Mit 16 zu 9 Stimmen ist die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) auf ihren Entscheid zurückgekommen, auf das Informationssicherheitsgesetz (17.028) einzutreten. Mit dem gleichen Stimmverhältnis hat sie nun Nichteintreten beschlossen. Eine Minderheit beantragt Eintreten.

​Die Kommission trat an ihrer letzten Sitzung zwar auf die Gesetzesvorlage (17.028) ein, beauftragte aber das VBS, ihr für die Detailberatung eine genauere Abschätzung der finanziellen und personellen Auswirkungen der Vorlage vorzulegen. Gestützt auf diese Zusatzinformationen setzte die Kommission ihre Diskussionen heute fort. Dabei kommt die Mehrheit der SiK-N zum Schluss, dass mit dem Gesetz ein zu grosser und zu komplexer Informationsschutzapparat aufgebaut würde, der eine Eigendynamik entfalten und sich zunehmend der Kontrolle des Parlaments entziehen könnte. Insbesondere bemängelt sie weiter, dass nur grobe Kostenschätzungen vorlägen und auch die personellen Auswirkungen des Gesetzes erst im Rahmen der Ausführungsverordnungen abgeschätzt werden könnten. Erkannte Probleme sollten im Rahmen bereits bestehender Gesetze und mit einer besseren bundesinternen Koordination gelöst werden. Die Minderheit hingegen sieht einen klaren Handlungsbedarf für einen gesamtheitlichen Ansatz, um die Informationssicherheit im Zuständigkeitsbereich des Bundes zu verbessern. Das vorgeschlagene Gesetz erlaube eine übersichtlichere Lösung als die heutigen Bestimmungen, die in verschiedenen Erlassen geregelt sind. Die Sicherheitslücken könnten geschlossen und die Koordination stark verbessert werden bei – gemessen am Sicherheitsrisiko – vertretbaren Kosten. Zudem könne sich das Parlament zu den Ausführungsverordnungen konsultieren lassen und besitze die Budgethoheit, womit die nötige Kontrolle gewährleistet sei.

Der Nationalrat wird die Vorlage in der Frühjahrssession behandeln. Sollte der Nationalrat dem Nichteintreten zustimmen, geht die Vorlage zurück an den Ständerat. Dieser hatte den Gesetzesentwurf in der vergangenen Wintersession ohne Gegenstimme angenommen.

Begrenzter Austausch von Luftlagedaten mit der NATO

Einstimmig beantragt die SiK-N ihrem Rat, die Vereinbarung mit Deutschland und der NATO über die Teilnahme der Schweiz an «Air Situation Data Exchange» zu genehmigen (ASDE, 17.072). Die Kommission ist überzeugt, dass für die Sicherheit des Luftraums über der Schweiz verlässliche Kenntnisse über die nicht-militärische Luftlage im europäischen Umfeld unerlässlich sind. Sie begrüsst, dass mit der Teilnahme am ASDE die Schweizer Luftwaffe auch künftig genügend Vorwarnzeit hat, um bei Bedarf luftpolizeiliche Massnahmen durchzuführen. Mit Befriedigung stellt die Kommission fest, dassmit der Teilnahme an ASDE die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der Schweizer Neutralität nicht in Frage gestellt wird. Schliesslich attestiert sie der ausgehandelten Lösung ein gutes Kosten/Nutzenverhältnis.

Finanzierung der Armee

Mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltungen beantragt die SiK-N die Parlamentarische Initiative 17.473 (Salzmann) abzulehnen. Diese Initiative will die langfristige Finanzierung der Armee sichern, indem in der Verfassung verankert würde, dass die Armeeausgaben im Durchschnitt mehrerer Jahre mindestens 1.0% des Bruttoinlandproduktes (BIP) der Schweiz betragen. Die Mehrheit erachtet das BIP indes nicht als einen geeigneten Massstab für die Festlegung der Armeeausgaben. Auch bemängelt sie, die vorgeschlagene Bindung der Ausgaben nehme dem Parlament seinen finanziellen Handlungsspielraum und sei zu rigide. Vereinzelt wurde auch vor einer falschen Ressourcenverwendung gewarnt und darauf hingewiesen, dass auch andere Bereiche als die Armee zur Sicherheit beitragen würden. Die Minderheit verweist auf die veränderte Bedrohungslage, den zunehmenden Bedarf nach subsidiären Armee-Einsätzen, die anstehende Modernisierung der Luftwaffe sowie den mittelfristigen Erneuerungsbedarf beim Heer. In der Vergangenheit sei immer wieder bei der Armee gespart worden, entsprechend seien die Ausgaben der Schweiz im internationalen Vergleich weit unterdurchschnittlich. Diese Entwicklung muss aus Sicht der Minderheit korrigiert werden, damit namentlich auch genügend Mittel für die Betriebskosten der Armee zur Verfügung stehen und Planungssicherheit geschaffen werde.

Schliesslich hat die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen die Behandlung der Parlamentarischen Initiative 17.474 (Vogt) bis im Herbst 2018 sistiert. Sie will mit der Vorprüfung dieser Initiative zuwarten, bis der Bundesrat namentlich seine Vorschläge für die Revision des Zivildienstgesetzes präsentiert.

Die Kommission hat am 19./20. Februar 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Werner Salzmann (SVP, BE) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, in Bern getagt.