Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) hat das Ausgleichsfondsgesetz verabschiedet. Die Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO können somit unter dem Namen Compenswiss zeitgemäss verwaltet werden.

​Die Kommission hat die Detailberatung zum Ausgleichsfondsgesetz (15.087 s) abgeschlossen und die Vorlage mit 12 zu 0 Stimmen angenommen. Der Gesetzesentwurf sieht die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt unter dem Namen Compenswiss vor, welche die Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung (AHV, IV und EO) verwaltet. Diese neue Rechtsform soll es Compenswiss in erster Linie erleichtern, Vermögen der drei Ausgleichsfonds auf dem internationalen Finanzmarkt anzulegen, indem sie als eindeutig identifizierbare Wirtschaftspartnerin auftreten kann.

Als Revisionsorgan von Compenswiss möchte die Kommission anders als der Bundesrat nicht die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), sondern eine externe Revisionsstelle festlegen und damit die Unabhängigkeit des Revisors betonen (8 zu 4 Stimmen; Art. 10). Bereits in der Vernehmlassung hatte sich eine Mehrheit für diese Lösung ausgesprochen. Eine Minderheit der Kommission beantragt, dass weiterhin die EFK die Revision übernimmt; sie hält dies insbesondere aufgrund der hohen finanziellen Beteiligung des Bundes an der AHV für gerechtfertigt.

Mit der Vorlage wird zudem die Regelung zum Schuldenabbau der IV gegenüber dem AHV-Ausgleichfonds fortgeschrieben, welche Ende 2017 ausläuft. Die Kommission unterstützt auch die geltende Bestimmung, wonach der Bund ab 2018 nicht mehr die Schuldzinsen der IV übernimmt. Eine Minderheit verlangt hingegen, dass der Bund bis zur definitiven Entschuldung der IV für den jährlichen Zinsaufwand aufkommt. Die Vorlage wird in der Wintersession vom Ständerat behandelt.

Mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat die Kommission der Pa.Iv. Kuprecht. Stärkung der Kantonsautonomie bei den regionalen Stiftungsaufsichten über das BVG
(16.439 s) Folge gegeben. Die Initiative verlangt, dass die regionalen und kantonalen Aufsichtsbehörden selber über die Zusammensetzung ihrer Organe bestimmen können. Die Kommission wünscht sich mittels der Initiative mehr Klarheit über die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der regionalen und kantonalen Aufsichtsbehörden gegenüber der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV). Sie hält es nicht für gerechtfertigt, dass die OAK BV für organisatorische Fragen Standards festschreibt. In einem nächsten Schritt wird die Schwesterkommission (SGK-NR) über die Initiative befinden.

Die Kommission nahm den Bericht «Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege» zur Kenntnis, den der Bundesrat am 25. Mai 2016 in Erfüllung von drei Postulaten vorgelegt hatte. Sie erwartet, dass der Bund und die Kantone ihr geplantes Massnahmenpaket zugunsten der Langzeitpflege entschlossen vorantreiben. Die Kommission will das Thema im Rahmen der Reform der Ergänzungsleistungen (16.065 s) wieder aufgreifen.

Die Kommission tagte am 14. November 2016 in Bern unter dem Vorsitz von Joachim Eder (FDP, ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.