Sie beantragt ihrem Rat mit 16 zu 9 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten, und sie unterstützt stillschweigend den Entscheid des Ständerates, die Modalitäten des Runden Tisches und die Frage einer allfälligen finanziellen Beteiligung des Bundes an Vergleichslösungen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu klären.
In Abweichung der bundesrätlichen Vorlage und des Entscheids des Ständerats beantragt die Kommission ihrem Rat mit 17 zu 8 Stimmen, den Kreis der anspruchsberechtigten Opfer etwas zu öffnen. Sie möchte insbesondere, dass das Kriterium der stationären Behandlung nicht strikt angewendet wird, sondern dass auch Härtefälle gegebenenfalls einen pauschalen Solidaritätsbeitrag erhalten können.
Während eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten, beantragt eine weitere Minderheit, auch die Frage des Solidaritätsbeitrags im ordentlichen Verfahren zu regeln (Antrag abgelehnt mit 14 zu 10 Stimmen). Eine weitere Minderheit beantragt, sowohl die Ausrichtung als auch die Höhe des Solidaritätsbeitrags an das Vorliegen einer materiellen Bedürftigkeit der Opfer zu knüpfen (Antrag abgelehnt mit 17 zu 8 Stimmen).
Das Geschäft wird am Montag, 9. März 2026 vom Nationalrat beraten werden.
Die Kommission tagte am 5. März 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Barbara Steinemann (V, ZH) und unter Anwesenheit von Bundesrat Jans in Bern.