Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates ist auf die Vorlage zur finanziellen Stärkung der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) eingetreten. Die Möglichkeit, Investitionen der SBB neu auch über Haushalts- und nicht nur über Tresoreriedarlehen zu finanzieren, sorgte aber für Diskussionen.

​Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) ist nach Anhörung der SBB einstimmig auf die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (23.063) eingetreten. Der Handlungsbedarf ist in der Kommission somit unbestritten, jedoch warf insbesondere die vorgeschlagene Änderung bei den Finanzierungsmöglichkeiten der SBB durch den Bund Fragen auf. Nach eingehender Diskussion und Kenntnisnahme des Mitberichts der FK-S ist die Kommission der Ansicht, dass durchaus eine Klärung bei der Darlehensvergabe nötig ist. Sie hat die Verwaltung beauftragt für eine der nächsten Sitzungen einen neuen Vorschlag auszuarbeiten.

Die KVF-S hat zudem die Initiative ihrer Schwesterkommission Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads (23.477) beraten und mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Die Kommission erachtet die bereits geltende Solidarbürgschaft des Bundes im regionalen Personenverkehr als geeignetes Instrument zur Reduktion der Finanzierungskosten, welches sie im Sinne der Gleichbehandlung von Transportunternehmen auch auf Autoverlade ausweiten möchte.

Weiter beantragt die Kommission mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion Bahn 2050. Anschluss der ländlichen Regionen sicherstellen (21.4584) anzunehmen. In den Augen der Kommission müssen beim Ausbau der Eisenbahninfrastruktur auch die notwendigen Investitionen in den Randregionen vorgenommen und Potentiale zur Kombination verschiedener Mobilitätsformen stärker ausgenutzt werden.

Ausserdem befasste sich die KVF-S erneut mit der parlamentarischen Initiative Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt (22.415), welcher der Nationalrat Folge gegeben hatte. Die Kommission ist mehrheitlich zur Ansicht gelangt, dass die SRG in der Vergabe von Aufträgen an die unabhängige audiovisuelle Industrie der Schweiz stärker in die Pflicht genommen werden muss. In ihren Augen nehmen die privaten Anbieter unter den jetzigen Regelungen aufgrund der Marktmacht der SRG eine Position von Bittstellenden ein, was keine Verhandlungen auf Augenhöhe zulässt. Ausserdem weist sie darauf hin, dass die von beiden Räten angenommene Motion 16.4027, die das gleiche Ziel verfolgt, durch den Bundesrat noch immer nicht umgesetzt wurde. Aus diesen Gründen hat die KVF-S mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen, wodurch die KVF-N beauftragt wird, innert zwei Jahren einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten.

Zudem beantragt die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen, die Motion Fortführung der Modernisierung der Post (21.3739) abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit möchte der Debatte zur Weiterentwicklung der Grundversorgung der Post nicht vorgreifen.

Des Weiteren hat die KVF-S die Diskussion der parlamentarischen Initiative Anwendungsbereich des Postgesetzes. Präzisierung (21.505) fortgesetzt. Zwei kürzlich publizierte Urteile des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich Uber und eat.ch halten fest, dass die Vermittlung von Essenslieferungen über eine Internetplattform keinen Postdienst darstellt. Dadurch sieht die Kommission das Anliegen der Initiative erfüllt und lehnt sie einstimmig ab.

Schliesslich hat sich die Kommission über die Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) informieren lassen, zu welcher die Vernehmlassung soeben abgeschlossen wurde. Sie wird die Diskussion über diese Thematik an einer nächsten Sitzung in Kenntnis der Ergebnisse der Vernehmlassung fortsetzen.