Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat die Vernehmlassung zu einem Vorentwurf zur Revision des Strafgesetzbuches eröffnet. Auslöser für die Arbeiten war der gewaltsame Tod zweier junger Frauen in den Kantonen Aargau und Waadt in den Jahren 2009 bzw. 2013. Die Kommission möchte eine Staatshaftung einführen für Schäden, die ein Straftäter während einer Vollzugsöffnung durch die Begehung einer schweren und gefährlichen Straftat gemäss Artikel 64 Abs. 1 des Strafgesetzbuches verursacht.

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Die Kommission ist der Ansicht, dass es falsch ist, dass Einzelpersonen die finanziellen Konsequenzen gravierender Taten, die von Wiederholungstätern im Rahmen einer Vollzugsöffnung begangen werden, unter Umständen selber tragen müssen. Sie schlägt deshalb vor, in Artikel 380a des Strafgesetzbuches eine Staatshaftung einzuführen, die unabhängig von einem unerlaubten Handeln oder einem Verschulden der Staatsangestellten besteht. Damit der Staat haftet, soll es genügen, dass einer wegen einer Straftat verurteilten Person eine Öffnung des Straf- oder Massnahmevollzugs gewährt wurde.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 14. September 2018. Die Parlamentsdienste werden bei der Durchführung der Vernehmlassung vom Bundesamt für Justiz unterstützt. Die Stellungnahmen sind in elektronischer Form einzureichen (david.steiner@bj.admin.ch).

Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website der Bundesversammlung und jener der allgemeinen Bundesverwaltung abgerufen werden.