Im Rahmen der Differenzbereinigung des Strafregistergesetzes VOSTRA (14.053) hat sich die Kommission mehrheitlich den Beschlüssen des Nationalrates angeschlossen.

​Bezüglich der Entfernung von Grundurteilen hat sie jedoch die vom Nationalrat eingefügte Frist bis zum Tod bei bestimmten Delikten (Art. 32 Abs. 2 Bst. c) abgelehnt. Eine Minderheit beantragt, dem Nationalrat zu folgen.

 

Geldspielgesetz

Die Kommission hat sich ausführlich mit dem Geldspielgesetz 15.069 befasst und ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Sie wird die Detailbehandlung des Gesetzes in einer ihrer nächsten Sitzungen fortführen.

 

Handelsregisterrecht

Die Kommission hat an ihrer Sitzung Anhörungen zur Änderung des Handelsregisterrechts 15.034 durchgeführt. Im Anschluss an die Anhörungen hat sie beschlossen auf die Vorlage einzutreten. Die Detailberatungen des Gesetzesentwurfs sind für eine spätere Sitzung vorgesehen.

 

Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristen und -juristinnen

Die Kommission möchte die Frage des Berufsgeheimnisschutzes für Unternehmensjuristen und – juristinnen nicht mit dem Instrument der parlamentarischen Initiative klären. Sie hat es im Rahmen der Beratung des Geschäfts 15.409 mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, ihrer Schwesterkommission zu folgen. Dennoch bejaht die Kommission einen gewissen Handlungsbedarf, weshalb sie sich mit 9 Stimmen zu 1 bei 1 Enthaltung für ein Kommissionspostulat ausgesprochen hat, das den Bundesrat mit dem Aufzeigen von möglichen Lösungen beauftragt.

 

Herstellung, Kauf, Vertrieb und Austausch von Nacktbildern von Kindern aus sexuellen Motiven unter Strafe stellen

Bei der parlamentarischen Initiative (15.426) folgte die Kommission nicht dem Beschluss der RK-N: Sie beantragt mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass Herstellung, Kauf, Vertrieb und Austausch von Nacktbildern von Kindern aus sexuellen Motiven unter Strafe gestellt werden. Die Kommission ist der Meinung, dass eine entsprechende Strafbestimmung keine wirksame Bekämpfung dieser Art von Tatbestand ermöglicht und dass sich die Umsetzung einer solchen Bestimmung als schwierig erweisen würde.

 

Schuldbetreibung und Konkurs

Wie die Schwesterkommission bejaht auch die ständerätliche Rechtskommission ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung einen Handlungsbedarf bei der parlamentarischen Initiative 15.408. Diese strebt an, dass ein Gläubiger eines im Ausland wohnhaften Schuldners, welcher Anspruch auf Liquidationsanteile aus einem Gesamthandverhältnis hat, das Vermögenswerte in der Schweiz umfasst, diese Liquidationsanteile auch in der Schweiz verarrestieren kann.

 

Die Kommission hat 21./22. März 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Fabio Abate (PLR, TI) in Bern getagt.

 

 

Bern, 22. März 2016 Parlamentsdienste