Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates teilt die Ansicht, dass die Potenziale für Diskriminierungen in der heutigen Organisation des Schweizer Bahnsystems verringert werden sollten. Sie fordert jedoch mehr Schutz für die öffentlichen Investitionen im Regionalverkehr und eine Garantie des Service public. Im Gegensatz zum Beschluss des Nationalrates will sie die Ausarbeitung des Fahrplans bei den SBB belassen, wie dies der Bundesrat vorgesehen hat.

​Der Nationalrat hat die Detailberatung zum Geschäft Organisation der Bahninfrastruktur (16.075 n) bereits in der Frühjahrssession durchgeführt, den Entwurf des Bundesrates in einigen Punkten angepasst und die Vorlage am 27. Februar 2018 in der Gesamtabstimmung angenommen. An ihrer Sitzung ist die KVF-S ebenfalls einstimmig auf den Entwurf des Bundesrates eingetreten und hat die Detailberatung aufgenommen. In den grossen Linien ist sie den Anträgen des Bundesrates gefolgt. Sie fordert jedoch im Regionalverkehr mehr Schutz vor Rosinenpickerei durch private Fernbusunternehmen und hat der Aufnahme einer entsprechenden gesetzlichen Bestimmung mit 10 zu 1 Stimmen zugestimmt. Die Kommission begrüsst zudem, dass die Fahrgäste bei Verspätungen zukünftig die Möglichkeit erhalten sollen, Fahrpreisentschädigungen einzufordern. Sie erachtet es jedoch als sinnvoller, die genaueren Entschädigungsbestimmungen auf Verordnungsebene zu regeln. Die Kommission hat einem entsprechenden Antrag mit 10 zu 1 Stimmen zugestimmt (Art. 21b PBG). Im Gegensatz zum Bundesrat möchte die Kommission ausserdem, dass das Öffentlichkeitsprinzip auch weiterhin für den öffentlichen Verkehr gilt. Sie hat daher einem entsprechenden Antrag mit 5 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen mit Stichentscheid des Präsidenten zugestimmt. Im Gegensatz zum Nationalrat steht die Mehrheit der Kommission des Ständerates einer Trennung zwischen Fahrplanplanung und Betriebsführung kritisch gegenüber. Sie beantragt, nach Anhörung der Trasse Schweiz AG, mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen (Art. 9f und 9h EBG). In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage einstimmig angenommen. Sie wird voraussichtlich in der Sommersession im Plenum behandelt.

Im August 2017 hat die KVF-S einstimmig eine Kommissionsmotion (17.3632) beschlossen, die Anpassungen gewisser Via sicura-Gesetzesbestimmungen verlangt. Insbesondere sollen die Gerichte bei Raserdelikten wieder mehr Spielraum erhalten, um die konkreten Umstände angemessen zu berücksichtigen. Um die Beratung der Kommissionsmotion in den Räten abzuwarten, hatte die KVF die Behandlung weiterer Geschäfte im Zusammenhang mit Via sicura ausgesetzt. Nachdem die Motion in der Zwischenzeit von beiden Räten angenommen worden ist, sieht die Kommission nun keinen weiteren Handlungsbedarf und beantragt ihrem Rat mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion Nationalrat (Gschwind). Via sicura. Verhältnismässigkeit der strafrechtlichen und administrativen Sanktionen wiederherstellen (15.3125) abzulehnen und mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung der pa.Iv. Rieder. Via sicura. Zurück zur Vernunft! (17.413) keine Folge zu geben.Ausserdem hat sie es einstimmig abgelehnt, der pa.Iv. Addor. Via sicura. Nein zur Dreifachbestrafung! (15.500) Folge zu geben.

Weiter hat die Kommission die Motion Nationalrat (Nantermod). Führerausweis. Gleiche Fahrzeuge, gleiche Strassen, gleicher Ausweis (17.3924) vorberaten und beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion anzunehmen. Eine Unterscheidung zwischen dem berufsmässigen Personentransport und der normalen Verwendung von Personenwagen ist nach Ansicht der Kommission überholt.

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion Nationalrat (Burkart). Das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen erlauben. Schaffung von Rechtssicherheit durch die Lockerung und Klärung der Bestimmungen über das Rechtsvorbeifahren (17.3666) abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass das geltende Recht das Rechtsvorbeifahren bereits auf Einspurstrecken, Beschleunigungsstreifen und beim Kolonnenfahren erlaubt. Gegenüber einem generellen Erlauben des Rechtsvorbeifahrens äussert sie jedoch Sicherheitsbedenken. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, die Motion anzunehmen. Sie ist der Ansicht, dass eine solche Regelung auf Autobahnen und Autostrassen zu einer signifikanten Kapazitätssteigerung der meistbefahrenen Strassen der Schweiz führen würde und die bisherige Rechtsunsicherheit damit beseitigt werden könnte.

Als thematisch zuständige Kommission sowohl für Postauto wie für das Poststellennetz hat die KVF-S an ihrer Sitzung vom 9. April verschiedene Aussprachen geführt. Die Vorsteherin des UVEK, Bundesrätin Doris Leuthard, und Zuständige der Eidgenössischen Finanzverwaltung wurden als Vertreter des Eigners angehört, der Präsident der Postcom, Hans Hollenstein als Hüter der Grundversorgung. Die Kommission führte auch eine Aussprache mit der Konzernleitung der Schweizerischen Post durch, namentlich mit dem Verwaltungsratspräsidenten Urs Schwaller, der Konzernchefin Susanne Ruoff und dem Finanzchef Alex Glanzmann.
Die Kommission hält fest, dass die Aufarbeitung der Ereignisse bei Postauto Sache der Post, des Fedpol und der parlamentarischen Aufsichtskommissionen ist. Um die Frage nach einem allfälligen Regelungsbedarf auf Gesetzesstufe zu beantworten, will sie deshalb vorerst den Ausgang der Untersuchungen im Bereich Postauto und die Resultate der Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung abwarten.

Die Kommission beschloss mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Standesinitiative aus dem Kanton Jura (17.314 Verbesserung des Poststellennetzes und Stärkung der Rolle der Gemeindebehörden bei der geografischen Verteilung der Postämter) keine Folge zu geben. Sie teilt zwar wesentliche Anliegen der Initiative, erwartet indessen vom Bundesrat noch in diesem Jahr Vorschläge für Gesetzesanpassungen und hält deshalb eine parallele Gesetzgebung für nicht zweckmässig.

Die Kommission hat eine weitere Aussprache mit der Konzernspitze der Schweizerischen Bundesbahnen geführt, namentlich mit der Präsidentin des Verwaltungsrates Monika Ribar und mit dem CEO Andreas Meyer. Im Gespräch standen die Zukunft von SBB Cargo, die Situation der Mitarbeitenden, das Immobilienprogramm und die Frage nach der Behindertengerechtigkeit des neuen Rollmaterials und der Bahnhofsinfrastrukturen im Vordergrund.

Mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat eine Motion ihrer Schwesterkommission zur Erarbeitung eines nationalen Konzeptes für multimodale Busterminals (18.3001 Nationales Busterminal-Konzept) abzulehnen. Lösungen für diese Fragen müssen nach Meinung der Kommission auf Kantons- und Gemeindeebene gefunden werden.