Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat mit der Detailberatung der Änderung des Luftfahrtgesetzes begonnen. Bei manchen vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen hat die Kommission weiteren Informationsbedarf festgestellt.

Nachdem die KVF-N ohne Gegenantrag an ihrer letzten Sitzung auf die Vorlage zur Änderung des Luftfahrtgesetzes (25.086) eingetreten ist, hat sie nun die Beratung fortgesetzt. Die umfangreiche Vorlage, mit welcher der Bundesrat den Regelungsbedarf bei verschiedensten Themen angehen möchte, hat in der Kommission im Rahmen der Detailberatung verschiedene Fragen aufgeworfen. So hat die Kommission die Verwaltung um weitere Informationen zu den Projektierungszonen und den Verfahrensrechten verschiedener Akteure bei deren Festlegung gebeten. Ebenso hat sie weiteren Klärungsbedarf hinsichtlich des Bodenpersonals respektive einer Spezifikation dieses in Bezug auf die unterschiedlichen Flughafenarten festgestellt. Die KVF-N wird ihre Arbeiten im zweiten Quartal 2026 nach Vorliegen dieser Abklärungen fortsetzen.

Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Die Kommission hat sich, nachdem der Bundesrat den Ergebnisbericht zum Vernehmlassungsverfahren über die Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) verabschiedet hat, über das weitere Vorgehen zu diesen Vorlagen informieren lassen. Dabei hat die KVF-N zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat eine Regulierungsfolgenabschätzung in Auftrag gegeben hat, die Resultate daraus in die Überarbeitung der Verordnungsentwürfe einfliessen und danach eine weitere Vernehmlassung durchgeführt werden soll. Aufgrund der vielen auch kritischen Rückmeldungen auf die Vernehmlassung, begrüsst die Kommission dieses Vorgehen. Sie beantragt folglich ihrem Rat mit 20 zu 2 Stimmen, die Motion 25.4273 Gapany «Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, Schaffung von Arbeitsplätzen und Wahrung der Grundrechte» anzunehmen, welche genau dieses Vorgehen fordert. Die Kommission hat schliesslich beschlossen, gegen Ende der zweiten Vernehmlassung Anhörungen der Strafverfolgungsbehörden und der Anbieterinnen von Kommunikationsdiensten durchzuführen.

Weitere Beschlüsse

Die Kommission hat mit 14 zu 11 Stimmen der parlamentarischen Initiative Töngi«Schienengebundene Verkehrsmittel in den Agglomerationsprogrammen stärker fördern» (25.449) Folge gegeben. Die parlamentarische Initiative fordert, dass innerhalb der Agglomerationsprogramme ein höherer Beitragssatz für schienengebundene Verkehrsmittel gesprochen werden kann, da im bestehenden System Fehlanreize vorhanden sind. Die Mehrheit der KVF-N unterstützt das Anliegen der Initiative, wonach schienengebundene Verkehrsmittel nicht aufgrund unterschiedlicher Finanzierungsbedingungen bevorzugt respektive benachteiligt werden sollen.

Des Weiteren beantragt die KVF-N ihrem Rat mit 13 zu 12 Stimmen, die Motion Poggia «Bekämpfung von Hassreden im Internet. Öffentliche Gelder sollten nicht zur Unterstützung anonymer Kommentare eingesetzt werden» (23.4530) abzulehnen. Sie weist darauf hin, dass die bestehenden Rechtsmittel es bereits heute ermöglichen, gegen im Internet begangene Straftaten vorzugehen. Zudem hält die Kommission fest, dass die Medienbranche eine Selbstregulierung erlassen hat, welche Massnahmen gegen Hassreden vorsieht und auch Anwendung findet.

Ebenso hat die Kommission die Vorprüfung der parlamentarische Initiative Stettler (25.467 «Mineralölsteuer-Rückerstattung längerfristig sichern») aufgenommen. Diese verlangt, die im Rahmen des revidierten CO₂-Gesetzes beschlossene Befristung der Mineralölsteuer-Rückerstattung für konzessionierte Schifffahrtslinien aufzuheben. Die Kommission hat einstimmig beschlossen, Ihrem Büro zu beantragen, d​as Geschäft der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) zuzuweisen, da die UREK das «CO₂-Gesetz für die Zeit nach 2024» (22.061) vorberaten hat.

Schliesslich hat sich die Kommission mit den Auslagerungen bei bundesnahen Betrieben befasst und dazu sowohl eine Vertretung der Swisscom wie auch der Post angehört. Sie hat ausserdem den Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate Nordmann 21.4366 und Français 21.4518 zur Kenntnis genommen.