Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) wehrt sich mit einer Kommissionsmotion gegen die vom Bundesrat geplante Abstufung der Franchisenrabatte in der Krankenversicherung.

​Wie bereits in der Gesundheitskommission des Ständerates (vgl. Medienmitteilung vom 15. August 2017) stossen die Pläne des Bundesrates im Bereich der Rabatte bei Wahlfranchisen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auch in der SGK-NR auf Widerstand. Die Kommission beschloss mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Kommissionsmotion (17.3633), mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, die Maximalrabatte bei allen Wahlfranchisen bei 70 Prozent zu belassen und die Verordnung in diesem Punkt folglich nicht anzupassen. Der Bundesrat hatte am 28. Juni 2017 angekündigt, dass die Maximalrabatte künftig je nach Franchisehöhe abgestuft werden und die Rabatte für Erwachsene zwischen 80 Prozent (Franchise von CHF 500) und 50 Prozent (Franchise von CHF 2500) des zusätzlich übernommenen Risikos liegen sollen.

In der Kommission wurde diese Massnahme als unverständlich kritisiert, weil sie die Eigenverantwortung im Krankenversicherungssystem schwäche. Mit der Kürzung ihres Rabattes würden gerade jene Versicherten bestraft, die mit ihrem Entscheid für die höchste Franchisestufe die grösste Eigenverantwortung übernähmen. Diese Versicherten leisteten aber einen beachtlichen Solidaritätsbeitrag für das System und trügen dazu bei, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen, argumentierte die Kommissionsmehrheit. Eine Minderheit der Kommission beantragt die Ablehnung der Motion, da sie die Absichten des Bundesrates unterstützt. Für die Versicherten sollten sich künftig alle Franchisestufen finanziell lohnen, und nicht nur die Grundfranchise oder die höchste Franchise.

Vertiefte Abklärungen zur EL-Reform

Die Kommission hat die Detailberatung zur Reform der Ergänzungsleistungen (EL-Reform 16.065 s) weitergeführt. Dabei folgte sie mit 16 zu 7 Stimmen dem Beschluss des Ständerates, den Mindestbetrag der EL zu senken und so 114 Millionen Franken (bezogen auf das Jahr 2030) einzusparen. Zu weiteren Reformpunkten führte die Kommission Grundsatzdiskussionen, will allfällige Anträge an den Rat aber erst nach vertieften Abklärungen beschliessen. So sprach sie sich mit 17 zu 7 Stimmen grundsätzlich dafür aus, die Beiträge für den allgemeinen Lebensbedarf von Kindern anzupassen. Zur Diskussion stehen mehrere Varianten, wie die Beiträge je nach Alter oder nach Zahl der Kinder neu abgestuft werden könnten. Prüfen will die Kommission auch, wie das betreute Wohnen im Alter bei der Berechnung der EL berücksichtigt werden könnte, damit unterstützungsbedürftige Menschen nicht gleich in ein Pflegeheim eintreten müssen. Genauer analysieren lassen will die Kommission schliesslich ein Anliegen, das ihr sieben Kantone unterbreitet haben. Diese regen an, dass der Beitrag des Bundes an die individuelle Prämienverbilligung nicht allein nach Einwohnerzahl auf die Kantone verteilt wird, sondern der Verteilschlüssel auch der finanziellen Belastung durch EL-Beziehende Rechnung trägt. Sie beauftragte die Verwaltung mit entsprechenden Abklärungen und wird die Detailberatung nach der Herbstsession weiterführen.

Besserer Schutz für Freizügigkeitsguthaben

Die bei einem freiwilligen oder unfreiwilligen Unterbruch der Erwerbsarbeit entstehenden Gelder der 2. Säule, die als Spareinlagen bei Banken deponiert sind, sollen nach Ansicht der Kommission besser geschützt sein. Sie beschloss mit 12 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen ein Postulat, damit der Bundesrat prüft, wie verhindert werden kann, dass Arbeitnehmende im Konkursfall der Bank unschuldig einen Teil des Vermögens der 2. Säule verlieren (17.3634).

In Ergänzung zum laufenden Gesetzgebungsprozess zum Tabakproduktegesetz beschloss die Kommission mit 12 zu 10 Stimmen ein Postulat, mit dem sie vom Bundesrat einen Bericht über den Konsum von E-Zigaretten verlangt. Insbesondere interessiert sie sich für die Auswirkungen auf die Gesundheit, das Suchtverhalten, den Konsum von Tabakprodukten und den Tabakproduktemarkt.

Die Kommission tagte am 31. August und 1. September 2017 in Bern unter der Leitung von Ignazio Cassis (FDP-Liberale, TI) und Thomas de Courten (SVP, BL) sowie teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.