudem ordnet die Kommission der Verkehrssicherheit oberste Priorität zu. Eine Verbesserung in diesem Bereich erachtet sie als wichtig und als Vorteil für alle Verkehrsteilnehmenden.

Ein umstrittener Punkt betrifft die Zusammenarbeit mit privaten Fachorganisationen. Die Kommission beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, der Version des Bundesrates zuzustimmen. Die Kommissionsmehrheit erachtet eine solche Zusammenarbeit in der Planung, Anlage und Erhaltung der Velowege sowie auch für die Bereitstellung von Grundlagen und Informationen als wichtige Möglichkeit für Bund, Kantone und Gemeinden, um bei Bedarf Know-how beiziehen zu können. Eine Minderheit hingegen ist der Ansicht, dass die Netzplanung in der alleinigen Verantwortung der öffentlichen Hand verbleiben soll.

Nachdem der Ständerat das Beschwerderecht für Fachorganisationen aus der Vorlage gestrichen hatte, spricht sich auch die KVF-N mit 14 zu 10 Stimmen gegen dieses Beschwerderecht aus. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass keine dahingehenden Bestimmungen im Gesetz benötigt werden, da es im Bereich des Veloverkehrs verschiedene Interessensgruppen gibt und beim Beschwerderecht nicht bestimmte Organisationen privilegiert behandelt werden sollen. Eine Minderheit will an der Version des Bundesrates festhalten und argumentiert, dass die Fachorganisationen mit dem Beschwerderecht ein Instrument erhalten, mit welchem sie ihre Expertise einbringen können.

Weiter beantragt die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung, der Parlamentarischen Initiative 21.425 «Ab 2023 nur noch Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge ohne fossilen Antrieb neu zulassen» keine Folge zu geben. Die Kommission begrüsst zwar grundsätzlich eine Ökologisierung des Individualverkehrs, ist jedoch der Ansicht, dass die durch den Initiativtext geforderte gesetzliche Vorgabe des Bundes ein zu starker Eingriff in die wirtschaftlichen Freiheiten der Bevölkerung darstellt. Die Minderheit sieht hingegen dringenden Handlungsbedarf, da die Treibhausgasemissionen des motorisierten Individualverkehrs zeitnah gesenkt werden müssen, um die Vorgaben des Klimaübereinkommens von Paris einzuhalten.

Die Kommission nutzte die Sitzung im Heimatkanton ihres Präsidenten Michael Töngi, um sich mit dem Luzerner Regierungsrat, vertreten durch den Regierungspräsidenten Marcel Schwerzmann und Regierungsrat Fabian Peter, und Vertretungen der Städte Luzern und Kriens und der Gemeinde Emmen über wichtige Verkehrsinfrastrukturprojekte der Region und des Kantons auszutauschen.

Die Verkehrskommission liess sich vor Ort die Planung und die erste Umsetzungsphase der Verkehrsdrehscheibe Emmenbrücke erläutern. Das innovative Konzept, das an verschiedenen Orten der Schweiz umgesetzt werden soll, geht neu von einer gesamtheitlichen Planung von Bund, Kantonen und Gemeinden aus und soll alle Verkehrsträger verknüpfen und sorgfältig in die lokale Stadt- und Siedlungsentwicklung eingebettet sein. Anschliessend erhielt die Kommission einen eindrücklichen Einblick in die Vergangenheit und besichtigte die Zivilschutzanlage im Sonnenbergtunnel.