In der Detailberatung zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen 18.066 spricht sich die KVF-S deutlich für den Ausbau der Strasseninfrastruktur aus, sofern dieser in einem angemessenen finanziellen und seriösen planerischen Rahmen erfolgt. Um zum regulären Planungsprozess zurückzukehren, beantragt sie ihrem Rat, die kurzfristig vom Nationalrat aufgenommenen Projekte aus der Vorlage zu streichen.

​Nachdem sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) an ihrer letzten Sitzung für Eintreten auf die Vorlage 18.066 «Nationalstrassen 2020-2023, Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und Verpflichtungskredit. Zahlungsrahmen» ausgesprochen hatte, führte sie nun die Detailberatung durch.
Neben den finanziellen Mitteln für Ausbau und Unterhalt sowie für den Gotthard-Strassentunnel umfasst die Vorlage 18.066 auch den vieldiskutierten Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen. Der Nationalrat hatte auf Antrag seiner vorberatenden Kommission die Projekte zur Umfahrung von La-Chaux-de-Fonds und Näfels in den Ausbauschritt aufgenommen. Beide Projekte waren im Rahmen der Abstimmung über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) (15.023) bereits beschlossen worden. Zusätzlich hatte die grosse Kammer aber auch die Bodensee-Thurtal-Strasse, die Lückenschliessung der Zürcher Oberlandautobahn und den Muggenbergtunnel in den Bundesbeschluss aufgenommen.

Die KVF-S unterstreicht die Bedeutung des regulären Planungsprozesses, welcher einen angemessenen und ausgeglichenen Strassenausbau in allen Landesteilen der Schweiz garantiert. Sie weist darauf hin, dass die Arbeiten zu der mit der NAF-Vorlage (15.023) beschlossenen Integration der 400 Kilometer Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz und damit verbunden die Aufnahme der kantonalen Grossprojekte laufen. Da die Prüfung dieser noch nicht abgeschlossen ist und weder die Inhalte noch die Kosten der Projekte abschliessend bekannt sind, schätzt die Kommission die drei Projekte als noch nicht reif für die Aufnahme in den aktuellen Ausbauschritt ein. Aus diesem Grund beantragt die KVF-S ihrem Rat, die drei Projekte aus der Vorlage zu streichen (Bodensee-Thurtal-Strasse 11 : 2, Zürcher Oberland 12 : 0 (1) und Muggenbergtunnel 12 : 0 (1)). Eine Minderheit beantragt, bei der Bodensee-Thurtal-Strasse dem Nationalrat zuzustimmen.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die drei Bundesbeschlüsse mit grossem Mehr angenommen (Zahlungsrahmen einstimmig, Ausbauschritt 2019 12 : 0 (1) und Verpflichtungskredit 11 : 0 (1)). Im Ständerat wird die Vorlage 18.066 voraussichtlich in der Sommersession behandelt werden.

Im Rahmen der Beratung des Ausbauschrittes 2019 für die Nationalstrassen verabschiedete die KVF-S mit 12 zu 1 Stimmen ein Kommissionspostulat «Berücksichtigung von städtebaulichen und landschaftsverträglichen Zielsetzungen beim Bypass Luzern und anderen Nationalstrassenbauprojekten» (19.3422). Das Postulat ersucht den Bundesrat, fachliche Unterstützung bei städtebaulichen Projekten mit Überdeckungen vorzusehen.

Im Zusammenhang mit den Produktionsstandorten der SRG und dem geplanten Umzug eines Teils des Radiostudios von Bern nach Zürich hat die Kommission eine Aussprache mit einer Vertretung der SRG geführt. Die KVF nimmt zur Kenntnis, dass die SRG den Herausforderungen der Digitalisierung verantwortungsvoll Rechnung trägt. Ausserdem schätzt sie es, dass die SRG ihre Sparbemühungen insbesondere auf die Infrastruktur und die Administration konzentriert und nicht auf das journalistische Angebot. Sie erkennt daher keinen politischen Handlungsbedarf in dieser Frage und beantragt ihrem Rat mit 12 zu 1 Stimmen, der Pa.Iv. Vonlanthen. Vielfalt statt Konzentration. Sicherstellen einer dezentralen Programmproduktion durch die SRG (18.449) keine Folge zu geben.

Ferner hat die KVF eine Aussprache mit der Konzernspitze der Schweizerischen Bundesbahnen geführt. Themen waren die Finanzierung und der Ausbau der Infrastruktur, die weitere Entwicklung bei SBB Cargo, die neuen Bombardier-Züge und Personalfragen.