Die Rechtskommission des Nationalrates hat mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention, 16.081) zugestimmt. Eine Kommissionsminderheit beantragt, nicht auf den Bundesbeschluss einzutreten.

​Die Kommission ist der Auffassung, dass die Schweiz mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention einen wichtigen Beitrag zur europaweiten Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt leistet. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Bestrafung von psychischer, physischer und sexueller Gewalt und zur Ergreifung von präventiven Massnahmen zur Bekämpfung dieser Formen der Gewalt. Die Kommission ist überzeugt, dass die Schweiz als Mitglied des Europarats mit der Ratifikation der Konvention ein wichtiges Zeichen setzt, das hilft, die positive Entwicklung auch in anderen Ländern zu fördern. Gleichzeitig stellt die Konvention auch für die Schweiz ein wichtiges Instrument gegen die Diskriminierung von Frauen dar, auch wenn die Schweiz im fraglichen Bereich bereits heute über eine moderne Gesetzgebung verfügt. Eine Minderheit der Kommission beantragt hingegen, das Übereinkommen nicht zu ratifizieren. Für sie bildet die Konvention für die Schweiz eine übermässige und nicht notwendige verbindliche Einschränkung, zudem ist sie der Ansicht, dass die Schweiz bereits über ausreichende gesetzliche Grundlagen in diesem Bereich verfügt.

Kronzeugen zur Bekämpfung krimineller und terroristischer Organisationen

Kronzeugen sind gleichzeitig geständige Täter und Informanten, welche bei der Verfolgung von organisierter Kriminalität sehr wertvoll sein können. Der Kommission ist es wichtig, kriminelle und terroristische Organisationen effektiv zu bekämpfen. Die Strafverfolgungsbehörden sollen deshalb weiter reichende Kompetenzen erhalten, um Kronzeugen für ihre Informationen mit Strafmilderung oder Straffreiheit zu belohnen. Die Kommission hat deshalb die ständerätliche Motion Janiak 16.3735 angenommen und gleichzeitig die thematisch eng verwandte Kommissionsmotion 17.3264 eingereicht. Eine Minderheit will die Motion Janiak 16.3735 ablehnen.

Vereidigung der Bundesrichter

Die Kommission hat sich mit der Frage beschäftigt in welchem Rahmen die Vereidigung der Bundesrichter stattfinden soll. Nach geltendem Recht werden Bundesrichter durch ihre Abteilung unter dem Vorsitz des Präsidenten oder der Präsidentin des Bundesgerichts vereidigt. Die parlamentarische Initiative verlangt, dass Bunderichter zukünftig vor der Vereinigten Bundesversammlung vereidigt und somit den Mitgliedern des Bundesrates und der Bundesversammlung gleichgestellt werden. Mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten hat die Kommission entschieden, der parlamentarischen Initiative Fraktion V 16.404 keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit hält die vorgeschlagene Neuerung für unnötig und wenig gewinnbringend. Eine Minderheit will der Initiative Folge geben.

Aussprache über diverse Aspekte des Strafrechts

Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung ausführlich mit unterschiedlichen Fragen des Strafrechts befasst und vor dem Hintergrund von diversen bekannt gewordenen Einzelfällen ausgelotet, ob und in welchem Umfang im geltenden Strafrecht Lücken in diesem Bereich festzustellen sind. Vor dem Hintergrund diverser parlamentarischer Vorstösse hält die Kommission insbesondere an der Erwartung fest, dass der Bundesrat dem Parlament in absehbarer Zeit eine Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch unterbreitet. Sie hat einstimmig eine entsprechende Kommissionsmotion angenommen (17.3265).

  • Die Kommission hat sich im Rahmen der Vorprüfung zum zweiten Mal mit einer parlamentarischen Initiative befasst, welche die Schändung gemäss Art. 191 StGB als Tatbestand für eine lebenslängliche Verwahrung einführen möchte (15.494 n, Pa.Iv. Amaudruz. Lebenslängliche Verwahrung). Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission entschieden, dem Ständerat zu folgen und dem Nationalrat zu beantragen, der Initiative keine Folge zu geben.
  • Die Kommission hat sich ausserdem mit der parlamentarischen Initiative 16.416 n (Pa.Iv. Guhl. Sicherheitshaft für Wiederholungstäter bei Sexualstraftaten zur Verhinderung weiterer Opfer) befasst. Sie beantragt mit 14 zu 10 Stimmen, der Initiative Folge zu geben, welche verlangt, dass eine Person, die eine schwere Straftat mit sexuellem Hintergrund verübt hat, nach einer weiteren Tat mit sexuellem Hintergrund in Sicherheitshaft genommen werden kann.
  • Weiter ist die Kommission der Ansicht, dass bezüglich der Strafrahmen für sexuelle Handlungen mit Kindern Handlungsbedarf besteht. Mit 16 zu 6 Stimmen bei keiner Enthaltung hat sie daher dem Beschluss ihrer ständerätlichen Schwesterkommission zugestimmt und der parlamentarischen Initiative Jositsch 16.408 Folge gegeben. Die Initiative will Mindeststrafen für Sexualhandlungen gegenüber Kindern vorsehen, welche je nach Alter des Opfers unterschiedlich hoch ausfallen. Die Kommission unterstützt die Einführung von Mindeststrafen. Sie will jedoch gleichzeitig vermeiden, dass aufgrund der Gesetzesänderung Bagatellfälle automatisch mit unverhältnismässig hohen Strafen geahndet werden. In der Folge des Kommissionsbeschlusses zur parlamentarischen Initiative Jositsch 16.408 wurde die gleichlautende Initiative Rickli Natalie 16.407 von der Initiantin zurückgezogen.
  • Die Kommission hat sich im Rahmen der Vorprüfung der parlamentarischen Initiative Flach 16.430 mit Artikel 296 des Strafgesetzbuches betreffend die Majestätsbeleidigung beschäftigt. Sie hat der Initiative mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben, mit der Begründung, dass diese Bestimmung nicht mehr zeitgemäss sei. Die Kommission der Ansicht, dass das Strafgesetzbuch auch ohne den fraglichen Artikel die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zur Verfügung stellt, um solchen Arten von Verletzungen zu bestrafen.

Keine Kausalhaftung im Bereich des Strafvollzugs

Die Kommission hat dagegen mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, dem Nationalrat die Abschreibung einer parlamentarischen Initiative zu beantragen, welche eine Haftung bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen vorsah (13.430 Pa.Iv. Rickli Natalie. Haftung bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen). Ein erster Umsetzungsentwurf stiess auf grossen Widerstand der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Nach einer ausführlichen Diskussion mit den Regierungsrätinnen Jacqueline Fehr (ZH) und Béatrice Métraux (VD) hat die Kommission schliesslich entschieden, auf die Einführung einer bundesrechtlich vorgegebenen verschuldensunabhängigen Kausalhaftung in diesem Bereich zu verzichten. Eine Minderheit möchte das Projekt weiterverfolgen.

Die Kommission hat am 6. und 7. April 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean Christophe Schwaab (SP, VD) in Bern getagt.