Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) eröffnet die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG). Die Revision hat zum Ziel, die SRG bei der Vergabe von Aufträgen an die veranstalterunabhängige audiovisuelle Industrie der Schweiz stärker in die Pflicht zu nehmen. Damit soll die Planungssicherheit der privaten Akteure gestärkt und ein wichtiger Beitrag zum Fortbestand eines audiovisuellen Marktes in der Schweiz geleistet werden.

Die Grundzüge der Zusammenarbeit der Akteure der veranstalterunabhängigen audiovisuellen Industrie in der Schweiz mit der SRG sind bisher ausschliesslich auf Konzessionsebene geregelt. Nach Ansicht der KVF-N ist dies ungenügend, da die privaten Anbieter heute aufgrund der starken Rolle der SRG in diesen Märkten eine Position von Bittstellenden einnehmen, was keine Verhandlung auf Augenhöhe zulässt. Mit einer Anpassung des RTVG kann die SRG zum Abschluss von Verträgen mit der privaten audiovisuellen Branche verpflichtet werden. Die verbindliche Regelung auf Gesetzesstufe erlaubt es zudem, in der Konzession Mindestanteile für die Vergabe von Aufträgen festzulegen.

Mit dem Vorentwurf setzt die KVF-N die parlamentarische Initiative Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt 22.415 um. An ihrer Sitzung vom 13. Januar 2025 verabschiedete die Kommission den Vorentwurf mit 14 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Sie gibt ihn mit dem erläuternden Bericht bis am 24. April 2025 in die Vernehmlassung. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf folgenden Seiten abgerufen werden:

Die Stellungnahmen sind elektronisch (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) bis zum 24. April 2025 an folgende Email-Adresse zu senden:

rtvg@bakom.admin.ch