Die Kommission will mit ihrem Entwurf zur
Pa. Iv. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege (Joder; 11.418 n) den Pflegefachpersonen insbesondere ermöglichen, in der Grundpflege auch ohne ärztlichen Auftrag tätig zu sein. Pflegefachpersonen, die selbständig auf eigene Rechnung tätig sind, sollen aber nur dann direkt zu Lasten der Grundversicherung abrechnen können, wenn sie vorgängig mit einem oder mehreren Versicherern einen Zulassungsvertrag abschliessen können. Der Bundesrat ist dagegen, dass zusätzliche Berufsgruppen ohne ärztliche Anordnung Leistungen erbringen und abrechnen können; er will die Attraktivität des Pflegeberufs mit anderen Massnahmen fördern. Nachdem die Kommission die Stellungnahme des Bundesrates und seinen Nichteintretensantrag zur Kenntnis genommen hatte, hielt sie an ihrem Entwurf fest.
Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission die
Mo. Praktikumsplätze in privaten Praxen und ausserklinischen Bereichen (16.3264) beschlossen mit dem Ziel, dass die Ausbildung von Physiotherapeutinnen, Ergotherapeuten, Hebammen, Ernährungsberaterinnen und Studierenden anderer nicht-universitärer Gesundheitsberufe im ambulanten Bereich finanziell ähnlich unterstützt wird wie im stationären Bereich. So will sie verhindern, dass die Zahl der Praktikumsplätze zurückgeht, während der Bedarf an entsprechenden Fachleuten zunimmt.
Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat, der
Pa. Iv. Rytz Regula (Gilli). Reform Prämienverbilligung (15.417 n) keine Folge zu geben. Die Kantone sollen weiterhin selber bestimmen können, wie viel Geld sie für die Verbilligung der Krankenkassenprämien aufwenden wollen.
Die Kommission hörte weiter die Tarifpartner (FMH, H+, MTK, curafutura, santésuisse) zur
Totalrevision der Tarmed-Tarifstruktur an, die jetzt noch verschiedene Genehmigungsschritte durchlaufen muss. Ziel der Revision ist, die seit 2004 geltende Tarifstruktur den stattgefundenen Entwicklungen anzupassen. Für gewisse Leistungen im ambulanten Bereich wird heute zu viel und für andere zu wenig bezahlt. Immerhin ist davon ein Gesamtvolumen von rund 10 Milliarden Franken betroffen, das von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung finanziert wird. Ziel der Revision ist eine sachlich und betriebswirtschaftlich korrekte Erfassung der im ambulanten Bereich erbrachten Leistungen, wobei die Revision unter dem Strich kostenneutral sein soll. Das ist relativ komplex, da ganz unterschiedliche Interessen im Spiel sind: so wollen beispielsweise die Prämienzahlenden, die durch die Krankenversicherer vertreten sind, möglichst tiefe Prämien bezahlen und die Leistungserbringer wollen ausreichend entschädigt werden. Ganz am Schluss muss der Bundesrat die neue Tarifstruktur genehmigen, nachdem er auch ihre rechtliche Korrektheit überprüft hat. Die Kommission fordert die Tarifpartner auf, ihre gesetzliche und gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen und dafür zu sorgen, dass diese Revision des Tarmed zu einem erfolgreichen Abschluss kommt.
Einen grossen Teil der Sitzung widmete die Kommission der Beratung der
Altersvorsorge 2020. Reform (14.088 s), wobei sie gut vorankam. Da es sich um eine erste Lesung handelt, sind alle Beschlüsse provisorischer Natur. Die Kommission wird die Öffentlichkeit nach Abschluss der zweiten Lesung über ihre Anträge informieren.
Die Kommission tagte am 6./7./8. April 2016 in Bern unter dem Vorsitz von Ignazio Cassis (FDP-Liberale, Tessin) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.