Für die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) steht der Schutz der Investitionen, insbesondere auch in den peripheren Regionen, und ein gutes Angebot an Fernmeldediensten für alle Konsumentinnen und Konsumenten im Vordergrund. Sie will, wie der Nationalrat, keine Änderung am heutigen Zugangsregime vornehmen.

​Einstimmig beantragt die KVF des Ständerates ihrem Rat, auf die Vorlage zur Revision des Fernmeldegesetzes (17.058) einzutreten. Sie anerkennt damit den Handlungsbedarf, die Gesetzgebung an die technologischen Entwicklungen und Gegebenheiten sowie an den rasanten Wandel des Fernmeldemarktes anzupassen.

Beim eigentlichen Knackpunkt der Vorlage, der Zugangsregulierung, beantragt die Kommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Artikel 11c aus der Vorlage zu streichen. Damit soll die Zugangs- und Preisregulierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf neu gebaute Netze ausgedehnt werden und die Entbündelung der letzten Meile vorderhand auf Kupferleitungen beschränkt bleiben. Der Bundesrat hatte in seinem Entwurf vorgesehen, den Grundsatz der Technologieneutralität auf Gesetzesstufe zu verankern und bei festgestellten Wettbewerbsdefiziten im Markt für Breitbandanschlüsse weitergehende Regulierungsmassnahmen zu erlassen. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder weist darauf hin, dass die heute geltenden Rahmenbedingungen in der Schweiz zu qualitativ hochstehenden Fernmeldediensten geführt haben. Zusätzliche Regulierungen hingegen würden die für den künftigen Netzausbau notwendigen Investitionen – insbesondere in den Randregionen – gefährden. Eine Minderheit beantragt, dem Bundesrat zu folgen. Sie ist der Ansicht, dass eine technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb und damit auch die Innovation auf dem Fernmeldemarkt fördern würde.
 
Mit 4 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen beantragt die KVF ihrem Rat bezüglich den weiteren Anschlüssen (Art. 35a Abs. 1) beim geltenden Recht zu bleiben. Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer die Einrichtung weiterer Anschlüsse in ihren Liegenschaften dulden müssen, wenn eine Fernmeldedienstanbieterin die Kosten dafür übernimmt. Gemäss geltendem Recht haben hingegen Mieter oder Pächter die Kosten hierfür zu übernehmen. Nach Meinung der Mehrheit ist der wirksame Wettbewerb und Zugang bis zum Endkunden bereits unter dem heutigen FMG sichergestellt und es besteht keine Notwendigkeit einer neuen gesetzlichen Regelung. Ferner beantragt die Kommission in Art. 35b (Zugang zum Gebäudeeinführungspunkt und Mitbenutzung gebäudeinterner Anlagen) eine Ergänzung zum Entwurf des Bundesrates, welche sicherstellt, dass Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer bei Mitfinanzierung einer Anlage angemessen entschädigt werden. Sie schafft somit in diesen beiden Punkten eine Differenz zum Beschluss des Nationalrates.
 
In Bezug auf den Kinder- und Jugendschutz (Art. 46a)beantragt die Kommission mit 5 zu 3 Stimmen eine Ergänzung, wonach die Anbieterinnen von Fernmeldediensten Verdachtsfälle mit pornographischem Inhalt dem Fedpol melden müssen.
 
Was die Weiterverbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen betrifft hat die KVF eine Präzisierung an der vom Nationalrat ins RTVG aufgenommen Bestimmung (Art. 61a) beschlossen, die sicherstellen soll, dass beim zeitversetzten Fernsehen Änderungen an den Programmen nur mit Zustimmung des Veranstalters vorgenommen werden dürfen.

In Bezug auf die Netzneutralität (Art. 12e) hat die Kommission mehrheitlich zum Ausdruck gebracht, dass die vom Nationalrat eingebrachte Regelung flexibler ausgestaltet werden soll, insbesondere im Hinblick auf neue Technologien. Die Kommission hat dazu aber noch zusätzliche Informationen von der Verwaltung verlangt und wird diesen Punkt an der nächsten Sitzung vom 12. November definitiv entscheiden. Damit sollte die Vorlage anlässlich der Wintersession vom Ständerat behandelt werden können.

Ausserdem hat die Kommission einstimmig entschieden, dem Beschluss der Schwesterkommission, den parlamentarischen Initiativen 17.457 Schneider-Schneiter. Tschüss Roaming-Insel Schweiz. Abschaffung zur Sicherung des Wirtschafts-, Handels- und Tourismusstandortes Schweiz, 17.420 Bigler. Für ein leistungsfähiges und wettbewerbsförderndes öffentliches Telefonverzeichnis, 16.490 Nantermod. Telefonterror. Bestrafung der Profiteure und 16.491 Nantermod. Telefonterror. Für wirksame Strafen Folge zu geben, nicht zuzustimmen. Sie weist darauf hin, dass die Anliegen dieser vier Initiativen direkt in die Revision des FMG aufgenommen werden können und erachtet es daher als nicht sinnvoll, dass das Parlament eine parallele Gesetzgebung im Fernmeldebereich in Angriff nimmt.

Weiter beantragt die KVF ohne Gegenstimme, die Motion Nationalrat ((Steiert) Maire Jacques-André). Stopp der Täuschung der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten. Keine Schweizer Telefonnummern zur Vortäuschung wirtschaftlicher Tätigkeiten in der Schweiz (16.3526) abzulehnen. Sie ist der Ansicht, dass sie – soweit sinnvoll – in der Revision des FMG bereits aufgegriffen wurde.

Bunderätin Doris Leuthard und der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, Serge Gaillard, informierten die Kommission über die Gründe für den Grundsatzbeschluss des Bundesrates, das heute geltende Kredit- und Hypothekarverbot für Postfinance aufzuheben. Ebenfalls informiert wurde die Kommission über die ersten Ergebnisse der Vernehmlassung zur geplanten Änderung der Postverordnung, welche die Definition der Erreichbarkeitskriterien in der Grundversorgung neu auf kantonaler Ebene ansiedeln möchte. Den Entscheid über vier Motionen aus dem Nationalrat zur postalischen Grundversorgung wird die Kommission an ihrer nächsten Sitzung im November treffen.