Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt ihrem Rat, den Entwurf zur Teilrevision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG), anzunehmen und hat den bundesrätlichen Entwurf moderat ausgebaut.

Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten ist, hat sie nun die Detailberatung des neuen Entwurfs zur Teilrevision des BGG (25.088) durchgeführt, mit dem namentlich die Motion Caroni 24.3023 umgesetzt werden soll. Diese sogenannte kleine Revision nimmt die unumstrittenen Punkte der weitergehenden Reform auf, die 2018 im Parlament gescheitert war. Die Kommission heisst die Vorlage, mit der in erster Linie die Rechtssicherheit gestärkt werden soll, im Wesentlichen gut. Sie beantragt allerdings, folgende zusätzlichen Bestimmungen wieder in den Entwurf aufzunehmen: Erstens die Regelung, dass bereits zwei Richterinnen und Richter – und damit eine qualifizierte Minderheit der Abteilung – eine gemeinsame Beschlussfassung der betroffenen Abteilungen (Koordinationsverfahren) verlangen können, zweitens den Ausschluss des Beschwerdewegs bei Verurteilungen wegen Übertretungen mit einer Busse von höchstens 500 Franken und drittens die Anwendung der minimalen Streitwertgrenzen für Beschwerden, die ausschliesslich Zivilansprüche betreffen. Ziel dieser Punkte ist es, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu stärken und das Bundesgericht zumindest etwas zu entlasten. Mit 8 zu 3 Stimmen beantragt die Kommission zudem, dass das Bundesgericht die Gerichtsgebühr für vermögensrechtliche Angelegenheiten mit einem Streitwert von einer Milliarde Franken oder mehr auf bis zu eine Million Franken erhöhen kann. Zu guter Letzt beantragt sie mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass die Kantone drei statt zwei Jahre Zeit haben, um die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Eine Minderheit spricht sich zudem dafür aus, dass die unmittelbare Beschwerde gegen kommunale Erlasse weiterhin zulässig ist.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den so abgeänderten Entwurf mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Vorlage wird in der Frühjahrssession vom Ständerat beraten.

Nur wenige Differenzen in der Vorlage zum Entschuldungsverfahren

Mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission den Entwurf zur Einführung von Sanierungsverfahren für hoch verschuldete natürliche Personen (25.019) in der Gesamtabstimmung angenommen. Sie beantragt ihrem Rat, mit wenigen Ausnahmen den Beschlüssen des Nationalrats zu folgen. Anders als der Nationalrat ist die Kommission insbesondere der Ansicht, dass die Dauer des Abschöpfungsverfahrens bei einem ausserordentlichen Vermögensanfall nach Verfahrensende nach einem Sanierungskonkurs nicht unbegrenzt sein soll. Die vom Bundesrat beantragten 5 Jahre erscheinen ihr jedoch deutlich zu kurz, weshalb sie mit 9 zu 3 Stimmen einem Antrag zugestimmt hat, die Frist auf 20 Jahre zu erhöhen. Mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sie sich zudem dafür ausgesprochen, dass im neuen Sanierungskonkursverfahren keine Gerichtskosten erhoben werden. Diverse Minderheiten stellen dem Rat abweichende Anträge, dieser wird in der kommenden Frühjahrssession entscheiden.

Vereinfachung des Verfahrens der Landesverweisung

Die Kommission sieht einen Handlungsbedarf im Bereich des Verfahrens der Landesverweisung. Vor dem Hintergrund, dass der Bundesrat noch keine Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung von zwei Motionen aus dem Jahr 2018 (18.3408) und 2021 (21.3009) vorgelegt hat, hat sie mit 5 zu 5 Stimmen, einer Enthaltung, und dem Stichentscheid ihres Präsidenten entschieden, eine Kommissionsinitiative zur Vereinfachung des Verfahrens zur Landesverweisung einzureichen (26.405). Diese verlangt, dass in Zukunft die Landesverweisung durch eine geeignetere Behörde (per Strafbefehl oder durch die Migrationsbehörde) angeordnet werden kann. Die entsprechenden Geschäfte ihrer Schwesterkommission (25.436 und 25.3428), die enger gefasst sind, hat sie vorerst sistiert. Ohne Gegenstimme spricht sie sich jedoch gegen die weitergehende Standesinitiative des Kantons St. Gallen 25.306 aus, welche unter anderem zusätzlich fordert, dass bei einfachen Fällen auf die notwendige Verteidigung verzichtet werden könnte.

Weitere Geschäfte

  • Die Kommission liess sich vom Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements zu der angekündigten Botschaft des Bundesrats zu einer Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana informieren und führte zu diversen offenen Fragen eine erste Aussprache.
  • Nach der Wintersession besteht noch eine letzte Differenz im Geschäft des Bundesrates 25.027 zur Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe. Mit 8 zu 4 Stimmen hält die Kommission an ihrem Beschluss fest, die vom Nationalrat vorgeschlagene Übergangsbestimmung zu streichen Demnach soll die neue Bestimmung auch auf Personen anwendbar sein, die bereits eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verbüssen. Eine Minderheit beantragt, dem Nationalrat zu folgen und die neue Bestimmung ausschliesslich auf neu verurteilte Personen anzuwenden.
  • Mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission einen Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Zopfi 21.464 angenommen, der eine Anpassung von Artikel 276 StGB (Aufforderung und Verleitung zur Verletzung militärischer Dienstpflichten) vorsieht. Die Vorlage soll die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch diese Bestimmung verringern, indem künftig auf die Bestrafung der blossen öffentlichen Aufforderung zum Ungehorsam verzichtet wird. Im Übrigen soll die Strafbarkeit jedoch nicht eingeschränkt werden. Die Kommission wird vor der Eröffnung der Vernehmlassung noch die SiK-S zum Mitbericht einladen.

Die Kommission hat am 19. Februar 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Andrea Caroni (RL/AR) und in teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Beat Jans in Bern getagt.