Ohne Gegenstimme ist die Kommission auf den Entwurf zur Umsetzung der
parlamentarischen Initiative Reimann Maximilian. Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr (15.456) eingetreten und hat ihn ohne Änderung genehmigt. Nach Meinung der Kommission soll mit der Heraufsetzung der Alterslimite die Eigenverantwortung der älteren Automobilistinnen und Automobilisten gestärkt werden. Weiter weist die KVF darauf hin, dass Seniorinnen und Senioren heute gesünder älter werden und die Unfallrate dieser Altersgruppe nicht erhöht ist. Sie befürwortet aber auch ausdrücklich die vom Bundesrat angekündigten flankierenden Massnahmen zur Information und Sensibilisierung. So soll vermieden werden, dass sich der spätere Beginn der medizinischen Kontrolluntersuchung negativ auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Der Ständerat wird den Entwurf voraussichtlich in der Herbstsession beraten.
Des Weiteren hat die Kommission über verschiedene Motionen beraten. Sie beantragt ihrem Rat einstimmig, die
Motion Nationalrat (Romano). Besserer Zugang zur Bahn. Mehr Park-und-Rail-Parkplätze in Bahnhofsnähe (15.3771) abzulehnen, weil die Kompetenz über dieses raumplanerische Anliegen bei den Kantonen und Gemeinden verbleiben soll. Ebenfalls zur Ablehnung beantragt sie mit 7 zu 5 Stimmen die
Kommissionsmotion der KVF-NR. Moratorium für den Serviceabbau bei den SBB-Drittverkaufsstellen (17.3258). Die Kommissionsmehrheit möchte nicht in die operativen Kompetenzen der SBB eingreifen und sich stattdessen auf die strategischen Zielvorgaben konzentrieren. Eine Minderheit stellt sich allerdings gegen die geplante Schliessung von 52 SBB-Drittverkaufsstellen bis Ende 2017 und möchte sich damit für die Anliegen der betroffenen Kundinnen und Kunden stark machen. Den Entscheid zur
Motion Nationalrat (Nantermod). Liberalisierung des Fernbusverkehrs in der Schweiz (15.4173) hat die Kommission vertagt, da sie den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates
14.3673 abwarten möchte, welcher bis Ende 2017 vorliegen soll.
Die KVF-S hat auch über diverse Motionen im Radio- und Fernsehbereich beraten. Sie beantragt ihrem Rat einstimmig, die
Motion Nationalrat ((Maier Thomas) Bäumle). RTVG. Plafonierung der Empfangsgebühren (15.3747) abzulehnen. Die Kommission weist darauf hin, dass bereits im letzten Jahr eine Plafonierung der Gebührenhöhe stattgefunden hat und sich weitere Schritte in diese Richtung damit erübrigen. Die Kommission unterstützt die
Motion Nationalrat ((Darbellay) Regazzi). Radio- und Fernsehverordnung. Gebührenanteil für Radio- und Fernsehstationen auf 6 Prozent erhöhen (15.3777), da sie die lokalen Radio- und Fernsehstationen als wichtigen Bestandteil der Medienwelt erachtet. Sie beantragt ihrem Rat mit 7 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Annahme der Motion. Ebenfalls zur Annahme beantragt die Kommission ohne Gegenstimme die
Motion Nationalrat (Fluri). SRG und unabhängige audiovisuelle Industrie. Den unabhängigen Markt stärken, die Zusammenarbeit intensivieren, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden (16.4027).
Ohne Gegenstimme beantragt die KVF dem Entscheid des Nationalrates, der
parlamentarischen Initiative Rutz Gregor. Bewilligung nichtkonzessionierter Tätigkeiten nur bei zwingender Notwendigkeit (15.495) Folge zu geben, nicht zuzustimmen. Die Kommission weist darauf hin, dass sie dieses Anliegen an ihrer letzten Sitzung bereits in Form einer Kommissionsmotion aufgenommen hat (17.3355).
Schliesslich hat die Kommission die Behandlung der beiden Motionen
Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuer (17.3266) und
Rückzahlung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehgebühren (15.3416) verschoben. Sie wird die Beratung nach dem Entscheid des Bundesgerichts in dieser Sache wiederaufnehmen, der bis Ende des Jahres erwartet wird.
Der Ständerat hat in der Herbstsession 2016 einer Motion Ettlin zugestimmt (15.4259
Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern), mit dem Ziel insbesondere die Gewerbetreibenden von zusätzlichem Administrationsaufwand bei den Steuern zu entlasten. Der Nationalrat hat die Motion in der Frühjahrssession 2017 dahingehend abgeändert, dass die berufliche Nutzung eines Geschäftsfahrzeuges direkt mit der Abgeltung für die private Nutzung des Fahrzeugs bei den Steuern erfolgen kann. Im Gegenzug hätten Inhaber von Geschäftsfahrzeugen Anspruch auf einen zusätzlichen Abzug in der Steuererklärung. Damit verstösst die geänderte Motion nach Ansicht der Kommissionsmehrheit gegen das Gleichbehandlungsgebot in der Verfassung. Sie beantragt deshalb mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Motion abzulehnen. Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung im August prüfen, ob und in welcher Art sich das ursprüngliche Anliegen von Ständerat Ettlin verfassungskonform umsetzen lässt.