Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) beantragt mit 21 zu 4 Stimmen, auf die Änderung des Nachrichtendienstgesetzes (NDG; 26.021) einzutreten. Ein Antrag auf Rückweisung und Unterbreitung eines überarbeiteten Gesetzesentwurfs wurde mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die SiK-N hat die Detailberatung aufgenommen und wird diese an der nächsten Sitzung fortsetzen. Vor der Beratung führte die Kommission Anhörungen durch.

Die Mehrheit betont, dass angesichts der sich verschärften Bedrohungslage die Kompetenzen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) gestärkt werden müssen. Insbesondere für die Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, Spionage und Cyberangriffe ortet die Mehrheit dringenden Handlungsbedarf. Mit der vorgeschlagenen Revision soll der NDB über eine bessere Grundlage verfügen, um der zunehmenden Vermischung von Bedrohungsphänomenen entgegenzuwirken. Dabei unterstreicht die Mehrheit, dass der Ausbau von Kompetenzen des NDB mit einer Stärkung der unabhängigen Aufsicht einhergehen müsse, damit das Verhältnis zwischen dem Schutz der Grundrechte und dem Schutz vor Bedrohungen gewahrt werde. Vor diesem Hintergrund lehnte die Mehrheit auch den Rückweisungsantrag ab.

Die Minderheit kritisiert, dass der NDB das geltende Gesetz nicht vollständig einhalte, namentlich bei der Überwachung politischer Aktivitäten. Bevor auf die Vorlage eingetreten werden könne, müsse zuerst eine korrekte Anwendung gewährleistet und sicherstellt werden, dass die Kontrollmechanismen funktionierten und der NDB die Daten verlässlich verwalte. Ansonsten sei die Gefahr für die Grundrechte zu gross, was auch das Vertrauen in die Institutionen untergrabe. Mit dem Rückweisungsantrag wollte die Minderheit unter anderem erreichen, dass in einem neu vorzulegenden Entwurf die Bestimmungen zur Kabelaufklärung gestrichen und auf die Nutzung von gespeicherten Daten verzichtet sowie ein stärkerer Schutz der legitimen politischen Tätigkeit vor jeglicher Überwachung durch den NDB sichergestellt wird.

Die Kommission hat die Detailberatung aufgenommen und wird diese an ihrer Sitzung vom 20./21. April 2026 fortsetzen. Bis jetzt wurden sämtliche Änderungsanträge abgelehnt. Mit Blick auf die Aprilsitzung wurde die Verwaltung mit verschiedenen Abklärungsarbeiten beauftragt.

Vor der Beratung hat die SiK-N verschiedene Anhörungen durchgeführt (Präsidentin der Geschäftsprüfungsdelegation, eine Vertretung der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten sowie des Bundesverwaltungsgerichts wie auch der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstliche Tätigkeit, den Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten sowie die Schweizerische Menschenrechtsinstitution).

Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes (KFOR)

Die SiK-N beantragt mit 16 zu 7 Stimmen, der Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes in Kosovo zur Unterstützung der KFOR bis Ende 2029 (25.093) zuzustimmen. Mit der Vorlage soll dem Bundesrat zudem die Kompetenz erteilt werden, den maximalen Personalbestand des Kontingents während der Mandatsdauer zu erhöhen, um auf einen eventuellen zusätzlichen Bedarf reagieren zu können. Allerdings ist die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass eine Erhöhung des Kontingents zur Erfüllung zusätzlicher Bedürfnisse der KFOR nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen um 30 Angehörige der Armee (AdA), sondern um 85 AdA möglich sein soll, womit der mögliche Maximalbestand auf 300 AdA festgelegt würde. Die Mehrheit unterstreicht, dass die Schweiz mit diesem Engagement zur Friedenssicherung und Stabilität auf dem Westbalkan beiträgt, wovon Europa und insbesondere die Schweiz profitieren. Schliesslich unterstreicht die Kommission, dass die Teilnahme an der KFOR zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz beiträgt, da die Schweizer Armee Einsatzerfahrung gewinnen kann.

Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten, da die aufgewendeten finanziellen sowie personellen Ressourcen der Armee nicht auf dem Balkan, sondern in der Schweiz zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit eingesetzt werden sollen. Ein weiterer Antrag, welcher die Streichung einer Kontingentserhöhung zur Erfüllung zusätzlicher Bedürfnisse der KFOR forderte, fand keine Mehrheit. Der Nationalrat wird das Geschäft voraussichtlich in der Sommersession als Zweitrat beraten. Der Ständerat hat das Geschäft in der Frühlingssession angenommen.

Zusätzlicher Einsatz zugunsten von EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina

Mit 14 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission, einem zusätzlichen Einsatz der Schweizer Armee zur Unterstützung der multinationalen European Union Force (EUFOR ALTHEA) in Bosnien und Herzegowina (26.034) zuzustimmen. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt dabei, den Maximalbestand des zusätzlichen Detachements auf 36 Angehörige der Armee zu erhöhen, während die vom Bundesrat beantragte Erhöhung zwölf Angehörige der Armee beträgt. Eine Minderheit empfiehlt, nicht auf die Vorlage einzutreten, da aus ihrer Sicht, analog zur Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes in Kosovo zur Unterstützung der KFOR (25.093), die finanziellen und personellen Ressourcen besser in der Schweiz zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit eingesetzt werden sollen.

Die Beteiligung der Schweiz an EUFOR wurde von der Bundesversammlung im Dezember 2004 genehmigt. Auf Basis dieses Mandats setzt die Schweizer Armee derzeit 20 bewaffnete Armeeangehörige zugunsten der Mission EUFOR ALTHEA ein. Das Geschäft wird vom Nationalrat als Erstrat voraussichtlich in der Sommersession beraten.

Die Kommission hat am 30. und 31. März 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Jacqueline de Quattro (FDP, VD) und teils in Anwesenheit des Chefs des VBS, Bundesrat Martin Pfister in Bern getagt.