An ihrer letzten Sitzung hatte die KVF-S die Beratungen zur Kommissionsinitiative für einen Indirekten Gegenentwurf zur SRG-Initiative (25.400) aufgenommen. So möchte die nationalrätliche Fernmeldekommission (KVF-N) der Volksinitiative 200 Franken sind genug! (SRG-Initiative) (24.060) einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen, der die wesentlichsten Anliegen derselben aufnimmt, aber auch noch weitere Eckwerte vorgibt (vgl. Medienmitteilung der KVF-N vom 14. Januar 2025). Die verschiedenen Forderungen der Kommissionsinitiative hatten die KVF-S dazu veranlasst, beim BAKOM Abklärungen in Auftrag zu geben. Nach Kenntnisnahme des entsprechenden Berichts hat die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen beschlossen, der Kommissionsinitiative der KVF-N nicht zuzustimmen. Die Mehrheit der Kommission erachtet eine mediale Vielfalt und eine starke viersprachige SRG als wichtig für eine lebendige Demokratie und eine qualitativ hochstehende journalistische Grundversorgung, insbesondere auch in den sprachlichen Randregionen. Einen Gegenentwurf, der die wichtigsten Anliegen der Volksinitiative weitgehend übernimmt, lehnt sie deshalb ab. Zudem weist die KVF-S darauf hin, dass die Eckwerte der Kommissionsinitiative zu vage formuliert sind und entsprechend zu Unklarheiten in der Erarbeitung einer Gesetzesänderung geführt hätten. Die Minderheit der Kommission hätte dagegen einen Gegenentwurf begrüsst. Für sie besteht bei der SRG Handlungsbedarf, eine gute vielsprachige journalistische Leistung könne auch mit deutlich weniger Mitteln erbracht werden. Ebenfalls Handlungsbedarf sieht sie auch bei den weiteren Eckwerten der Kommissionsinitiative, weshalb sie entsprechende Gesetzesanpassungen begrüssen würde. Die eigentliche Behandlung der Volksinitiative wird die KVF-S erst im Anschluss an deren Behandlung im Nationalrat vornehmen, voraussichtlich im dritten Quartal dieses Jahres.
Mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, die Motion 22.3827 Gegen die Verringerung des Stellenwertes der Regionen Baden und Brugg bei der Fahrplangestaltung im Step 2035. Gegen einen Ausbau mit Abbau. Weniger Züge sind mehr abzulehnen. Grundsätzlich sind sich alle Kommissionmitglieder einig, dass mit dem Fahrplankonzept sowie den Ausbauschritten nicht nur die Interessen der grossen Zentren berücksichtigt werden sollen. Entsprechend anerkennt die KVF-S das Anliegen der Motion im Grundsatz, ist jedoch der Meinung, dass es der falsche Ansatz ist, regionale Interessen über parlamentarische Vorstösse in das Fahrplankonzept einzubringen. Zudem haben punktuelle Anpassungen des Fahrplankonzepts jeweils systemische Folgen auf die Gesamtplanung. Eine Minderheit vertritt hingegen die Ansicht, dass ein Erhalt der Direktverbindung keine Angebotsverbesserung darstellt, sondern lediglich den Status Quo aufrechterhält, und beantragt entsprechend Annahme der Motion. Sie weist darauf hin, dass die Regionen Baden und Brugg bevölkerungsreich und wirtschaftlich relevant sind, wodurch eine angemessene verkehrstechnische Erschliessung, inklusive einer stündlichen Direktverbindung Baden-Brugg-Bern, zu begrüssen ist.
Weiter hat die KVF-S, die Motion 22.4563 Eindämmung unfairer Konkurrenz durch Bundesbetriebe behandelt. Mit dem Vorstoss soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Vorlage auszuarbeiten, welche unter anderem vorsieht, die im Rahmen der Grundversorgung zu erbringenden Leistungen und Aktivitäten bundesnaher und bundeseigener Unternehmen in einem Zweckartikel präzis zu umschreiben, der zudem ein Verbot der Subventionierung aus dem Monopolbereich zugunsten der Wettbewerbsbereiche vorsieht. Im Allgemeinen unterstützt die Kommission das Anliegen der Motion. Da aber bereits drei ähnlich lautende parlamentarische Initiativen in Bearbeitung sind (23.461, 23.462 und 23.469), welche die Forderungen des Vorstosses im Grundsatz berücksichtigen, hat die KVF-S mit 8 zu 5 Stimmen entschieden, mit der Beschlussfassung abzuwarten, bis die Ergebnisse der bereits laufenden Arbeiten vorliegen.
Im Anschluss an einen Austausch der Kommission mit der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) im vergangenen Jahr hat die KVF-S festgestellt, dass die heutige gesetzliche Grundlage der ComCom nicht mehr den aktuellen technologischen Möglichkeiten entspricht. Insbesondere die Glasfasertechnologie kann heute von der ComCom nicht beurteilt werden, sondern ausschliesslich die Übertragung im Kupferkabel. Die Ausdehnung der Kompetenz der ComCom soll insbesondere den Endkunden, namentlich auch in den heute weniger stark erschlossenen Randregionen, zugutekommen. Die Kommission hat deshalb mit 7 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung die Motion Ausweitung der Zuständigkeit der ComCom auf Glasfaseranschlüsse (25.3023) eingereicht.
Schliesslich hat die KVF-S den Bericht zum Postulat Verkehrsdrehscheiben und Veloinfrastruktur im ländlichen Raum stärken (22.3638) zur Kenntnis genommen.