Der Nationalrat hat die Vorlage
Organisation der Bahninfrastruktur (16.075) in der Frühjahrssession 2017 behandelt und mit 98 zu 75 Stimmen beschlossen, diese an den Bundesrat zurückzuweisen. Im Rückweisungsantrag sind vier Überarbeitungsaufträge enthalten. So fordert dieser zum einen, das Gesetz so anzupassen, dass die Auslagerung der SBB Cargo in Form einer Holding erfolgen kann und als zweites sollen die Systemführerschaften im Güterverkehr geregelt werden. Der dritte Punkt sieht vor, dass den Kantonen und Verkehrsverbänden Mitwirkungsrechte bei den Systemaufgaben eingeräumt werden. Schliesslich sollen die Passagierrechte aus der Vorlage ausgegliedert werden.
In Bezug auf die Auslagerung möchte die Kommission auf die Auslegeordnung des Bundesrates warten, welche dieser aufgrund eines Postulates der KVF-S (15.3496 Evaluation der Weiterentwicklungsmöglichkeiten von SBB Cargo) zurzeit vornimmt. Eine Entscheidung zu diesem wichtigen Punkt ohne Gesamtsicht lehnt sie ab. Die übrigen Kritikpunkte können auch im Rahmen der üblichen Detailberatung aufgenommen und ausgeräumt werden. Deshalb beantragt die Kommission ihrem Rat mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Rückweisungsantrag abzulehnen.
Die KVF-S beantragt ihrem Rat einstimmig, das Geschäft
Personenbeförderungsgesetz (Fantransporte). Änderung 13.068 n abzuschreiben. Nachdem dieses im Herbst 2014 auf Antrag des Nationalrates an den Bundesrat zurückgewiesen worden war, wurden durch das Instrument des Runden Tisches und gestützt auf positive Erfahrungen der Berner Young Boys und der SBB Massnahmen zur Verbesserung der Fan-Transporte auf nationaler Ebene getroffen. Nach Ansicht der Kommission ist der Auftrag damit erfüllt, womit derzeit keine weiteren Massnahmen nötig sind.
Mit einem einstimmig eingereichten Kommissionspostulat, 17.3262
Verkehrskreuz Schweiz und Vision Eisenbahnnetz, möchte die Kommission den Bundesrat beauftragen in einem Bericht einen Masterplan mit einer langfristigen Vision für das Eisenbahnnetz auszuarbeiten. Unter Berücksichtigung der laufenden Projekte sollen sowohl die Geschwindigkeit wie auch die Kapazität im ganzen Netz weiterentwickelt werden. Die Sicherstellung dieser Weiterentwicklung im ganzen Land ist dabei von strategischer Bedeutung.
In einem weiteren Postulat, 17.3263
Vorfinanzierung im Rahmen von FABI/Ausbauschritt 2030/2035, beantragt die Kommission ihrem Rat mit 10 gegen 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Bundesrat mit einem Bericht zu Möglichkeiten von Vorfinanzierung zu beauftragen. Auf der Basis eines nächsten Ausbauschrittes (STEP) von 7-12 Milliarden Franken soll der Bundesrat eine breit gefasste Prioritätensetzung vornehmen und verschiedene Möglichkeiten zur Vorfinanzierung von Projekten aufzeigen.
Vertagt hat die Kommission den Entscheid zur vom Nationalrat abgeänderten Motion Ettlin (15.4259
Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern), da sie von der Verwaltung weitere Unterlagen erhalten wird, insbesondere eine Simulation einer konkreten Anwendung und präzisere Abschätzungen in Bezug auf die steuerliche Gleichbehandlung aller Personen. Ebenfalls verschoben hat sie den Entscheid zu einer Petition aus Kriens (17.2000 Bypass - so nicht), um den Entscheid der Regierung und des Luzerner Kantonsrates abzuwarten.
Die Kommission hat sich erneut mit den
parlamentarischen Initiativen Vonlanthen. RTVG. Diskriminierungsfreie Kooperationen (16.410) und Hiltpold. Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz (16.422) befasst. Beide Initiativen verlangen, dass Kooperationen der SRG mit anderen Medienunternehmen zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen müssen und dass alle Medienunternehmen diskriminierungsfrei Zugang dazu erhalten sollen. Im vergangenen Herbst hatte die Kommission die Behandlung der beiden Initiativen unterbrochen, um die Vermarktungsfirma Admeira anzuhören. Im Anschluss an diese Anhörung hat die KVF nun beschlossen, an ihrer nächsten Sitzung im Mai auch die Verleger zu Wort kommen zu lassen und erst danach über die beiden Initiativen zu befinden.
Schliesslich hat die Kommission auch den Entscheid zur
Motion Nationalrat (Candinas). Befreiung von der Vergütungspflicht für die Verbreitung von Musik auf den Abgabenanteilen für die Berg- und Randregionen-Radios, inklusive Simulcast-Verfahren (16.3849) vertagt, weil sie den Verhandlungen zwischen der Suisa und dem Verband der Schweizer Privatradios nicht vorgreifen will.