Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates schickt einen Vorentwurf zur parlamentarischen Initiative 14.470 in die Vernehmlassung. Die vorgeschlagenen Massnahmen tragen praktischen Bedürfnissen Rechnung und bewegen sich im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen.

​Der Stiftungsstandort Schweiz ist von weltweiter Bedeutung, da Stiftungen aufgrund des liberalen Schweizer Stiftungsrechtes hier über günstige Rahmenbedingungen verfügen. Damit dies so bleibt, bedarf es allerdings gewisser Korrekturen, um den aktuellen praktischen Bedürfnissen gerecht zu werden. Der Vorentwurf der Kommission enthält daher die acht in der parlamentarischen Initiative 14.470 vorgeschlagenen Massnahmen, die sich u. a. mit der Aufsicht und der Haftung der Stiftungsratsmitglieder befassen.

Das zentrale Element der Vernehmlassungsvorlage sind die in der parlamentarischen Initiative vorgeschlagenen steuerlichen Anreize. Die Kommission schlägt vor, Zuwendungen aus einem Nachlass steuerlich zu bevorzugen und Spendenvorträge auf spätere Veranlagungsperioden zu ermöglichen. Die Kommission sieht in ihrem Vorentwurf mehrere Varianten vor. Die Hauptvariante erlaubt einen Abzug in den zwei der Spende folgenden Steuerperioden. Die Variante 1 schreibt keine zeitliche Begrenzung für den Spendenvortrag vor. Die Variante 2 umfasst weder eine Regelung für einmalig erhöhte Abzüge für Zuwendungen noch einen Spendenvortrag.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 13. März 2020. Die Parlamentsdienste werden bei der Durchführung der Vernehmlassung vom Bundesamt für Justiz und der Eidgenössischen Steuerverwaltung unterstützt. Die Stellungnahmen sind in elektronischer Form an ehra@bj.admin.ch zu senden. Die Vernehmlassungsunterlagen können auf den Websites der Bundesversammlung und der Bundesverwaltung abgerufen werden.