Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates ist weiterhin der Ansicht, dass gewisse Massnahmen zur Medienförderung rasch ausgebaut werden sollen. Insbesondere Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen, Selbstregulierungsorganisationen sowie IT-Investitionen sollen unterstützt werden.

Nachdem ihre Schwesterkommission der Initiative 22.425 Ausbau der bewährten Medienfördermassnahmen nicht zugestimmt hatte, beantragt die KVF-N ihrem Rat mit 13 zu 12 Stimmen, ihrer Kommissionsinitiative Folge zu geben. Die Kommission unterstreicht die Notwendigkeit dieser Massnahmen, um eine funktionierende unabhängige und vielfältige Medienlandschaft erhalten zu können. Sie hält zudem fest, dass diese Kommissionsinitiative nur einen weitgehend unbestrittenen Bruchteil des Massnahmenpaketes zugunsten der Medien darstellt, welches am 13. Februar 2022 von der Stimmbevölkerung abgelehnt wurde. Eine Minderheit spricht sich aus staatspolitischen Überlegungen dagegen aus, kurz nach dem Volksentscheid trotzdem Teile der Abstimmungsvorlage zu realisieren.

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 19 zu 6 Stimmen, die Motion Keine voreilige Einstellung von UKW (21.3648) abzulehnen. Sie weist darauf hin, dass der Grundsatzentscheid, UKW abzuschalten, nicht Sache des Bundes, sondern der Radiobranche ist. Diese hatte sich bereits 2014 zum Ziel gesetzt, UKW bis spätestens 2024 einzustellen. Die Mehrheit der KVF-N ist der Ansicht, dass der Vorstoss mittlerweile überholt ist, da die Radiobranche inzwischen entschieden hat, auf eine vorgezogene UKW-Abschaltung zu verzichten. Sie ist der Ansicht, dass am Plan festgehalten werden soll, die 2024 auslaufenden UKW Konzessionen nicht mehr zu erneuern. Bereits heute sind nur noch rund 12 Prozent reine UKW-Hörerinnen und –Hörer. Daher geht die Kommission davon aus, dass die Forderung der Motion, UKW Radio erst dann abzuschalten, wenn DAB und Internet-Radioempfang einen gemeinsamen Marktanteil von rund 90 Prozent erreicht haben, mit dem geplanten Vorgehen erfüllt wird. Eine Kommissionsminderheit beantragt aus Sicherheitsüberlegungen, die Motion anzunehmen.

Weiter beantragt die KVF-N ihrem Rat ohne Gegenstimme (2 Enthaltungen), der Standesinitiative des Kantons Zürich Ein Schliessungsmoratorium für Poststellen bis zum Vorliegen und bis zur Genehmigung einer gesamtschweizerischen Poststellenplanung (20.324) keine Folge zu geben. Sie anerkennt im Grundsatz das Anliegen der Initiative, verweist jedoch darauf, dass mit der Initiative des Kantons Jura (17.314) bereits einer Vorlage mit derselben Stossrichtung Folge gegeben wurde und damit bereits ein Auftrag zur Ausarbeitung einer Vorlage im Parlament hängig ist. Zudem ist sie mit Blick auf den Schlussbericht der Expertenkommission Grundversorgung Post der Ansicht, dass eine vertiefte Debatte über die postalische Grundversorgung geführt werden muss, bevor weitere Vorlagen zur Ausarbeitung ans Parlament überführt werden. Die Kommission wird im nächsten Quartal eine Anhörung mit Vertretern der Post zu diesem Thema durchführen.

Der Bundesrat hatte am 2. Februar 2022 einen Gesetzesentwurf zum Aufbau einer staatlichen Mobilitätsdateninfrastruktur in die Vernehmlassung geschickt. Die Kommission liess sich durch den Direktor des BAV über den Stand der Dinge informieren.

Erneut liess sich die Kommission durch den Direktor des BAKOM über die geplante Änderung der Radio- und Fernsehverordnung bezüglich Versorgungsgebiete für Lokalradios und Regional-TV informieren.

Bei einem Besuch des SRF News- und Sportcenter in Leutschenbach hatte die Kommission die Gelegenheit, sich mit der Spitze der SRG über aktuelle Themen und Herausforderungen des Unternehmens auszutauschen.