Die Kommission hatte im vergangenen Herbst umfassende Anhörungen zur Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (24.060) durchgeführt und zudem die Verwaltung mit verschiedenen Abklärungen beauftragt. Gestützt auf die Ergebnisse aus diesen Prüfaufträgen und den Informationen aus den Anhörungen hat die KVF-N die Beratung der Volksinitiative fortgesetzt. Im Zentrum der Diskussion stand dabei die Frage, ob der SRG-Initiative ein Gegenentwurf gegenübergestellt werden soll. Mit 13 zu 12 Stimmen hat sich die KVF-N für einen indirekten Gegenentwurf (25.400) ausgesprochen, zu dessen Eckwerten die Senkung der Abgabenhöhe für die Haushalte, die vollständige Befreiung der Unternehmen von der Abgabe, eine Kompetenzausweitung der UBI, eine Pflicht zur Kooperation zwischen der SRG und Privaten (insbesondere im Bereich der Sportrechte) mit Verankerung des Subsidiaritätsprinzips sowie die Beibehaltung der heutigen Höhe des Abgabenanteils zugunsten der Veranstalter von Radio- und Fernsehprogrammen mit einer Konzession mit Leistungsauftrag und Abgabeanteil gemäss RTVG gehören. Keine Mehrheiten fanden Anträge auf Einreichung eines indirekten Gegenentwurfs, mit dem die Abgabenhöhe auf dem heutigen Niveau auf Gesetzesstufe hätte fixiert werden sollen (mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt) respektive mit dem Unternehmen generell von der Abgabe hätten befreit und damit einhergehende Einbussen bei der SRG von über 170 Mio. Franken gegenüber 2025 über die Anpassungen der Haushaltsabgabe hätten kompensiert werden sollen (mit 20 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt). Die KVF-S wird sich voraussichtlich noch im Januar zu den Grundsätzen der beschlossenen Kommissionsinitiative «Indirekter Gegenentwurf zur SRG-Initiative» äussern können. Sollte die Schwesterkommission diesen Grundsätzen zustimmen, würde die KVF-N bis im Februar einen entsprechenden Erlassentwurf ausarbeiten.
Mit 9 zu 16 Stimmen hat die KVF-N den Antrag für einen direkten Gegenvorschlag abgelehnt, welcher die Finanzierung von Radio und Fernsehen über einen durch die Mehrwertsteuer gespeisten, unabhängigen Fonds vorsieht. Für die Mehrheit der Kommission ist jedoch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer keine valable Option, da insbesondere im Bereich der sozialen Sicherheit und Verteidigung solche Erhöhungen bereits debattiert werden. Die Kommissionsminderheit hingegen ist der Meinung, mit diesem Vorschlag eine Alternative zur Initiative geschaffen würde, welche Haushalte mit tiefem und mittleren Einkommen und alle Unternehmen entlastet, ohne den medialen Service Public zu schwächen.
Die Kommission hat die drei verbleibenden Differenzen im Erlassentwurf 22.423 (Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen) beraten. Die Kommission beantragt mit 15 zu 10 Stimmen, sich bei den Ermässigungen für die Zustellung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse dem Ständerat anzuschliessen und (für 7 Jahre) eine Erhöhung um 10 statt 15 Millionen Franken vorzusehen. Eine Minderheit will wie der Bundesrat eine Erhöhung um lediglich 7,5 Millionen Franken. Zudem beantragt die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen, an ihrem Beschluss festzuhalten, die Ermässigungen für die Zustellung von Erzeugnissen der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse abzuschaffen. Eine Minderheit beantragt, dem Ständerat zu folgen und das geltende Recht beizubehalten (Unterstützung von 20 Millionen Franken pro Jahr). Zu guter Letzt beantragt die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen, bei den Frühzustellermässigungen für Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse dem Ständerat zu folgen und diese Unterstützung (für 7 Jahre) auf 25 statt 30 Millionen pro Jahr zu beschränken. Eine Minderheit beantragt eine Begrenzung auf 15 Millionen Franken. Dieses Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrsession 2025 abschliessend beraten.
Des Weiteren hat sich die KVF-N mit dem Verkehrsaufkommen entlang der Nord-Süd-Achse befasst. Zum einen hat sie sich die Ergebnisse aus der Prüfung weiterer Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsmanagements im alpenquerenden Verkehr präsentieren lassen, welche sie im Zusammenhang mit dem Bericht zum Postulat Stadler 22.4044 (Ausweichverkehr entlang der Nord-Süd-Achsen im Alpenraum: Massnahmen des Bundesrates) in Auftrag gegeben hatte. Zum anderen hat die KVF-N die Kantone Uri, Graubünden und Tessin angehört und über die verschiedenen Massnahmen diskutiert. Mit 13 zu 11 bei 1 Enthaltung hat die Kommission entschieden, die Kommissionsmotion «Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Verbesserung des Verkehrsmanagements auf den Nord-Süd-Achsen» (25.3004) zu verabschieden. Diese verlangt, die rechtlichen Anpassungen vorzunehmen, um den betroffenen Kantonen in besonders prekären Verkehrsüberlastung die Möglichkeit zu geben, die betroffenen Kantonsstrassen temporär für den Ausweichverkehr zu sperren. Eine Minderheit bezweifelt nicht nur die Umsetzbarkeit dieses Vorhabens, sondern warnt auch vor einer Ungleichbehandlung der Kantone.
Mit 14 zu 11 hat die KVF-N eine zweite Kommissionsmotion verabschiedet (Auch Navigationssysteme müssen einen Beitrag für die Sicherheit leisten, 25.3003), mit welcher die Schaffung gesetzlicher Grundlagen gefordert wird, um Betreibern von Navigationsgeräten die Abbildung angeordneten Strassensperrungen vorschreiben zu können. Eine Minderheit erachtet diese Forderung als nicht umsetzbar.
Aufgrund der Verabschiedung dieser Motionen erkennt die KVF-N keinen weiteren Handlungsbedarf und beantragt ihrem Rat mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative des Kantons Uri Verkehrsregime Gotthard-Transitstrassenverkehr (23.310) keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt der Standesinitiative Folge zu geben.
Weiter hat sich die Kommission vom UVEK und der SBB über die entstehenden Mehrkosten zum Bahn-Ausbauschritt 2035 sowie zum aktuellen Stand des Bahninfrastrukturfonds BIF informieren lassen
Schliesslich hat die KVF-N mit 14 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen den Vorentwurf zur Umsetzung der Pa. Iv. (Fluri) Wasserfallen Christian.Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt (22.415) verabschiedet. Sie wird den Erlass- und Berichtsentwurf in den kommenden Tagen in die Vernehmlassung geben.