Die Kommission beantragt ihrem Rat, auch bei weiteren Differenzen an der ursprünglichen Lösung des Ständerats festzuhalten. So sollen namentlich die vom Ständerat beschlossenen Erleichterungen und Abgabeermässigungen für Spielbanken mit einer B-Konzession («Bergcasinos») beibehalten werden. Mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnt die Kommission es ab, dass Fernmeldedienstanbieterinnen für allfällige Umtriebe entschädigt werden, die ihnen im Zuge der Umsetzung der Massnahmen zur Blockierung von ausländischen Internetanbietern entstehen. Auch die vom Nationalrat beschlossene Begrenzung der Löhne der Geschäftsleitungsmitglieder der Lotteriegesellschaften auf das Gehalt eines Bundesrats fand in der Kommission keine Zustimmung. In der Frage der Regulierung von kurzzeitig durchgeführten Gewinnspielen hält die Kommission einerseits ebenfalls an der Lösung des Ständerats fest, wonach Gewinnspiele zur Verkaufsförderung vom Geltungsbereich des Geldspielgesetzes ausgenommen sind, sofern der Spieleinsatz lediglich im Kauf eines Produkts besteht und mit dem Kaufpreis weder das Spiel finanziert noch ein Ertrag erwirtschaftet wird. Die Kommission trägt allerdings den Bedenken Rechnung, wonach die ursprüngliche Lösung eine ungerechtfertigte Benachteiligung der Medienunternehmen bewirke. Entsprechend beantragt sie ihrem Rat, im Gesetz eine zusätzliche Bestimmung aufzunehmen, die es auch den Medienunternehmen erlaubt, Gewinnspiele durchzuführen, sofern sie eine Gratisteilnahme zu den gleichen Bedingungen wie bei Leistung eines geldwerten Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts ermöglichen. Der entsprechende Antrag wurde mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
In anderen Punkten ist die Kommission dagegen dem Nationalrat gefolgt. So unterstützt sie insbesondere das Modell des Nationalrats, wonach zur Finanzierung von Anlässen von überregionaler Bedeutung für Kleinlotterien auch spezielle Ausnahmebestimmungen vorgesehen werden können. Auf Zustimmung stiess ferner das Anliegen des Nationalrates, Minderjährige im Bereich der automatisiert durchgeführten Lotterien mittels Zugangskontrollen stärker zu schützen. Der Ständerat wird das Gesetz in der Sommersession beraten.
Umsetzung der Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» (16.048)
Die Kommission hat ausführliche Diskussionen zur Umsetzung von Artikel 123c der Bundesverfassung geführt. Im Anschluss daran wurden der Verwaltung zu den aufgeworfenen Fragen Abklärungsaufträge erteilt. Die Detailberatung wurde infolge dessen auf eine der kommenden Sitzungen verschoben.
Inkassokosten
Die Kommission hat die Motion 14.4278 vorgeprüft, welche verlangt, dass Artikel 106 des Obligationenrechts präzisiert wird und das Verursacherprinzip auch für die Inkassokosten gilt. Sie hat dabei auch Kenntnis genommen von einem Bericht, der letzte Woche vom Bundesrat in Erfüllung des Postulats 12.3641 (Po. Comte. Rahmenbedingungen für die Praktiken von Inkassounternehmen) verabschiedet wurde und inhaltlich mit der Motion zusammenhängt. Mit 7 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen beantragt sie ihrem Rat, die Motion abzulehnen. Sie ist der Auffassung, dass es sich bei der Frage der Inkassokosten um dispositives Recht handelt, weshalb kein Automatismus geschaffen werden sollte.
Die Kommission hat am 27. März 2017 unter dem Vorsitz von Ständerat Fabio Abate (FDP, TI) in Bern getagt.